Ein Blick auf die Ausreißer zeigt aber, dass nicht alle Kommunen dem Apell der Politik gefolgt sind: Am stärksten angehoben hat die Stadt Stein (bei Nürnberg). Hier steigt der Hebesatz der Grundsteuer B (baulich genutzte Grundstücke) von 450 Prozent auf 765 Prozent. Ebenfalls deutlich höher wird es im Markt Garmisch-Partenkirchen – 300 Prozentpunkte mehr. Beide Kommunen schreiben auf Anfrage von BR24, dass ihre Erhöhung nicht aufkommensneutral ist.
Hebesatzexplosion: Warum Kommunen die Grundsteuereinnahmen erhöhen
In Stein hatte der Stadtrat aufgrund eines Haushaltsdefizits bereits 2024 eine Erhöhung der Grundsteuereinnahmen beschlossen. Die Gründe unter anderem: Der Bau eines neuen Kinderhortes und die Erhöhung der Kreisumlage. „Würden Bund und Land die Kommunen mit ausreichend Finanzmittel für die übertragenen Aufgaben ausstatten, dann hätte auch die Stadt Stein den Hebesatz anders festsetzen können“, schreibt Bürgermeister Kurt Krömer (SBG).
Auch in Garmisch-Partenkirchen hatte der Marktgemeinderat bereits im März 2024 eine Erhöhung beschlossen. Die Umsetzung sei mit der Grundsteuerreform unter anderem zusammengelegt worden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Eine Sprecherin erklärt: „Wir verstehen die Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Bürger. Jedoch müssen wir als Kommune unsere Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge und Infrastrukturerhaltung erfüllen, was ohne ausreichende Einnahmen nicht möglich wäre“.
Verband fordert mehr Transparenz für Bürger
Die Veränderung der Hebesätze sagt nicht automatisch etwas über die Grundsteuereinahmen der Kommune aus. Auch eine Senkung kann zu Mehreinnahmen führen, wenn sie nicht im richtigen Rahmen liegt. Die Recherche von BR24 hat gezeigt, dass es sich lohnen kann, bei der eigenen Kommune nachzuforschen.
Laut Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Münchner Haus- und Grundbesitzervereins, ist das aber nicht so einfach – im gesamten Vorgehen fehle Transparenz. Helfen könnten statistische Hochrechnungen, die die bayerische Finanzverwaltung den Kommunen als Handlungsgrundlage zur Verfügung gestellt hatte.
„Diese Empfehlungen der Finanzministerien sind in zahlreichen Bundesländern öffentlich zugänglich durch sogenannte Transparenzregister“, kritisiert Rudolf Stürzer. In Bayern jedoch gewähre man dem Bürger keinen Einblick – ein öffentliches Register werde von der Staatsregierung strikt abgelehnt.
Städtetag: Informationen zum Teil auf schlechter Datenbasis
Gegen den Vorwurf der Intransparenz wehrt sich Johann Kronauer vom Bayerischen Städtetag. Es sei gut, dass die Hochrechnungen nicht öffentlich gemacht wurden – deren Datengrundlage sei zum Zeitpunkt, als die Kommunen die Hebesätze beschlossen, zum Teil bereits veraltet oder unvollständig gewesen. Laut Johann Kronauer haben die Kommunen die Bürger ausreichend informiert: „Die Gemeinden, die gesagt haben, wir brauchen mehr, haben das auch transparent dargestellt“.
In der folgenden Tabelle können Sie die Entwicklung in Ihrer Kommune finden.