WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Gaming-Industrie in Bayern: Welche Bedeutung sie hat
    21. August 2025
    Exportverbot für Rüstungsgüter – Unternehmen fordern klare Linie
    21. August 2025
    Verwirrung um Chips-Verbot: Was darf wann verkauft werden?
    21. August 2025
    Gewerkschaften und Arbeitgeber – eine schwierige Beziehung
    20. August 2025
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Was bewirkt der „Erweiterte Chat-Datenschutz“ bei WhatsApp?
    21. August 2025
    Millionen Paypal-Logins im Netz? Was jetzt hilft – und was nicht
    20. August 2025
    Taylor Swift nackt: Was tut die Politik gegen Deepfakes?
    20. August 2025
    Hilft E-Mails löschen wirklich der Umwelt?
    19. August 2025
    Notruf ohne Netz: Funktioniert das wirklich?
    19. August 2025
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Wo das Wetter Sommerpause macht – und wie lange
    21. August 2025
    Warum müssen wir öfter pieseln, wenn wir im Wasser baden?
    21. August 2025
    Teures, klobiges Modestück: Über die Faszination Raumanzug
    21. August 2025
    Erinnerungskultur: Opfer, Helden – und kaum Kollaborateure
    20. August 2025
    Neues standorttreues Rudel: Fichtelgebirge ist Wolfsgebiet
    20. August 2025
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Song aus Netflix-Animationsfilm ist der Sommerhit 2025
    20. August 2025
    Wenn die Bestandteile eines Kunstwerks zur Neige gehen
    20. August 2025
    Das sind die Nominierten für den Deutschen Buchpreis
    19. August 2025
    Die Kunstfreiheit – eine „deutsche Ideologie“?
    19. August 2025
    Putins Schatten im Salzburger „Schneesturm“
    18. August 2025
  • Lesezeichen
Gerade: Junge Frau filmt Parkhaus-Belästigung: Rechtlich eine gute Idee?
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Junge Frau filmt Parkhaus-Belästigung: Rechtlich eine gute Idee?
Netzwelt

Junge Frau filmt Parkhaus-Belästigung: Rechtlich eine gute Idee?

Benjamin Lehmann
Von Benjamin Lehmann
Teilen
5 min. Lesezeit
Teilen

 

Ein Mann verfolgt eine junge Frau in einem Parkhaus in München, fragt sie nach „Küssen“, versperrt ihr und ihrem Auto den Weg. Erst nach Minuten gelingt es dem Opfer dieser Belästigung, das Parkhaus mit seinem Auto zu verlassen. All das ist in einem millionenfach aufgerufenen TikTok-Video zu sehen, das die junge Frau, die Münchner Sängerin Liän, Ende Juli selbst veröffentlicht hat.

Inhaltsübersicht
Handyvideo als Beweismittel?Experte: Öffentliches Filmen zur Beweissicherung okayPrivates Filmen schwierig – Schwere der Straftat entscheidendVeröffentlichung kann problematisch seinWas rät die Polizei?

Handyvideo als Beweismittel?

Viele kommentieren, sie solle das nächste Mal direkt die Polizei rufen. Der Notruf funktioniere auch ohne Handyempfang schreiben viele – was in in dieser Absolutheit jedoch nicht stimmt. Laut Bayerns Innenministerium funktioniere der Notruf, wenn der eigene Netzbetreiber an einem Ort kein Netz anbiete, ein anderer aber schon. Wenn aber kein Netzanbieter an Ort X eine Netzversorgung bietet, dann funktioniert auch der Notruf nicht.

So oder so erklärt Sängerin Lian ihr Filmen so: „Ich hatte kein Netz, ich wollte ein Beweismittel haben.“ So nachvollziehbar der Gedanke ist, stellen sich doch Fragen: Werden solche Videos als Beweismittel anerkannt? Droht für das Filmen eine Strafe? Und wie sieht es mit dem Veröffentlichen aus?

Experte: Öffentliches Filmen zur Beweissicherung okay

„In der Öffentlichkeit ist das bloße Filmen grundsätzlich erstmal nicht strafbar. Insofern ist das eine gute Idee, wenn man Beweise sichern will“, erklärt Christoph Knauer, Honorar-Professor für Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Das gilt laut dem Experten sogar für außenstehende Zeugen, solange man sich im öffentlichen Raum befindet. Seine erste Wahl wäre trotzdem immer, die Polizei zu rufen, so Knauer.

Privates Filmen schwierig – Schwere der Straftat entscheidend

In privaten Situationen stellt sich das Ganze anders dar. Andere Personen etwa in Privatwohnungen ohne deren Zustimmung zu filmen, ist grundsätzlich strafbar.

Dennoch kann auch privates Mitfilmen gerechtfertigt sein, wenn etwa eine Notwehrsituation besteht. Das gilt vor allem bei schwereren Straftaten, wenn zum Beispiel Lebensgefahr oder auch ein sexueller Angriff droht. Anders kann das sein, wenn man eine andere Person wegen eines nur geringfügigen Angriffs, wie einer einfachen Beleidigung, in seiner Intimsphäre filmt.

Auch die Verwertbarkeit als Beweis ist bei solchen privaten Aufnahmen unsicherer. Die Abwägung gehe aber bei schweren und sexuell motivierten Angriffen regelmäßig zugunsten der Verwertbarkeit aus, so Knauer. Bei geringfügigen Straftaten kann dies anders sein.

Veröffentlichung kann problematisch sein

Noch einmal auf einem ganz anderen Blatt steht die Frage des Postens solcher Videos in sozialen Medien, wie Sängerin Liän das getan hat. Diese Veröffentlichung sei rechtlich grundsätzlich eher problematisch, so Knauer. Zwar könnte man argumentieren, dass mit dem öffentlichen Video andere Frauen gewarnt werden sollen. Zugleich könnte man aber auch anbringen, dass der Täter an den Pranger gestellt werden sollte, was wiederum eine Veröffentlichung nicht rechtfertigen würde und damit strafbar wäre. Das gilt vor allem für das nachträgliche Posten.

Wie so oft gilt im juristischen Bereich also auch beim Filmen und Veröffentlichen von Videos von potenziellen Straftaten: „Es kommt drauf an“. Wer sich in einer bedrohlichen Situation befindet oder eine solche in der Öffentlichkeit miterlebt, kann jedoch einigermaßen beruhigt versuchen, per Handyvideo Beweise zu sichern, die man später der Polizei zur Verfügung stellt. Das Video im Anschluss in soziale Netzwerke laden, sollte man dagegen wohl besser nicht.

Was rät die Polizei?

Wie kann man sich darüber hinaus schützen? Die Polizei München rät auf Nachfrage des BR nicht pauschal zum Filmen, da die Reaktion des Gegenübers schwer einzuschätzen sei. Ratsam ist demnach aber, lautstark klarzumachen, dass man keinen Kontakt wolle. Außerdem sollte man nicht zögern, die Polizei zu rufen.

In unsicheren Situationen kann es helfen, Fluchtrouten zu planen und Orte zu suchen, wo die „drei L“ verfügbar sind: Licht, Lärm und Leute. Im Zweifel könne man auch Passanten ansprechen. Wichtig ist laut Polizei zudem, einen Angreifer oder Belästiger nicht zu duzen, um Außenstehenden nicht zu vermitteln, man kenne sich. Auch von Waffen zur Selbstverteidigung rät die Polizei ab, da diese in Täterhände gelangen könnten. Ein Taschenalarm könne dagegen sinnvoll sein.

 

Dir gefällt vielleicht

Was bewirkt der „Erweiterte Chat-Datenschutz“ bei WhatsApp?

Millionen Paypal-Logins im Netz? Was jetzt hilft – und was nicht

Taylor Swift nackt: Was tut die Politik gegen Deepfakes?

Hilft E-Mails löschen wirklich der Umwelt?

Notruf ohne Netz: Funktioniert das wirklich?

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
Vorheriger Artikel Gaming-Industrie in Bayern: Welche Bedeutung sie hat
Nächster Artikel Was bewirkt der „Erweiterte Chat-Datenschutz“ bei WhatsApp?
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Letzte Beiträge

Wo das Wetter Sommerpause macht – und wie lange
Wissen 21. August 2025
Warum müssen wir öfter pieseln, wenn wir im Wasser baden?
Wissen 21. August 2025
Was bewirkt der „Erweiterte Chat-Datenschutz“ bei WhatsApp?
Netzwelt 21. August 2025
Gaming-Industrie in Bayern: Welche Bedeutung sie hat
Wirtschaft 21. August 2025
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 2024 WirtschaftsRundschau
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?