Es ist nur eine unscheinbare Benachrichtigung – doch was Instagram derzeit einigen Nutzern mitteilt, hat es in sich: Ab dem 10. Juli 2025 können deren öffentliche Inhalte auch über Google und andere Suchmaschinen gefunden werden. Was zunächst wie eine kleine technische Änderung klingt, bedeutet faktisch das Ende der geschlossenen Instagram-Welt für Business- und Creator-Konten – und bringt einen gewissen Kontrollverlust mit sich.
Nur professionelle Konten betroffen
Die angekündigte Änderung betrifft ausschließlich professionelle Konten auf Instagram. Hierzu zählen Business- und Creator-Konten, wie sie von Selbstständigen, Unternehmen, Medienschaffenden, Künstlerinnen oder Influencern genutzt werden. Diese Konten bieten erweiterte Analysefunktionen, Kontaktmöglichkeiten und Tools zur Reichweiten-Optimierung, sind jedoch auch stärker in die neuen Regelungen eingebunden.
Private Instagram-Konten ohne professionellen Status bleiben von der Suchmaschinenfreigabe ausgenommen – zumindest bislang.
Hintergrund: KI-Training mit öffentlichen Inhalten
Bereits seit dem 27. Mai 2025 nutzt Meta, der Mutterkonzern von Instagram und Facebook, öffentlich zugängliche Inhalte zur Entwicklung seiner KI-Systeme („Meta AI“). Grundlage hierfür ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das Metas Vorgehen für rechtlich zulässig erklärte – unter der Bedingung, dass die Daten öffentlich sind und eine Widerspruchsmöglichkeit besteht.
Damit Inhalte rechtlich als „öffentlich“ gelten, müssen sie auch für Suchmaschinen zugänglich sein. Durch die nun angekündigte Freigabe schafft Meta diese Voraussetzung. Der Effekt: Beiträge, Kommentare und Profilinformationen von professionellen Konten werden künftig nicht nur innerhalb der Plattform sichtbar sein, sondern auch über Google und andere Suchmaschinen auffindbar.
Welche Optionen haben Nutzer?
Inhaberinnen und Inhaber professioneller Konten können die Indexierung durch Suchmaschinen, also die Auffindbarkeit, deaktivieren – entweder direkt über den eingeblendeten Hinweis oder in den Privatsphäre-Einstellungen unter „Inhalte in Suchmaschinen anzeigen“.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, dem Einsatz eigener Inhalte für das KI-Training zu widersprechen. Wer dies bis zum 26. Mai 2025 nicht getan hat, kann die Nutzung bereits veröffentlichter Inhalte allerdings nicht mehr rückgängig machen. Ein Widerspruch wirkt nur für Beiträge, die nach dem Zeitpunkt des Widerspruchs neu veröffentlicht werden. Das entsprechende Formular findet sich in den Datenschutz-Einstellungen von Instagram beziehungsweise Facebook.