Papierpflicht für Passbilder entfällt
Um Manipulationen vorzubeugen, dürfen Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab dann ausschließlich digital erstellt werden. Ans Bürgeramt oder in die Ausländerbehörde müssen sie über eine gesicherte Verbindung geschickt werden.
In Behörden sollen dafür Selbstbedienungsautomaten aufgestellt werden, die nicht nur biometrische Fotos schießen, sondern auch Fingerabdrücke und die Unterschrift „medienbruchfrei“ erfassen und übermitteln können, schreibt das zuständige Bundesministerium dazu – also alles auf digitalem Wege. Ein Passfoto könne aber auch weiterhin von einem Fotostudio erstellt werden, von wo aus es dann digital und sicher an die Ausweisbehörde übermittelt wird.
Zustellung per Post, Reminder per Mail
Neu eingeführt wird auch die direkte Zustellung per Post aus der Bundesdruckerei an die inländische Meldeanschrift. Bislang musste man neue Ausweisdokumente stets persönlich bei der zuständigen Behörde abholen. Auch neu wird die Möglichkeit sein, eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen: Wer sich dafür entscheidet, erhält zum Beispiel eine Erinnerungsmail, bevor der Ausweis abläuft, um diesen rechtzeitig neu zu beantragen.
Der Antrag auf einen deutschen Pass oder Personalausweise für Personen unmittelbar nach der Einbürgerung soll künftig ebenfalls weniger bürokratisch funktionieren.