Der Bund will Geld ausgeben – knüpft Aufträge aber an Auflagen. „Für die bayerische Wirtschaft ein zusätzlicher Bürokratiehammer“, sagt Jochen Wiegmann von der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern. „Nur gerecht“, findet es dagegen Bernhard Stiedl. Der bayerische DGB-Vorsitzende sieht es als „sinnvolle Bürokratie“, wenn dadurch Beschäftigte besser bezahlt werden.
Kabinett beschließt Gesetz zur Tariftreue
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat zusammen mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen Gesetzentwurf zur Tariftreue vorgelegt, den das Kabinett angenommen hat. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro sollen künftig Firmen ihren Beschäftigten branchenübliche Tarifbedingungen bieten müssen. Also etwa Lohn, Weihnachtsgeld, Urlaub und Ruhezeiten. Ausgenommen davon sind Aufträge zur Beschaffung der Bundeswehr.
Mit dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen will der Bund auch in Bayern unter anderem Straßen, Brücken und Krankenhäuser modernisieren. Bas will nach eigenen Angaben verhindern, dass davon Unternehmen profitieren, die „Lohndumping betreiben“.
Weniger Wettbewerb – höhere Kosten?
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände lehnt das Vorhaben kategorisch ab – es mache alles komplizierter. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisiert: Die Bundesregierung habe weniger Bürokratie versprochen – nicht mehr.
„Für kleinere Firmen ohne Personalabteilung sind die Auflagen gar nicht zu schaffen“, sagt Jochen Wiegmann von der IHK München und Oberbayern. Er rechnet damit, dass sich gerade mittelständische Unternehmen nicht mehr für Aufträge bewerben. Fehlender Wettbewerb führe zu höheren Kosten. Was laut Wiegmann bedeutet, dass mit den „schuldenfinanzierten Investitionsprogrammen“ dann „weniger Brücken und Straßen gebaut werden“ als geplant. „Wir stellen das Gesetz grundsätzlich in Frage.“
DGB: Steuergelder nur für gute Arbeitsbedingungen
Wer Aufträge von Steuergeldern wolle, meint dagegen der DGB-Vorsitzende Stiedl, müsse auch „vernünftige Arbeitsbedingungen“ bieten. Bislang würde nur das niedrigste Angebot zählen. Profitieren würden zum Teil Subunternehmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland hätten.
Im Interview mit BR24 sagt Stiedl: „Dieses Gesetz stärkt den Mittelstand, der ja bereits oft gute Löhne zahlt“. Diese Unternehmen würden dann auch bei Aufträgen der öffentlichen Hand bevorzugt werden.
Bundestag muss über Änderungen beraten
Über mögliche Änderungen am Entwurf von Reiche und Bas soll nun der Bundestag beraten und dass Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden. Nach den Plänen von Bundesarbeitsministerin Bas soll eine neue Prüfstelle die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Es gehe darum, „Standards für öffentliche Aufträge abzusichern“, bei Verstößen sollen empfindliche Strafen drohen.