Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin bestehende Grundsteuerreform für verfassungswidrig erklärt. Seitdem warten viele Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer auf Klarheit, wie viel sie nach der Grundsteuerreform zahlen müssen.
Eine kleine Halle voller Grundsteuerbescheide
In den nächsten Tagen werden es viele Eigentümer in Bayern endlich schwarz auf weiß wissen. In München, Augsburg und Nürnberg beispielsweise werden die Bescheide am heutigen Donnerstag losgeschickt, in Fürth und Erlangen am morgigen Freitag. Das teilten die Städte mit.
Alleine in München verschickt die Stadt ab heute rund 570.000 Grundsteuerbescheide. Eine kleine Halle voller Kuverts sei das, erzählt Christoph Frey. Deswegen rechnet der Münchner Kämmerer auch mit einer Vielzahl an Rückfragen oder sogar Widersprüchen.
Um diese zu klären, hat die Stadt München ein Callcenter mit 20 extra dafür geschulten Mitarbeitern eingerichtet. Denn, so rechnet Frey in seinem Arbeitszimmer im Münchner Rathaus vor, wenn nur zehn Prozent der Eigentümer eine Rückfrage zu ihrem Bescheid haben, warten rund 60.000 Menschen auch auf eine Antwort.
Widersprüche und Rückfragen: Leitungen werden zusammenbrechen
Da könne es am Anfang schon vorkommen, dass trotz Callcenter und geschulter Mitarbeiter die Telefonleitungen zusammenbrechen. In diesem Fall rät der Münchner Kämmerer dazu, ruhig zu bleiben. Bei Fragen oder Widersprüchen könne man auch noch in vier, fünf Wochen anrufen, so Frey. Auch der Freistaat habe angekündigt, bei Widersprüchen und Rückfragen zu Messbescheiden Kulanz zu zeigen.
Nachfragen wird es alleine schon wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer geben. Zwar wird die Stadt München laut ihres Kämmerers in der Gesamtsumme nicht mehr einnehmen als davor, dennoch: Manche Eigentümer werden aufgrund der Reform etwas mehr, andere dafür weniger Grundsteuer zahlen müssen.
Zu viel bezahlt? Rücküberweisung oder Verrechnung
Dazu kommen noch etwaige fehlerhafte Bescheide. Zum Beispiel, weil Eigentümern in der Grundsteuererklärung beim Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist. Auch hier rät der Münchner Kämmerer zur Gelassenheit. Wenn es Korrekturbedarf gebe, so Frey, dann werde zu viel gezahlte Grundsteuer zurücküberwiesen oder mit zukünftigen Zahlungen verrechnet. Bis Mitte des Jahres ist der Münchner Kämmerer überzeugt, wird ein Großteil der Rückfragen und Widersprüche gelöst sein.
Unterschiedliche Regelungen in bayerischen Kommunen
Wie viel Steuer anfällt, hängt vom Grundstück, dem Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz ab.
Bei der Grundsteuer handelt es sich um die Steuer, die auf Grundstücke oder Gebäude gezahlt werden muss. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag, der mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert wird. Dieser wird von der Stadt oder der Gemeinde festgelegt. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zahlen die Grundsteuer A, für bebaute Grundstücke wird die Grundsteuer B fällig.
In München wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 535 auf 824 Prozent angehoben.
In Nürnberg, Fürth und Erlangen ist dieser Hebesatz ebenfalls deutlich gestiegen, in Nürnberg von 555 auf 780, in Erlangen von 425 auf 590 und in Fürth von 555 auf 660 Prozent.
In Regensburg bleibt der Hebesatz der Grundsteuer A unverändert bei 295 Prozent. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von 295 auf 510 Prozent angehoben. Die Stadt erwartet Mehreinnahmen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Im Jahr 2024 hatte Regensburg rund 30 Millionen Euro über die Grundsteuer eingenommen. Die Grundsteuerbescheide wurden in Regensburg am 20. November verschickt. Die müsste nun also jeder Hausbesitzer haben, so Juliane von Roenne-Styra, Sprecherin der Stadt Regensburg.
In Augsburg werden die Bescheide wie in München am 9. Januar verschickt. Der Stadtrat hatte im Oktober die neuen Grundsteuerhebesätze beschlossen. Der Hebesatz für Grundstücke wird auf 670 Prozent festgesetzt, der Hebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) bleibt unverändert bei 485 Prozent.
Auch in Würzburg wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Er beträgt nun 510 Prozent (vgl. 475 Prozent bis Ende 2024). Die Grundsteuer A beträgt 310 Prozent. Rund 95 Prozent der Bescheide sind bereits zugestellt, lediglich bei rund 5 Prozent der Fälle gibt es noch Einsprüche oder notwendige Bearbeitungen, teilte die Stadt auf BR-Anfrage mit.