Wir machen uns auf die Suche nach illegalen Ferienwohnungen. Auf den gängigen Plattformen gibt es zahlreiche Angebote. Die meisten Wohnungen haben keine persönlichen Einrichtungsgegenstände wie Fotos, Pflanzen oder Bücher – hier scheint niemand zu wohnen. Außerdem sind sie fast ganzjährig buchbar und haben viele Bewertungen: Alles Indizien, dass die Wohnung ausschließlich als Ferienwohnung genutzt wird – obwohl das nicht erlaubt ist.
Wann ist eine Ferienwohnung illegal?
In Bayern gibt es seit 2007 das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“, kurz: Zweckentfremdungsgesetz. Auf dieser Basis können bayerische Städte und Gemeinden eine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Momentan haben acht bayerische Kommunen eine solche Satzung: München, Nürnberg, Regensburg, Erlangen, Fürth, Murnau, Fürstenfeldbruck und Puchheim.
Dort gilt für eine Wohnung unter anderem:
- sie darf nur maximal 8 Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden, wenn es mehr Wochen sind, gilt sie als zweckentfremdet.
Darüber hinaus gibt es weitere Beschränkungen. Sie darf:
- höchstens drei Monate leer stehen (Ausnahmen: Sanierungsarbeiten)
- höchstens zu 50 Prozent als Büro oder Praxis genutzt werden
- nicht einfach abgerissen werden
Sonst gilt die Wohnung als zweckentfremdet. Das kann teuer werden – bis zu 500.000 Euro Bußgeld. Touristen, die die Wohnung nutzen, machen sich nicht strafbar.
Was sagen die Plattformen Booking.com und AirBnB?
Wir fragen bei den gängigen Buchungsplattformen nach, warum dort Ferienwohnungen angeboten werden können, die gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen. Die Plattformen antworten auf unsere Nachfrage. AirBnB schreibt:
Wir unterstützen Gastgeber:innen bestmöglich dabei, die lokalen Vorschriften einzuhalten.
Bei Booking.com heißt es:
Vermieter müssen bestätigen, dass sie rechtlich befugt sind, ihre Unterkünfte anzubieten.
Was verdienen Vermieter an einem AirBnB?
Eigentümer könnten Wohnungen eigentlich problemlos legal vermieten – die Nachfrage ist vielerorts da. Trotzdem gehen sie das Risiko ein, bestraft zu werden. Warum sie das tun, zeigt eine vereinfachte Beispielrechnung. Ein AirBnB, das wir bei unserer Recherche gefunden haben, kostet 90 Euro die Nacht. Nach Abzug der Servicegebühren an AirBnB bleiben dem Vermieter 2.604 Euro im Monat. Für eine reguläre Vermietung empfiehlt die Hausverwaltung für diese Wohnung eine monatliche Miete von 1.400 Euro. Macht 1.204 Euro on top und das für die gleiche Wohnung.
Fürth: OB Jung will entschieden gegen Zweckentfremdungen vorgehen
In der fränkischen Stadt Fürth sollen Zweckentfremdungen ab August streng kontrolliert werden. Zwar gibt es bereits seit 2022 die Zweckentfremdungssatzung, aber jetzt fängt im Rathaus ein neuer Mitarbeiter an, der Verstöße konkret verfolgen soll. Dazu zählen illegale Ferienwohnungen, aber auch Leerstände. Die sind in Fürth derzeit das größere Problem: „Es kann nicht sein, dass Eigentümer einfach aus Bequemlichkeit oder Desinteresse jahrelang wertvollen Wohnraum leer stehenlassen“, formuliert es Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD).
532 Wohnungen wieder auf dem Wohnungsmarkt
Andere bayerische Städte wie München, Nürnberg und Regensburg haben in der Vergangenheit bereits gute Erfahrungen mit solchen Mitarbeitern gemacht. Im Jahr 2023 konnten in München 465 Wohneinheiten, in Nürnberg 52 Wohneinheiten und in Regensburg 15 Wohneinheiten wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt werden.