Bayerns Finanzminister Alber Füracker (CSU) hat eine „Steuererklärung per App mit einem Klick“ für ausgewählte, besonders einfache Fälle versprochen. Die App namens Elster+ steht ab diesem Dienstag deutschlandweit über das Internetportal des Landesamts für Finanzen, ELSTER (externer Link), zur Verfügung. In dem Portal kann man schon seit vielen Jahren Steuererklärungen digital bearbeiten.
Viele Steuerzahler für die App noch nicht vorgesehen
Zunächst kann die App nur Anträge für ledige, kinderlose Beschäftigte erstellen, sowie – theoretisch – für einige Rentnerinnen und Rentner. Für „komplexere Steuerfälle“ ist die App-Funktion aktuell (noch) nicht vorgesehen.
Wer also bisher nicht auf die Hilfe der App zählen kann:
- Verheiratete und zusammen Veranlagte: Ehepaare sind weiter auf reguläre ELSTER-Formulare oder andere entsprechende Software angewiesen.
- Eltern bleiben ebenfalls außen vor wegen der vielen Freibeträge und der unterschiedlichen Berechnungen des Kindergelds.
- Sogenannte „spezielle Einkünfte“ von Selbständigen, Gewerbetreibenden oder aus Vermietung benötigen meist den vollen Funktionsumfang von MEIN ELSTER
RentnerInnen und Pensionäre können schon jetzt – und sogar ohne App – das separate Portal „Steuerlotse“ nutzen, das ihnen eine Anleitung bietet, um zu einer vereinfachten Steuererklärung zu kommen.
Wenn es mit der Anmeldung per App nicht klappt, kann das an der endgültigen Auswahl der Finanzverwaltung liegen, die noch nicht bis ins letzte bekannt ist.
Wann kommt der Bescheid?
Wer sich für die neue App erfolgreich angemeldet hat, kann dort ab Juli mit einem vereinfachten Entwurf für die Steuererklärung 2025 rechnen. Der Vorschlag des Finanzamts muss dann nur noch bestätigt werden, was der entscheidende Klick bei der Sache ist. Die App ist dabei so programmiert, dass dem Staat möglichst keine Einnahmen entgehen, ein Steuervorteil ist damit also nicht verbunden.
Wann sollte ich mich nicht auf die App verlassen?
Das Finanzamt verfügt für die vorgeschlagene digitale Erklärung nur über einige Standard-Daten. Angaben vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte und von der Rentenversicherung zählen dazu und einige von ausgewählten Ämtern. Das tatsächliche Einkommen, das versteuert werden muss, kann im Einzelfall aber stark davon abweichen.
Sobald es nicht nur um eine Rentenzahlung oder die reine Lohnzahlung vom Arbeitgeber geht, ist der Fall steuerlich schon nicht mehr so einfach. Steuerpauschalen für die Tage im Homeoffice oder von Pendlern, die einen weiteren Wege zur Arbeit hatten, muss man extra angeben. Davon weiß das Finanzamt erst mal nichts.
Auch wer zum Beispiel Mieteinnahmen hat, kommt an einer gesonderten Erklärung nach wie vor nicht vorbei, ganz zu schweigen von Selbständigen oder Freiberuflern. Das deutsche Steuerrecht bleibt also trotzdem kompliziert und die neue App vom Finanzamt nur für ausgewählte Fälle eine Option.
Was spare ich mir wirklich?
Zunächst einmal spart es Zeit und Arbeit, aber wahrscheinlich keine Steuern. Die maximale Bequemlichkeit und Vereinfachung der Erklärung können zu Lasten einer möglichen Erstattung von Werbungskosten gehen. Darauf weisen die Verbraucherzentrale Bayern und der Bund der Steuerzahler hin, die auf jeden Fall zu einer Überprüfung raten, bevor man eine Erklärung abgibt.
Vor dem möglichen Klick noch einmal nachschauen
Mit dem Klick wäre die Erklärung juristisch erfolgreich abgegeben. Ob es sich dabei um einen guten Deal mit dem Finanzamt handelt, ist offen. Das ELSTER-System mit vielen nützlichen Hinweisen im Internet hilft den meisten Steuerpflichtigen, Fehler zu vermeiden. Außerdem gibt es günstige Steuer-Software zu kaufen, die bestens auf ELSTER eingestellt ist. Und wer es sich trotzdem nicht zutraut, braucht wie bisher Beratung, für die auch Lohnsteuerhilfe-Vereine zur Verfügung stehen.
Wann wird die App für weitere Personengruppen freigeschaltet?
Vorerst, so teilt es das bayerischer Finanzministerium mit, geht es nur um besonders einfache Erklärungen, später vielleicht einmal um mehr, wenn die Steuer-App weiterentwickelt wird.
Bundesweit soll es sich derzeit um geschätzte 11,5 Millionen mögliche Fälle handeln, in denen Steuerpflichtige erfolgreich die One-Klick-App nutzen könnten, ohne dabei Geld an den Staat zu verlieren. Genauere Zahlen für Bayern sind noch nicht bekannt, weit über eine Million Steuerbürger müssten es entsprechend der bundesweiten Zahlen im Freistaat sein.

