WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    EU-Kommission will Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft setzen
    27. Februar 2026
    Wirtschaftsministerium plant Förderstopp für kleine Solaranlagen
    27. Februar 2026
    Ohne Streiks: Bahn und GDL finden Tarifeinigung
    27. Februar 2026
    Arbeitsmarkt in Bayern: Stagnation statt Aufschwung
    27. Februar 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Warum sind unsere Smart Homes so dumm?
    26. Februar 2026
    KI-Waffen: Trump-Regierung greift nach Anthropic
    26. Februar 2026
    Überwachung mit Palantir? Widerstand gegen US-Software wächst
    24. Februar 2026
    Social-Media-Verbot bis 14 – Wie soll das gehen?
    24. Februar 2026
    Mit der Laserkanone gegen die Drohnenbedrohung
    22. Februar 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Mut zum Weniger – Wie Lehrkräfte entlastet werden können
    1. März 2026
    Heidelbeeren vs. Blaubeeren: Das steckt wirklich im Superfood
    1. März 2026
    Heckenschneiden ab 1. März verboten: Das gilt für Gartenbesitzer
    28. Februar 2026
    Vagusnerv-Stimulatoren: Stromimpulse gegen Stress
    28. Februar 2026
    Allergiker leiden unter Pollenflug: Was gegen Heuschnupfen hilft
    28. Februar 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Nachruf auf den „Maulwurf-Grabowski“-Erfinder Luis Murschetz
    1. März 2026
    ESC-Vorentscheid: Münchner Bela will zum Eurovision Song Contest
    28. Februar 2026
    „Oh! Carol“-Sänger Neil Sedaka gestorben
    28. Februar 2026
    Stumpfe Krallen der Hyänen: Ist die Dreigroschenoper veraltet?
    28. Februar 2026
    Wie A24 mit „Marty Supreme“ den Blockbuster revolutioniert
    28. Februar 2026
  • Lesezeichen
Gerade: Streit um Kaution: BGH stärkt Vermieterrechte
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Streit um Kaution: BGH stärkt Vermieterrechte
Wirtschaft

Streit um Kaution: BGH stärkt Vermieterrechte

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 11. Juli 2024 07:11
Von Christin Freitag
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Die Mieterin ist ausgezogen, der Vermieter macht Schäden an der Wohnung aber erst nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Monaten geltend und will die Kaution nicht zurückzahlen. Darf er das? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute entschieden: Ja, das geht. Vermieter können die Schäden in Wohnungen unter Umständen also noch lange nach dem Auszug eines Mieters mit der Kaution verrechnen.

Inhaltsübersicht
Was ist passiert?Frist abgelaufen, Kaution noch nicht daDie Sonderregelung: „gegenseitige Aufrechnung“Folgen für Vermieter

Was ist passiert?

Der Hintergrund des Streits: Vor fünf Jahren hatte eine Mieterin in Erlangen ihre Wohnung gekündigt und den Vermieter darum gebeten, die 780 Euro Mietkaution zurückzuzahlen, heißt es im Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Persönlich getroffen hatten sich die beiden beim Auszug nicht, die Mieterin hat den Schlüssel in den Briefkasten geworfen. Der Vermieter reagierte allerdings erst gut sieben Monate später und verlangte von der Mieterin, ihrerseits 1.175 Euro an ihn zu zahlen. Sie sei ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, nach ihrem Auszug kleinere Mängel zu beheben.

Frist abgelaufen, Kaution noch nicht da

Die Mieterin sah das nicht ein. Die Wohnung sei bereits in unrenoviertem Zustand gewesen, als sie eingezogen war. Schäden habe es also schon zu Beginn gegeben. Außerdem sei die Frist von sechs Monaten, in der der Mieter seine Ansprüche hätte geltend machen können, abgelaufen. „Eine Abrechnung innerhalb der Frist habe sie nie erhalten“, steht im Urteil der ersten Verhandlung vor dem Erlanger Amtsgericht.

Das verurteilte den Vermieter dazu, 785,51 Euro, also die Kaution plus Zinsen, zu bezahlen. Der Vermieter beantragte, die Klage abzuweisen. Seine Begründung: Er habe seine Gegenansprüche fristgemäß klar gemacht – beweisen konnte er das aber nicht.

Die Sonderregelung: „gegenseitige Aufrechnung“

Außerdem sei er der Meinung, auch nach Ablauf der Frist Forderungen stellen zu können. Als Grund nennt sein Anwalt den Paragraphen 215 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In dem steht: Man könne Ansprüche trotz Verjährung geltend machen, wenn es um eine sogenannte „Aufrechnung“ geht. Wenn zwei Personen sich das Gleiche schulden, dann rechnet man das in der Regel gegeneinander auf. Wenn der Anspruch des einen schon verjährt ist, der andere aber einen aktuellen Anspruch erhebt, dann gilt die Verjährung nicht.

Zu klären galt die Frage, ob das nur für „gleichartige“ Forderungen gilt, oder wie in diesem Fall für eine Aufrechnung der Kaution gegen den Sachschaden. „Das ist ja eine Handlung und damit nicht gleichwertig mit einer Geldforderung. Deshalb kann ich das eigentlich nicht aufrechnen“, argumentiert Wolfgang Winkler, der Anwalt der Mieterin und Vorstandsmitglied im Erlanger Mieterinnen- und Mietervereins.

Das Amtsgericht Erlangen urteilte: Der Vermieter hätte der Mieterin eine Frist setzen müssen, um sich um die „Schönheitsreparaturen“ zu kümmern, könne aber nicht nach Verstreichen der Frist die Kaution einbehalten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kam zu dem gleichen Ergebnis.

Folgen für Vermieter

Der BGH hob das Urteil nun auf. Der Vermieter habe auch nach Verstreichen der sechs Monate noch das Recht, die Kaution als „Aufrechnung“ für einen Schaden einzubehalten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss nun neu verhandeln, ob die Mieterin für mögliche Schäden aufkommen muss oder nicht. Wolfgang Winkler hält die Entscheidung für „nicht sinnvoll“, denn: „Jetzt muss ich als Mieter ja damit rechnen, dass der Vermieter vielleicht noch nach Jahren Gegenansprüche geltend macht.“

 

Dir gefällt vielleicht

EU-Kommission will Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft setzen

Wirtschaftsministerium plant Förderstopp für kleine Solaranlagen

Ohne Streiks: Bahn und GDL finden Tarifeinigung

Arbeitsmarkt in Bayern: Stagnation statt Aufschwung

Erholung im Baugewerbe? Mehr Fachkräfte werden ausgebildet

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel Huawei soll weitgehend aus 5G-Netz entfernt werden
Nächster Artikel Neuer Film mit Isabelle Huppert: „Madame Sidonie in Japan“
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Nachruf auf den „Maulwurf-Grabowski“-Erfinder Luis Murschetz
Kultur 1. März 2026
Mut zum Weniger – Wie Lehrkräfte entlastet werden können
Wissen 1. März 2026
Heidelbeeren vs. Blaubeeren: Das steckt wirklich im Superfood
Wissen 1. März 2026
ESC-Vorentscheid: Münchner Bela will zum Eurovision Song Contest
Kultur 28. Februar 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?