Steuern auf Renten sind nichts Neues. Allerdings ist bis Ende 2004 nur ein kleiner Teil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig gewesen. Lediglich der sogenannte Ertragsanteil musste versteuert werden. Dieser war gesetzlich festgelegt und richtete sich nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn. Bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren lag der Ertragsanteil damals bei 18 Prozent.
Warum fällt auf die Rente jetzt eine höhere Steuer an?
Dass sich die Besteuerung dann geändert hat, lag am Bundesverfassungsgericht. Die Obersten Richter monierten, dass die gesetzliche Rente und Pensionen steuerlich unterschiedlich behandelt wurden. Denn Pensionen von Beamten müssen voll versteuert werden. Die Politik musste reagieren: So trat im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft.
Was ist die Idee der jetzt praktizierten Rentenbesteuerung?
Vor 2005 war es so, dass die Bürger auf ihre selbst bezahlten Beiträge zur Rentenversicherung bereits Einkommenssteuer abgeführt haben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, mussten sie deshalb später beim Bezug der Rente nur noch auf die Erträge oder salopp formuliert auf die Zinsen Steuern bezahlen. Das Ziel ist nun, diesen Mechanismus umzukehren. Das heißt: Während man arbeitet, sollen die Beiträge steuerfrei sein. Und wenn man dann in der Rente ist, müssen die monatlichen Bezüge komplett versteuert werden.
Das Ganze läuft aber schrittweise. Die Versicherten konnten Jahr für Jahr mehr von ihren bezahlten Beiträgen steuerlich absetzen und mittlerweile sogar die kompletten Beiträge. Dafür steigt Jahr für Jahr der Rentenanteil an, der versteuert werden muss. Begonnen hat die Umstellung 2005 und sie dauert nach derzeitiger Gesetzeslage noch bis 2058.
Welcher Anteil der Rente versteuert werden muss, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Ist man einmal in Rente, ändert sich der zu versteuernde Anteil nicht mehr. Wie sich der steuerpflichtige Teil der Rente entwickelt, zeigt die nachstehende Tabelle.