Endlich Ferien, endlich ausschlafen und endlich den Sommer genießen. Wenn am 01. August die knapp 1,5 Millionen Schulkinder ihren ersten Ferientag genießen, dann startet im Freistaat die entspannte Zeit. Wer mindestens eine Eins im Zeugnis hat, kann in den Sommerferien übrigens wieder kostenlos über Starnberger-, Ammer-, Königs- und Tegernsee fahren. Das Angebot gilt für Rundfahrten und Einzelstrecken und kann bis zum 15. September, also für die gesamten Ferien, beliebig oft in Anspruch genommen werden – eine Zeugniskopie reicht. Ob dieser Anreiz noch zeitgemäß ist, wird derzeit vielerorts diskutiert. Welche Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anstehen, ist hier zusammengefasst.
Bayerisches Ladenschlussgesetz tritt in Kraft
Zwar werden die regulären Ladenöffnungszeiten im Freistaat nicht ausgedehnt, aber der Einzelhandel darf ab dem 01. August bis zu acht Sondereinkaufstage pro Jahr ermöglichen, an denen die Läden bis 24 Uhr geöffnet haben. Üblicherweise gilt nach wie vor, dass der stationäre Einzelhandel zwischen 6 und 20 Uhr geöffnet hat. Und: Sonntag bleibt Ruhetag. Allerdings darf in Minishops, die ohne Personal auskommen, auch sonntags eingekauft werden.
An bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr sollen zudem in Kommunen mit touristischem Charakter künftig auch Bade- und Sportartikel bzw. regionale Waren verkauft werden dürfen. Was ein „touristischer Charakter“ ist, steht ebenfalls in dem neuen Ladenschlussgesetz (externer Link). Kommunen, die die Kriterien erfüllen, dürfen sich selbst zu deinem Tourismus- und Ausflugsort erklären.
Mehr Verbraucherschutz für KI-Anwendungen und Endgeräten
Ab dem 02. August gilt eine neue Stufe des AI Acts. Die EU-weite Regelung soll Programme transparenter und sicherer machen, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Das bedeutet, dass die Anbieter beispielsweise von ChatGPT oder Gemini offenlegen müssen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden.
Und auch am anderen Ende der Nutzungskette sorgt die Europäische Union für mehr Sicherheit. Handys, Tablets, Smartwatches oder Fitnesstracker, die mit dem Internet oder via Bluetooth verbunden sind, unterliegen ab dem 01. August neuen Sicherheitsrichtlinien. Mit einem erweiterten CE-Label wird dann für alle neuen Geräte sichergestellt, dass sie besser als bislang vor Cyberangriffen, Datenmissbrauch und Betrug schützen und dass sie private Kommunikation besser absichern.
Neuer Ausweis? Digitales Passbild!
Schon im Mai wurde die neue Regelung eingeführt, dass Passbilder für Personalausweise und Reisepässe nur noch digital übermittelt werden dürfen. Zum August endet nun die Übergangsregelung, die es in manchen Behörden noch ermöglicht hat, das Passfoto auch in gedruckter Form einzureichen. Akzeptiert werden von der Passbehörde nur noch digitale Fotos, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem zertifizierten Fotostudio oder von manchen Drogeriemärkten aus dorthin gesendet werden. Welches Fotostudio den Service anbietet und was das kostet, muss vor Ort erfragt werden.
Was sonst noch wichtig wird:
- Die BR Radltour startet wieder: Vom 03.08. bis zum 08.08. radeln sich der Bayerische Rundfunk und sein Publikum von Bad Neustadt an der Saale bis nach Neuburg an der Donau. Das Konzertprogramm dazu gibt es hier.
- Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen sinkt turnusmäßig. Von derzeit 7,94 Cent pro Kilowattstunde, für Anlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt Leistung, auf 7,87 Cent.
- Ab dem 18.08. dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher größere Akkus kostenlos auf Wertstoffhöfen abgeben. So können auch E-Bikes, Scooter oder andere Speicherbatterien fachgerecht entsorgt werden.
- Am 22. August beginnt die neue Bundesliga-Saison. Den Auftakt macht der FC Bayern, wenn er um 20 Uhr 30 in der Münchener Allianz-Arena auf RB Leipzig trifft.