Während der Energiekrise wurden Pflegeheime vom Bund mit sogenannten „Energiehilfen“ unterstützt. Insgesamt zwei Milliarden Euro standen dafür von Oktober 2022 bis April 2024 zur Verfügung. Ausgezahlt wurden aber nur 437 Millionen Euro, davon knapp 250 Millionen Euro für gestiegene Erdgas- und Wärmekosten.
Preisentwicklung bei Energie weniger dramatisch als befürchtet
Die Befürchtungen waren zunächst groß gewesen. Doch letzten Endes haben Pflegeheime die bereitgestellten Mittel für Preisspitzen bei den Energiekosten in den vergangenen zwei Jahren nicht annähernd ausgeschöpft. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegt der wesentliche Grund darin, dass Gas und Strom schon bald wieder erschwinglich wurden.
Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 sei bereits ein deutlicher Rückgang der Preise zu verzeichnen gewesen. Der Strompreis habe sich später sogar wieder auf das Niveau des Jahres 2021 eingependelt: „Insofern war die Preisentwicklung erfreulicherweise deutlich positiver als dies bei der Kalkulation des Mittelbedarfs in Höhe von zwei Milliarden Euro für den Bereich der Pflege erwartbar war“, so die Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums.
Kritik an zu viel Bürokratie für „Energiehilfen“
Die Betreiber von Pflegeheimen nennen noch andere Gründe, weshalb von ihnen keine höheren Summen abgerufen wurden. Vor allem sei das Antragsverfahren für die Energiehilfen viel zu bürokratisch gewesen, kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). In letzter Konsequenz hätten sich die Einrichtungen entscheiden müssen, ob sich eine Beantragung für sie überhaupt lohne: „Wenn die Energie-Mehrkosten nicht zu drastisch waren, standen Aufwand und Nutzen nicht annähernd im Verhältnis.“
Auch von schnellen Hilfen könne keine Rede sein. Einrichtungen hätten zum Teil neun Monate auf eine Auszahlung warten müssen, „obwohl das Gesetz davon sprach, dass diese jeweils spätestens vier Wochen später zu erfolgen hat“. Zu den Voraussetzungen der staatlichen Unterstützung gehörte unter anderem eine Energieberatung, zudem wurden nur leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas und Fernwärme berücksichtigt. Pflegeeinrichtungen mit Pelletheizungen hätten ihre höheren Heizkosten nicht refinanzieren können, kritisiert der Verband.
Öl- und Pelletheizungen nicht anspruchsberechtigt
Beim Bayerischen Roten Kreuz heißt es, dass auch Einrichtungen mit Ölheizungen höhere Energiekosten aus eigener Kasse begleichen mussten. Auch Heizungen, die mit Flüssiggas, Hackschnitzeln und Holzbriketts befeuert wurden, seien von der Förderung ausgeschlossen gewesen. Dem BRK sei nicht bekannt, wie die Einrichtungen seiner 73 Kreisverbände in Bayern ihre Heizwärme erzeugen. Deshalb könne der Verband keine Bilanz zu den Energiehilfen ziehen. Die Landesgeschäftsstelle habe „keinen landesweiten Überblick, (…) ob und in welchem Ausmaß eine Inanspruchnahme der Hilfen erfolgt ist.“
Der Caritasverband München und Freising gibt an, dass für seine sämtlichen 27 Alten- und Pflegeheime Energiehilfen beantragt wurden. Allein im Jahr 2024 in einer Höhe von 800.000 Euro. Münchenstift, eine Gesellschaft der Stadt München mit insgesamt 13 Pflegeheimen, will keine Zahlen nennen: „Die Energiehilfen wurden in der beantragten Höhe ausbezahlt. Details hierzu nennt MST nicht.“
Über 1,5 Milliarden Euro fließen zurück in den Bundeshaushalt
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. zieht folgendes Fazit: Die Energiehilfen seien „absolut begrüßenswert“ gewesen, um Pflegeeinrichtungen mit „exorbitanten Preissteigerungen“ vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewahren.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind mittlerweile die allermeisten Anträge von den Pflegekassen bearbeitet worden. Nicht beanspruchte Mittel würden bis Jahresende an den Bundeshaushalt zurückgezahlt. Insgesamt über 1,5 Milliarden Euro.