So ein Festival im Sommer ist ein buntes Spektakel: kunstvoll bemalte Bühnen, Lichterketten und kreative Outfits. Wer hat da Lust, sich seine Taschen mit Bargeld vollzustopfen, um seine Jackfruit Tacos, Buffalo Cauliflower Wings oder den Wassermelonen-Slush zu bezahlen?
Bezahlchips: Lösung und Problem
Die Lösung: Kleine Bezahlchips, zumeist im Festival-Bändchen, auf die jeder vorab ein Guthaben laden kann – um anschließend Speis und Trank zu bezahlen. Das Problem: Schon beim Aufladen dieser Chips verlangen einige Festival-Veranstalter Gebühren. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das unzulässig.
Ein Fall von vielen ist die Heroes Festival GmbH, die unter anderem ein Hip-Hop- und Rap-Festival im unterfränkischen Geiselwind veranstaltet. Shirin David, Sido, Haftbefehl und viele mehr hat sie schon auf das Gelände des Autohofs an der A3 bei Geiselwind geholt. Das Festival will eine Plattform für etablierte Stars und aufstrebende Talente der Szene sein.
Zusatzkosten beim Aufladen der Bezahlchips
Die Heroes Festival GmbH verlangt für die Aktivierung und erstmalige Aufladung der Bezahlchips eine Gebühr von 1,50 Euro sowie 50 Cent für die Rückerstattung von Restguthaben – aus Sicht der Verbraucherzentrale zu Unrecht; vor allem, wenn die Bezahlchips die einzige Zahlungsmöglichkeit auf Festivals sind. Das entspreche einem zusätzlichen Entgelt für die Nutzung von EC- oder Kreditkarten und sei gesetzlich nicht erlaubt.
Verbraucherzentrale kritisiert unzulässige Entgelte
„Dass Festivalbesucher:innen bei Bezahlchips unzulässig zur Kasse gebeten werden, darf nicht sein“, sagt Jana Brockfeld dazu. Sie ist Rechtsreferentin im Team Rechtsdurchsetzung des Bundesverbands Verbraucherzentrale. „Auch muss ein Restguthaben vollständig an die Feiernden zurückerstattet werden – ohne Gebühren“, so Brockfeld weiter.
Die Verbraucherzentrale hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen mehrere Festivalangebote überprüft und abgemahnt. Acht Veranstalter hätten bereits reagiert und Unterlassungserklärungen abgegeben.
Keine Reaktion der Heroes Festival GmbH
Die Heroes Festival GmbH reagierte laut Verbraucherzentrale auf die Abmahnung nicht. Auch eine Anfrage von BR24 zu dem Thema ließ sie unbeantwortet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage beim Oberlandesgericht Bamberg eingereicht, nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Die ARGO Konzerte GmbH, die das Festival „Rock im Park“ in Nürnberg sowie das Schwesterfestival „Rock am Ring“ veranstaltet, teilte BR24 mit, dass sie nicht von der Verbraucherzentrale abgemahnt wurde.
Folgen für die gesamte Branche
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg im Fall der Heroes Festival GmbH könnte Folgen für die gesamte Branche haben, denn Bezahlchips gibt es längst nicht mehr nur auf Festivals, sondern auf Kultur-Veranstaltungen aller Art.
Ein weiteres Problem: Für die Rückerstattung des Restguthabens setzen einige Veranstalter Fristen von nur wenigen Wochen. Nach Sicht der Verbraucherzentrale sollte es jedoch möglich sein, Restguthaben innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zurückzufordern.
Mangelnde Preistransparenz beim Ticketverkauf
Die Prüfung der Verbraucherzentrale habe zudem ergeben, dass einige Festivalveranstalter den Ticketpreis nicht korrekt angeben. Zusätzliche Servicegebühren würden bei den beworbenen Preisen nicht berücksichtigt und erst beim Abschluss des Ticketkaufs aufgeschlagen. Dieses Vorgehen verschleiere die tatsächlichen Kosten und erschwere den Preisvergleich mit anderen Festivals.