Ein Bewerber für die Bundeswehr kann heute schon auffallen, bevor er überhaupt einen Fuß in die Kaserne setzt. Seit Juli dieses Jahres prüft der Militärische Abschirmdienst (MAD) Bewerber mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Das System soll aufdecken, ob es bei jemandem Hinweise auf extremistische Tendenzen, terroristische Aktivitäten oder Neigung zu Gewalt gibt.
KI-Scan soll präventiv wirken
Dafür nutzt der MAD eine sogenannte KI-gestützte „unterstützte Verfassungstreueprüfung“, kurz uVTP. Sie soll den Nachrichtendienst bei dem Hintergrundcheck von Bewerberinnen und Bewerbern helfen. Der MAD beschreibt die uVTP auf Anfrage ausdrücklich als „generalpräventiven Charakter“.
Der KI-Scan ist Teil des neuen gesetzlichen Rahmens für die militärische Sicherheitsüberprüfung. Laut Medienberichten steckt dabei ein deutsches KI-Unternehmen hinter der Software. Details will der MAD auf Anfrage nicht nennen.
KI sucht nach digitalem Fußabdruck
Wie der KI-Hintergrundcheck genau aussehen kann, zeigt ein vom „Spiegel“ geschilderter Fall (externer Link): Bei einem Bewerber stieß die Software auf Bilder aus der Kampfsportszene und Verbindungen zu einer rechtsextremen Gruppierung. Die KI bündelte alle Auffälligkeiten zu einer Art Dossier. Ein MAD-Mitarbeiter prüft die Person dann nochmal eigenständig.
Das System durchforstet öffentliche Aktivitäten in sozialen Netzwerken: zum Beispiel, welchen Accounts man folgt, welche Beiträge man liket, kommentiert oder teilt, und weitere digitale Verbindungen. Auf ihrer Webseite (externer Link) beschreibt der MAD wie folgt: „Schon fremdenfeindliche Äußerungen, szenentypische Kleidung oder auffällige Facebook-‚Freunde‘ können einen Anfangsverdacht begründen.“
Die Bundeswehr-Bewerber können ihre Webseiten und Social-Media-Accounts bereits bei der Bewerbung angeben. Doch auch nach nicht angegebenen Accounts kann die KI suchen. Laut dem „Spiegel“ wird dafür unter anderem das Passfoto aus den Bewerbungsunterlagen verwendet. Ein Sprecher des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst sagt: „Jede Bewerberin/jeder Bewerber muss damit rechnen, dass sie/er im Zuge des Einstellungsverfahrens hinsichtlich einer etwaigen extremistischen Gesinnung auffällt.“
Warum der MAD genauer hinschaut
Die Nachbesserung im Bundeswehr-Schutz-Gesetz hängt mit mehreren Fällen in der Vergangenheit zusammen. Einer der bekanntesten ist der Fall eines ehemaligen Bundeswehroffiziers. Trotz rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Ansichten in seiner Masterarbeit wurde er zum Berufssoldaten ernannt und befördert.
Er hatte sich eine zweite Identität als syrischer Flüchtling zugelegt, Waffen gesammelt und Notizen zu mutmaßlichen Anschlagszielen geschrieben. 2017 wurde er festgenommen, später wurde er unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt. Fälle wie dieser waren der Anlass dafür, dass der MAD die Verfassungstreue der Soldatinnen und Soldaten stärker prüft.
Entscheidungshoheit bleibt beim Mensch
Die Personalzahlen der Bundeswehr wachsen – und mit dem neuen Wehrdienstgesetz soll der Aufwärtstrend bestehen bleiben. Wie viele Bewerber wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue aussortiert werden, zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (externer Link): 2025 waren es 149, im Jahr davor 131. Gleichzeitig steigt der Aufwand für den MAD. Allein 2024 führte der Dienst mehr als 60.000 Sicherheits- und Einstellungsüberprüfungen.
Die KI soll deswegen bei einer Aufgabe unterstützen, die mit den weiter wachsenden Bewerberzahlen sonst kaum zu bewerkstelligen wäre: große Mengen an Informationen durchsuchen und mögliche Zusammenhänge erkennen. Die Bundeswehr betont dabei allerdings, dass die Entscheidung, einen Bewerber oder eine Bewerberin auszusortieren, weiterhin beim Menschen liegt.

