WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Hellweg- und BayWa-Baumärkte: Elf Filialen in Bayern gerettet
    28. August 2026
    So machen Sie Haus und Wohnung hitzefest
    28. August 2026
    Mit ETFs sparen: Der MSCI World ist nicht mehr die erste Wahl
    28. August 2026
    Staatsanleihen sind zurück! Rendite oder Risiko?
    27. August 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    GTA 6: Lang ersehnter Trailer sprengt das Netz
    28. August 2026
    Kinder und Tiere im Auto vergessen – helfen Warnsysteme?
    28. August 2026
    Bill Gates warnt: Die Welt ist nicht auf KI vorbereitet
    27. August 2026
    Wird KI uns irgendwann alle umbringen?
    25. August 2026
    Gamescom: Brandneue Computerspiele im Publikums-Check
    25. August 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Mondfinsternis über Bayern: Kein „Blutmond“ und doch spektakulär
    27. August 2026
    Was El Niño für Herbst und Winter in Deutschland bedeutet
    27. August 2026
    Lassen sich Waldbrände mit weniger Wasser löschen?
    26. August 2026
    West-Nil-Virus breitet sich in Europa weiter aus
    26. August 2026
    Roboter schlagen Usain Bolt – aber scheitern am Wäschefalten
    26. August 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Wie das Dorf Neukirchen mit Kunst die Gemeinschaft stärken will
    30. August 2026
    „Zu brutal“ – Soll man Kindern noch Märchen vorlesen?
    30. August 2026
    Abschied von Tim Curry: „Rocky Horror Picture Show“ in München
    29. August 2026
    „Staatsschutz“: Dieser Film hat Eier. Die Protagonistin sowieso
    28. August 2026
    „67“ ist raus: Die Top 3 zum Jugendwort des Jahres stehen fest
    28. August 2026
  • Lesezeichen
Gerade: Streit um Kaution: BGH stärkt Vermieterrechte
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Streit um Kaution: BGH stärkt Vermieterrechte
Wirtschaft

Streit um Kaution: BGH stärkt Vermieterrechte

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 11. Juli 2024 07:11
Von Christin Freitag
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Die Mieterin ist ausgezogen, der Vermieter macht Schäden an der Wohnung aber erst nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Monaten geltend und will die Kaution nicht zurückzahlen. Darf er das? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute entschieden: Ja, das geht. Vermieter können die Schäden in Wohnungen unter Umständen also noch lange nach dem Auszug eines Mieters mit der Kaution verrechnen.

Inhaltsübersicht
Was ist passiert?Frist abgelaufen, Kaution noch nicht daDie Sonderregelung: „gegenseitige Aufrechnung“Folgen für Vermieter

Was ist passiert?

Der Hintergrund des Streits: Vor fünf Jahren hatte eine Mieterin in Erlangen ihre Wohnung gekündigt und den Vermieter darum gebeten, die 780 Euro Mietkaution zurückzuzahlen, heißt es im Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Persönlich getroffen hatten sich die beiden beim Auszug nicht, die Mieterin hat den Schlüssel in den Briefkasten geworfen. Der Vermieter reagierte allerdings erst gut sieben Monate später und verlangte von der Mieterin, ihrerseits 1.175 Euro an ihn zu zahlen. Sie sei ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, nach ihrem Auszug kleinere Mängel zu beheben.

Frist abgelaufen, Kaution noch nicht da

Die Mieterin sah das nicht ein. Die Wohnung sei bereits in unrenoviertem Zustand gewesen, als sie eingezogen war. Schäden habe es also schon zu Beginn gegeben. Außerdem sei die Frist von sechs Monaten, in der der Mieter seine Ansprüche hätte geltend machen können, abgelaufen. „Eine Abrechnung innerhalb der Frist habe sie nie erhalten“, steht im Urteil der ersten Verhandlung vor dem Erlanger Amtsgericht.

Das verurteilte den Vermieter dazu, 785,51 Euro, also die Kaution plus Zinsen, zu bezahlen. Der Vermieter beantragte, die Klage abzuweisen. Seine Begründung: Er habe seine Gegenansprüche fristgemäß klar gemacht – beweisen konnte er das aber nicht.

Die Sonderregelung: „gegenseitige Aufrechnung“

Außerdem sei er der Meinung, auch nach Ablauf der Frist Forderungen stellen zu können. Als Grund nennt sein Anwalt den Paragraphen 215 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In dem steht: Man könne Ansprüche trotz Verjährung geltend machen, wenn es um eine sogenannte „Aufrechnung“ geht. Wenn zwei Personen sich das Gleiche schulden, dann rechnet man das in der Regel gegeneinander auf. Wenn der Anspruch des einen schon verjährt ist, der andere aber einen aktuellen Anspruch erhebt, dann gilt die Verjährung nicht.

Zu klären galt die Frage, ob das nur für „gleichartige“ Forderungen gilt, oder wie in diesem Fall für eine Aufrechnung der Kaution gegen den Sachschaden. „Das ist ja eine Handlung und damit nicht gleichwertig mit einer Geldforderung. Deshalb kann ich das eigentlich nicht aufrechnen“, argumentiert Wolfgang Winkler, der Anwalt der Mieterin und Vorstandsmitglied im Erlanger Mieterinnen- und Mietervereins.

Das Amtsgericht Erlangen urteilte: Der Vermieter hätte der Mieterin eine Frist setzen müssen, um sich um die „Schönheitsreparaturen“ zu kümmern, könne aber nicht nach Verstreichen der Frist die Kaution einbehalten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kam zu dem gleichen Ergebnis.

Folgen für Vermieter

Der BGH hob das Urteil nun auf. Der Vermieter habe auch nach Verstreichen der sechs Monate noch das Recht, die Kaution als „Aufrechnung“ für einen Schaden einzubehalten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss nun neu verhandeln, ob die Mieterin für mögliche Schäden aufkommen muss oder nicht. Wolfgang Winkler hält die Entscheidung für „nicht sinnvoll“, denn: „Jetzt muss ich als Mieter ja damit rechnen, dass der Vermieter vielleicht noch nach Jahren Gegenansprüche geltend macht.“

 

Dir gefällt vielleicht

Hellweg- und BayWa-Baumärkte: Elf Filialen in Bayern gerettet

So machen Sie Haus und Wohnung hitzefest

Mit ETFs sparen: Der MSCI World ist nicht mehr die erste Wahl

Staatsanleihen sind zurück! Rendite oder Risiko?

Konsumforscher: Stimmung hellt sich auf, Kaufunlust bleibt

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel Huawei soll weitgehend aus 5G-Netz entfernt werden
Nächster Artikel Neuer Film mit Isabelle Huppert: „Madame Sidonie in Japan“
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Wie das Dorf Neukirchen mit Kunst die Gemeinschaft stärken will
Kultur 30. August 2026
„Zu brutal“ – Soll man Kindern noch Märchen vorlesen?
Kultur 30. August 2026
Abschied von Tim Curry: „Rocky Horror Picture Show“ in München
Kultur 29. August 2026
Hellweg- und BayWa-Baumärkte: Elf Filialen in Bayern gerettet
Wirtschaft 28. August 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?