Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto in der Höhe des bisherigen Grenzwerts bleibt die Beitragshöhe unverändert. Diejenigen, die bis zur neuen Grenze verdienen, zahlen künftig mehr, ab 69.750 Euro Jahresbrutto werden auf weitere 3.600 Euro ihres Jahresverdiensts zusätzliche Abgaben in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist ab dieser Höhe eine Mehrbelastung von jeweils rund 32 Euro im Monat (384 Euro im Jahr) fällig.
Höhere Beiträge auch für die Rente
Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 auf 101.400 Euro im Jahr, monatlich von 8.050 auf 8.450 Euro. Arbeitnehmer, die auch im kommenden Jahr bis zur bisherigen Grenze verdienen, zahlen auch künftig den bisherigen Anteil, während die Beiträge für Erwerbstätige mit Gehältern bis zur neuen Grenze steigen. Ab 101.400 Euro Jahresbrutto müssen auf weitere 4.800 Euro des Jahresverdiensts zusätzliche Abgaben in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet das jeweils eine Mehrbelastung von rund 42 Euro im Monat (510 Euro im Jahr).
Für die automatisierte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen kommt von der Union grundsätzliche Zustimmung. Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte dem Berliner Tagesspiegel, es sei mit Blick auf die gestiegenen Löhne „nachvollziehbar, dass die Bundesregierung sich die Beitragsbemessungsgrenzen genauer anschaut.“ Allerdings verdeutliche die Höhe der Abgaben „den dringlichen Reformbedarf in unserem Sozialsystem“. Der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke bezeichnete die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls als notwendig und stellte im Tagesspiegel klar, die Bundesregierung habe „in der Sache wenig Gestaltungsspielraum“.
Belastungsprobe für die Große Koalition
Gleichzeitig kommt die ermittelte Anpassung für die Koalition zu einem sensiblen Zeitpunkt. Erst kürzlich hatte die SPD vorgeschlagen, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Renten- und Arbeitslosenversicherung anzuheben. Was eine bessere Ausstattung der Krankenkassen zur Folge hätte, würde für Besserverdienende jedoch deutlich höhere Beiträge bedeuten. Zudem gibt es Zweifel, dass eine solche Anpassung auf ein einheitliches Niveau rechtlich überhaupt möglich ist. Manche Staatsrechtler sind der Auffassung, dass man Arbeitnehmer nicht zwingen könne, deutlich mehr für einen Versicherungsschutz zu bezahlen, weil dieser Betrag nicht in keinem plausiblen Verhältnis zum realen Wert dieses Schutzes stünde.
Widerstand gegen solche Pläne kommt auch von CDU und CSU. Eine politisch veranlasste Mehrbelastung verteuere Arbeit, schwäche die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten dürften zudem die Beschäftigten nicht weiter belastet werden, heißt es aus der Union. Stattdessen müssten in der Gesundheitsversorgung die Strukturen nachhaltig verbessert und damit kostengünstiger werden.