Keine festen Mindestpreise – stattdessen will die Stadt München flexible Vereinbarungen mit Fahrdienstvermittlern wie Uber und Bolt treffen: Dafür hat am heutigen Donnerstag Vormittag die Vollversammlung des Münchner Stadtrates gestimmt. Sollte allerdings bis Ende Juni 2026 keine Regelung mit den Plattformbetreibern gefunden werden, will sich der Stadtrat erneut mit einer Mindestpreisverordnung für Fahrdienstvermittler befassen.
Rot-grüne Rathauskoalition uneins
Der Beschluss ist die Folge eines Änderungsantrags der Fraktionen von SPD und CSU/Freie Wähler. Damit wendet sich die Mehrheit des Stadtrates gegen die Empfehlung des städtischen Kreisverwaltungsreferats (KVR). Grüne und Linke im Münchner Stadtrat wollten hingegen die Vorlage des KVR übernehmen, scheiterten jedoch an der neuen Mehrheit.
SPD nun doch gegen Grundpreis von 5,42 Euro
Ursprünglich hatten SPD/Volt ebenso wie die Fraktion Grüne/Rosa Liste einen „ruinösen Wettbewerb“ zwischen dem stark regulierten Taxigewerbe und Anbietern wie Uber und Bolt beklagt. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollte bei den Fahrdienst-Vermittlern ein Mindestentgelt eingeführt werden – eine Lösung, für die am Morgen 130 Taxifahrer vor dem Rathaus demonstrierten, nachdem eine Woche zuvor einige Dutzend Mietwagenfahrer dagegen auf die Straße gegangen waren. Auf Fahrgäste wäre dann ein Grundpreis von 5,42 Euro und ein Kilometerpreis von 2,57 Euro zugekommen.
KVR: App-basierte Fahrdienstvermittler unterbieten Taxipreise
Das KVR hatte festgestellt, dass App-basierte Fahrdienstvermittler laufend die in München behördlich festgelegten Taxipreise unterbieten. Während das Taxigewerbe in Deutschland Regeln und Pflichten unterliegt, können Fahrdienstvermittler wie Uber und Co. ihre Preise je nach Marktlage ändern. Das wollte das KVR mit einer Verordnung für das Münchner Stadtgebiet ändern.
Die Fahrdienstvermittler hatten jedoch an Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) appelliert, die geplante Verordnung zu stoppen. Mindestpreise für Fahrdienstvermittler würden bedeuten, dass es für Menschen in München noch teurer würde, zum Arzt zu fahren, schrieb zum Beispiel Uber in einer Pressemitteilung.
Taxifahrer argumentieren mit Bereitschaftspflicht
Die Taxi-App „Freenow“ hatte dagegen argumentiert, dass mit der geplanten Verordnung endlich ein fairer Wettbewerb zwischen Taxis und Uber ermöglicht werden könne. Freenow-Chef Alexander Mönch kritisierte deswegen auch den Änderungsantrag: Die Stadt München habe es verpasst, so Mönch, ein Zeichen für soziale Verantwortung und modernen Wettbewerb zu setzen. Mit Fahrdienstvermittlern setze ein Preisdumping ein, das viele Taxiunternehmen an den Rand der Existenz bringe, heißt es in der Branche. Da man festgelegte Mindestpreise habe, könnten Taxis mit Uber und Co. nur sehr bedingt konkurrieren.
Denn Taxis in Deutschland haben auch noch andere Pflichten. So müssen sie rund um die Uhr verfügbar sein, auch in den Zeiten, in denen es kaum Fahrgäste gibt. Zudem müssen Taxis jeden Fahrgast befördern, selbst dann, wenn die Fahrt für Taxifahrer unrentabel ist, also zum Beispiel nur wenige Minuten dauert.
Der Teufel steckt in den Regel-Details
Dafür ist es Taxis erlaubt, spontan Fahrgäste mitzunehmen und die ausgewiesenen Taxistände zu nutzen. Diese beiden letztgenannten Möglichkeiten haben Fahrer von App-basierten Vermittlern wie Uber oder Bolt eigentlich nicht. Nachdem sie einen Fahrgast am Zielpunkt abgesetzt haben, müssen Uber-Fahrer, erst zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, um von dort aus neue Fahrgäste aufzunehmen. Diese Rückkehrpflicht wird aber häufig dadurch umgangen, dass Fahrer dieser Anbieter bereits während ihrer „Rückfahrt“ neue Aufträge erhalten.