Das Versprechen der Bundesregierung ist groß: Autofahrer und Unternehmen sollen beim Spritpreis entlastet werden. Dennoch entscheiden die Mineralölkonzerne auch weiterhin selbst, in welcher Höhe sie den Steuernachlass an den Tankstellen weitergeben. Beim ersten Tankrabatt im Mai und Juni dieses Jahres hatten die Mineralölkonzerne den Rabatt nur teilweise an die Verbraucher weitergegeben – und einen erheblichen Anteil selbst einbehalten. Wird es diesmal anders laufen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was hat die Bundesregierung beschlossen?
Am 18. September verständigten sich Bund und Länder auf das Spritpreis-Entlastungspaket. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Wenn der Staat die Energiesteuer senkt, fällt zusätzlich weniger Umsatzsteuer an. Dadurch ergibt sich rechnerisch eine Gesamtentlastung von rund 16,7 beziehungsweise knapp 17 Cent pro Liter. Das Gesetz wurde am 25. September von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Für welche Kraftstoffe gilt die Senkung – und wer bekommt sie?
Die Senkung gilt für Benzin, Diesel und entsprechend besteuerte Kraftstoffe wie HVO (Hydrotreated Vegetable Oils). Für Heizöl oder andere Brennstoffe gilt der Rabatt nicht. Der Autofahrer erhält bei Benzin und Diesel also keine direkte Steuererstattung. Gesenkt werden die Steuern bereits innerhalb der Lieferkette, bevor der Kraftstoff an der Zapfsäule verkauft wird.
Müssen Mineralölunternehmen und Tankstellen die 17 Cent weitergeben?
Das Tankrabatt-Gesetz selbst enthält keine Vorschrift, wonach Unternehmen ihren Verkaufspreis um exakt 17 Cent senken müssen. Das Gesetz verändert also die Energiesteuersätze, schreibt aber weder einen bestimmten Verkaufspreis noch eine ausdrückliche Weitergabepflicht vor.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte am 21. September: „Die Erwartung der Bundesregierung ist natürlich, dass diese Steuererleichterung an die Autofahrerinnen und Autofahrer, an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben wird.“ Auch der ADAC fordert, dass die Mineralölwirtschaft den neuen Tankrabatt „in voller Höhe“ weitergibt. Dies müsse „besser gelingen als beim letzten Mal“ im Mai und Juni diesen Jahres.
Warum können an der Tankstelle weniger als 17 Cent ankommen?
Das kann passieren, weil sich gleichzeitig andere Preisbestandteile verändern können, etwa internationale Benzin- und Dieselpreise, Beschaffungskosten, Transportkosten oder Margen. Außerdem kann zunächst noch Kraftstoff verkauft werden, der unter der vorherigen höheren Steuerbelastung bezogen wurde.
Hinzu kommt: Die Unternehmen könnten ihre Gewinnmargen verändern. Dadurch könnte ein Teil der staatlichen Entlastung rechnerisch in höhere Profite statt in niedrigeren Endpreisen enden. Der Spitzenverband der deutschen Wirtschaft und der Mineralölwirtschaft „En2x“ gab in einer Mitteilung vom 21. September keine eindeutige Zusage, dass die 17 Cent vollständig weitergegeben werden.
Kann der Staat eingreifen, wenn die 17 Cent nicht weitergegeben werden?
Für diesen Fall besitzt die Bundesregierung kein spezielles Sanktionsinstrument. Weil das Gesetz keine Pflicht enthält, den Endpreis um exakt 17 Cent zu senken, kann ein Unternehmen nicht bestraft werden, wenn der Preis um weniger als 17 Cent fällt.
Das war bereits beim ersten Tankrabatt ein Problem. Noch vor dessen Start wurde die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass das Bundeskartellamt nicht einfach einschreiten könne, wenn die 17 Cent nicht unmittelbar weitergegeben würden. So ist es auch dieses Mal.
Was können Autofahrer ab 1. Oktober erwarten?
Die staatliche Steuerbelastung sinkt definitiv um knapp 17 Cent je Liter. Ob diese Entlastung sofort und vollständig an der Preistafel sichtbar wird, bleibt offen. Der ADAC empfiehlt deshalb vor allem, Preise zwischen Tankstellen zu vergleichen und nicht allein den Preis von Mittwoch mit dem von Donnerstag zu vergleichen.
Fest steht: Der Staat verzichtet garantiert auf knapp 17 Cent Steuer je Liter. Einen gesetzlich garantierten Preisnachlass von 17 Cent an der Zapfsäule gibt es dagegen nicht.

