WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Europas führende Startup-Hubs sitzen in Bayern
    2. März 2026
    Verbrennerverbot für BMW? Bundesgerichtshof verhandelt Klage
    2. März 2026
    Betriebsratswahlen stehen an: Darum sind sie so wichtig
    2. März 2026
    Mit 26 Hörakustik-Meisterin und Filialleiterin – Lohnt sich das?
    2. März 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Warum sind unsere Smart Homes so dumm?
    26. Februar 2026
    KI-Waffen: Trump-Regierung greift nach Anthropic
    26. Februar 2026
    Überwachung mit Palantir? Widerstand gegen US-Software wächst
    24. Februar 2026
    Social-Media-Verbot bis 14 – Wie soll das gehen?
    24. Februar 2026
    Mit der Laserkanone gegen die Drohnenbedrohung
    22. Februar 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Gartenpflege: Das ist zum Start der Gartensaison zu tun
    2. März 2026
    Psychologie-Content überall – Fluch oder Segen?
    2. März 2026
    Zuckerfasten: Was der Verzicht auf Zucker der Gesundheit bringt
    2. März 2026
    Mut zum Weniger – Wie Lehrkräfte entlastet werden können
    1. März 2026
    Heidelbeeren vs. Blaubeeren: Das steckt wirklich im Superfood
    1. März 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Nachruf auf den „Maulwurf-Grabowski“-Erfinder Luis Murschetz
    1. März 2026
    ESC-Vorentscheid: Münchner Bela will zum Eurovision Song Contest
    28. Februar 2026
    „Oh! Carol“-Sänger Neil Sedaka gestorben
    28. Februar 2026
    Stumpfe Krallen der Hyänen: Ist die Dreigroschenoper veraltet?
    28. Februar 2026
    Wie A24 mit „Marty Supreme“ den Blockbuster revolutioniert
    28. Februar 2026
  • Lesezeichen
Gerade: Online-Coaching auf dem Prüfstand: Warum das FernUSG keine Garantie für Klageerfolg ist
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Online-Coaching auf dem Prüfstand: Warum das FernUSG keine Garantie für Klageerfolg ist
Wirtschaft

Online-Coaching auf dem Prüfstand: Warum das FernUSG keine Garantie für Klageerfolg ist

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 5. Oktober 2025 13:30
Von Christin Freitag
Teilen
6 min. Lesezeit
Teilen

Der Markt für Online-Coachings und digitale Weiterbildung boomt. Doch wo hohe Investitionen getätigt werden, wächst auch die Zahl der rechtlichen Auseinandersetzungen. Ein fast 50 Jahre altes Gesetz, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), sorgt derzeit für ein juristisches Erdbeben in der Branche. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat vielen Teilnehmern die Tür zur Rückforderung hoher Kursgebühren geöffnet. Doch die Annahme, jeder unzufriedene Kunde könne sein Geld problemlos zurückklagen, ist ein Trugschluss. Der Erfolg hängt maßgeblich von den Details des jeweiligen Angebots ab.

Inhaltsübersicht
Das BGH-Urteil: Ein Game-Changer für Verbraucher und UnternehmerDie Grenzen des Gesetzes: Warum Klagen dennoch scheiternFazit und Ausblick für die Wirtschaft

Die digitale Bildungsbranche, insbesondere der Sektor für hochpreisiges Business- und Persönlichkeits-Coaching, sieht sich mit einer Klagewelle konfrontiert. Im Zentrum steht die Frage: Fallen diese modernen Online-Formate unter das strenge Fernunterrichtsschutzgesetz? Die Antwort darauf hat weitreichende Konsequenzen. Denn das Gesetz verlangt für die meisten Fernlehrgänge eine staatliche Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fehlt diese, ist der Vertrag von Anfang an nichtig – so die Theorie.

Das BGH-Urteil: Ein Game-Changer für Verbraucher und Unternehmer

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat die Position der Kursteilnehmer massiv gestärkt. Die obersten Richter legten die Kriterien für „Fernunterricht“ sehr weit aus und stellten klar:

  1. Breiter Anwendungsbereich: Nahezu jede entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrender und Lernender überwiegend räumlich getrennt sind, kann unter das Gesetz fallen. Die Bezeichnung als „Coaching“ oder „Mentoring“ ist irrelevant.
  2. Niedrige Hürde für Lernerfolgskontrolle: Schon die Möglichkeit, in Live-Calls, per E-Mail oder in Chat-Gruppen Fragen zu stellen, wertete der BGH als ausreichende Überwachung des Lernerfolgs.
  3. Schutz auch für Unternehmer: Die wohl größte Überraschung war die Feststellung, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer schützt, die einen Kurs für ihre selbstständige Tätigkeit buchen. Damit kippte der BGH die bisherige Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte.

Die Folge dieses Urteils ist für Anbieter ohne ZFU-Zulassung gravierend: Der Vertrag ist nach § 7 FernUSG nichtig. Teilnehmer können die gesamte Kursgebühr zurückfordern (§ 812 BGB), selbst wenn sie das Programm bereits absolviert haben. Ein Anspruch auf Wertersatz seitens der Anbieter scheitert in der Regel an hohen Hürden. Dies hat zu zahlreichen erfolgreichen Klagen und einer Goldgräberstimmung bei spezialisierten Anwaltskanzleien geführt.

Die Grenzen des Gesetzes: Warum Klagen dennoch scheitern

Trotz der klaren BGH-Entscheidung ist eine Klage kein Selbstläufer. Anbieter wehren sich zunehmend erfolgreich gegen Rückforderungsansprüche, indem sie die entscheidende Schwachstelle der Kläger angreifen: die Definition des Fernunterrichts. Eine Klage scheitert oft an folgenden Punkten:

1. Kein Fernunterricht, keine Nichtigkeit: Der Schwerpunkt der Leistung

Der entscheidende Faktor ist, ob die systematische Wissensvermittlung im Vordergrund steht oder nur eine dienende Funktion hat. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob es sich nicht vielmehr um eine individuelle Beratungs- oder Begleitungsleistung handelt.

So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Celle in einem Fall, dass das FernUSG nicht anwendbar sei, weil der Schwerpunkt des Angebots auf dem individuellen Coaching und der persönlichen Begleitung lag. Die reine Wissensvermittlung war nachrangig. Anbieter argumentieren erfolgreich, dass ein reines 1:1-Coaching ohne festes Curriculum oder ein Programm, das überwiegend aus synchronen Live-Sessions ohne Aufzeichnung besteht, keinen Fernlehrgang darstellt.

2. Die Beweislast liegt beim Kläger

Der Teilnehmer, der sein Geld zurückfordert, muss vor Gericht darlegen und beweisen, dass alle Merkmale des Fernunterrichts gemäß § 1 FernUSG erfüllt sind. Er muss also aufzeigen, dass ein didaktisches Konzept vorlag, der Lernerfolg systematisch überwacht wurde und der asynchrone (zeitversetzte) Teil des Lernens überwog. Gelingt es dem Anbieter, den Eindruck einer reinen Dienstleistung oder einer persönlichen Beratung zu erwecken, wird die Klage abgewiesen. In manchen Fällen wurden Kläger sogar zur Zahlung ausstehender Raten verurteilt.

3. Fehlerhafte oder abgelaufene Widerrufsrechte

Manche Klagen stützen sich alternativ auf ein fehlerhaft erklärtes Widerrufsrecht. Doch auch hier gibt es Grenzen. Selbst bei einer fehlerhaften Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Wer also zu lange wartet, verliert mögliche Ansprüche.

Fazit und Ausblick für die Wirtschaft

Die aktuelle Rechtslage stellt für die digitale Bildungs- und Coaching-Branche eine Zäsur dar. Das BGH-Urteil hat die Rechte der Teilnehmer signifikant gestärkt und zwingt Anbieter, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken. Viele werden nicht umhinkommen, ihre Kurse durch die ZFU zertifizieren zu lassen – ein kostspieliger und bürokratischer Prozess.

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass das FernUSG kein Freifahrtschein zur Rückforderung jeder Kursgebühr ist. Unternehmer und Verbraucher, die eine Klage in Erwägung ziehen, müssen sich bewusst sein, dass der Ausgang von einer detaillierten Einzelfallprüfung abhängt. Die entscheidende Frage wird immer lauten: War es ein standardisierter Lehrgang oder eine individuelle Dienstleistung? Die Antwort darauf entscheidet über Tausende von Euro und die Zukunft eines ganzen Wirtschaftszweiges.

Dir gefällt vielleicht

Europas führende Startup-Hubs sitzen in Bayern

Verbrennerverbot für BMW? Bundesgerichtshof verhandelt Klage

Betriebsratswahlen stehen an: Darum sind sie so wichtig

Mit 26 Hörakustik-Meisterin und Filialleiterin – Lohnt sich das?

„Pfandtourismus“ nach Österreich: Was ist daraus geworden?

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel Spinnen kommen jetzt ins Haus – was tun?
Nächster Artikel „Echte Subversion“: Putin-Satire sorgt in Russland für Wirbel
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Gartenpflege: Das ist zum Start der Gartensaison zu tun
Wissen 2. März 2026
Psychologie-Content überall – Fluch oder Segen?
Wissen 2. März 2026
Zuckerfasten: Was der Verzicht auf Zucker der Gesundheit bringt
Wissen 2. März 2026
Europas führende Startup-Hubs sitzen in Bayern
Wirtschaft 2. März 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?