Eigentlich ist der November der triste Monat, in dem die Heizungen aufgedreht, die Regenjacken ausgepackt und vielerorts auch der Toten gedacht wird. Da ist es doch beruhigend, dass es daneben auch sehr erfreuliche Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt.
Pässe werden nun per Post zugeschickt
Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, der kann künftig auf einen Gang zum Amt verzichten. Denn ab dem 1. November bieten die Bürgerämter einen Postservice an, bei dem der neue Ausweis zum Antragsteller oder zur Antragstellerin nach Hause geschickt wird. Allerdings befindet sich dieser Service noch in der Testphase und wird voraussichtlich noch nicht flächendeckend verfügbar sein.
Beim Bundesinnenministerium heißt es dazu: „Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll bis Mai 2025 erreicht werden.“ Wie hoch die Zustellgebühren sind, könnte je nach Gemeinde verschieden sein, es kursieren Summen in Höhe von 15 Euro. Die Selbstabholung soll weiterhin kostenlos bleiben.
Vornamensänderung erleichtert, dank Selbstbestimmungsgesetz
Besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen soll das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) eine Erleichterung sein. Es tritt zum ersten November in Kraft und erleichtert die Änderung des Vornamen, sowie der angegebenen Geschlechtszugehörigkeit. Das Gesetz löst damit das „Transsexuellengesetz“ ab, das in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig gilt.
Zur Begründung hieß es dazu bereits im April vom Bundesjustizministerium, bislang habe der Staat „transgeschlechtliche Menschen wie Kranke“ behandelt, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollten. Gleichzeitig seien genügend Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen worden, „und seien sie noch so fernliegend“. Damit möchte das Ministerium vor allem Identitätsfälschern zuvorkommen.