Es ist nur einziges Schreiben, das künftig nicht mehr verschickt werden soll, doch die Auswirkungen sind beachtlich. Wenn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Vorauszahlungen leisten müssen, die Zahlungsfrist verpassen, werden sie künftig von bayerischen Finanzämtern nicht mehr daran erinnert. Stattdessen werden sofort Säumniszuschläge fällig, sollte der Betrag drei Tage nach Fristende nicht auf dem Konto der jeweiligen Behörde eingegangen sein – immerhin ein Prozent des Vorauszahlungsbetrags pro säumigem Monat.
Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind vierteljährlich zu leisten. Die Stichtage sind laut Gesetz: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Heißt: Die erste Frist war bereits vor drei Wochen, die Erinnerungsschreiben blieben aus – und wer die Vorauszahlung nicht geleistet, muss nun draufzahlen.
2,4 Millionen Erinnerungsschreiben pro Jahr
Per Dauerauftrag oder Lastschriftmandat gebe es inzwischen bequeme Möglichkeiten, diese Vorauszahlung pünktlich zu überweisen, schreibt das bayerische Landesamt für Steuern dem BR. Säumniszuschläge sind demnach leicht zu vermeiden.
Vor allem aber seien die Einsparungen enorm: 2,4 Millionen Erinnerungsschreiben habe man bisher pro Jahr verschickt. Porto, Papier, Bearbeitungskosten – die Einsparungen dürften mehrere Millionen Euro pro Jahr bedeuten, zumal die Behörden nun Säumniszuschläge überraschter Steuerzahler einnehmen.
Selbstständige fühlen sich gegängelt
Laut dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) wünschten sich viele Mitglieder zumindest einen Brief, der das künftige Ausbleiben eines Briefes ankündigt. So hätte es einige erwischt, die einfach nicht mitbekamen, dass die Erinnerung ausbleibt. Man habe sich wohl überlegt, wie man es Selbstständigen noch schwerer machen könne, habe ein VGSD-Mitglied geschrieben.
Andere Länder seien nutzerfreundlicher
Tatsächlich war Bayern als letztes Bundesland, das noch Erinnerungsbriefe verschickte, im bundesweiten Vergleich lange besonders steuerzahlerfreundlich. Die Kritik der Selbstständigen richtet sich dennoch grundsätzlich an die Haltung der Behörden. Als er in England gelebt habe, berichtet einer unter einem VGSD-Post auf Instagram, sei ihm ohne sein Zutun eine Steuerrückzahlung überwiesen worden. Dort sei das Ziel der Behörden, so transparent und nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Das fehlt in Deutschland wohl vielen.
Immerhin schreibt das Bayerische Landesamt für Steuern: Sollte jemand eine fristgerechte Vorauszahlung versäumt haben, „möchte er sich bitte mit seinem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen“. Der Erlass von Säumniszuschlägen würde dann im Einzelfall geprüft.

