Wird eine erteilte Baugenehmigung innerhalb von zehn Jahren nicht umgesetzt, verfällt sie – eigentlich. Bei der angedachten dritten Startbahn für den Münchner Flughafen im Erdinger Moos wäre das im März 2026 der Fall. So lautet die gesetzliche Regelung und auf diese haben sich viele Startbahngegner im Erdinger Moos verlassen.
Allerdings sieht der Flughafen München das anders, denn eigentlich habe man mit dem Bau der dritten Startbahn schon begonnen, so die Sicht der Flughafengesellschaft. Denn in der Baugenehmigung zur dritten Startbahn war auch der Bau eines neuen S-Bahntunnels enthalten, und dieser wurde bereits gebaut. Deswegen habe man die Baugenehmigung in Teilen schon umgesetzt, so die Flughafen-Sicht und deswegen sei auch Erlaubnis zum Bau der dritten Startbahn im Erdinger Moos nach wie vor gültig.
Die Flughafengesellschaft betont in ihrer Stellungnahme aber zugleich auch, den Bescheid, den die Regierung von Oberbayern nun beschlossen hat, „lediglich zur Klärung des rechtlichen Status Quo“ initiiert zu haben. Er stelle „keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar“.
Grüne: „Juristischer Trick“ und „Schlag ins Gesicht“ der Menschen
Aus Sicht der Grünen im bayerischen Landtag ist der neue Feststellungsbescheid ein „juristischer Trick“ und das somit erteilte „ewige Baurecht“ ein „Schlag ins Gesicht“ für die Menschen wie Kommunen in der Flughafenregion. Der Bau eines S-Bahntunnels habe nichts mit einer dritten Startbahn zu tun, erklärte Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher.
„Jahrelang wurde die Region in Sicherheit gewogen durch ein ‚auf Eis legen‘ oder ‚Photovoltaik statt 3. Startbahn‘-Ideen“, so Becher. „Und jetzt kommt raus, dass trotz alldem an der Verwirklichung der 3. Startbahn festgehalten wird und die Verjährung ausgehebelt wurde.“
Die Argumentation der Regierung von Oberbayern sei „blanker Unsinn“, da die dort genannten Arbeiten nichts mit der dritten Startbahn zu tun hätten. Es ist nicht zum ersten Mal, dass die Grünen befürchten, es werde das sogenannte ewige Baurecht für die Dritte Startbahn geben.
Den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Startbahn hat die Regierung von Oberbayern im Juli 2011 erlassen. Das Baurecht ist aber erst seit einer Gerichtsentscheidung 2015 rechtskräftig.
Auch Freisings Landrat Helmut Petz von den Freien Wählern hat bereits angekündigt, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen zu wollen.
Koalitionsvertrag sieht Moratorium vor
Da sich CSU und Freie Wähler bislang jedoch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen in der Frage einigen konnten, haben sie in ihrem Koalitionsvertrag ein Moratorium verankert: „Über die Notwendigkeit einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München gibt es unter den Koalitionspartnern unterschiedliche Auffassungen“, heißt es im neuen Vertrag. Die Planungen für deren Bau würden daher auch während der aktuellen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt. Bereits in ihrem ersten Koalitionsvertrag war das Thema ausgeklammert worden.
Eine Erweiterung des Flughafens stand seit der Corona-Krise auch nicht mehr ganz oben auf der Agenda, da die Zahl der Starts und Landungen nach wie vor nicht das Niveau von vor der Pandemie erreicht haben.
Auch die Zahl der Passagiere und die Menge an Luftfracht sowie Luftpost hinkt noch immer dem Rekordjahr 2019 hinterher. Damals hatte es viele laute Rufe nach einer dritten Startbahn gegeben, damit der Flughafen weiter wachsen und international seine Bedeutung als Drehkreuz behalten könne.
Protest „Lichterzeichen“
Seit 18 Jahren gibt es in Freising die Schweigemärsche „Lichterzeichen – zwei Bahnen reichen“ gegen den Bau der dritten Startbahn. Damit wollen vor allem Christen gegen eine dritte Startbahn am Flughafen München protestieren und sich für die Bewahrung der Schöpfung stark machen.
Zuletzt trafen sich am 13. Oktober die Teilnehmer an der Christi-Himmelfahrts-Kirche, um gemeinsam durch die Innenstadt zum Marienplatz zu ziehen. In der Vergangenheit fanden schon fast 400 Schweigemärsche mit Zehntausenden Teilnehmern statt.