Sollten Unternehmen, die in Krisenzeiten überdurchschnittlich viel verdienen, mehr Steuern zahlen? Eine Frage, die regelmäßig zurückkehrt: als Pharmaunternehmen mit Corona-Impfstoffen Milliarden verdienten, während der Energiekrise im Jahr 2022 und zuletzt aufgrund der hohen Spritpreise. Doch auch diesmal entschied sich die Bundesregierung für einen Tankrabatt und einen Spritpreisdeckel. Welche Argumente Politiker und Ökonomen immer wieder gegen die Sonderabgabe vorbringen – und wie Befürworter dagegenhalten.
Warum Befürworter eine Übergewinnsteuer fordern
Für eine Sonderabgabe spreche, so die Befürworter, vor allem eines: Gerechtigkeit. Christoph Trautvetter, der Geschäftsführer des Netzwerks Steuergerechtigkeit geht sogar so weit, dass er eine „allgemeingültige, dauerhafte Übergewinnsteuer“ fordert.
Seine Forderungen belegt er mit eigenen Berechnungen: Trautvetter orientiert sich dabei an Kriterien, die die OECD 2021 (externer Link) im Rahmen ihrer Verhandlungen zur Besteuerung großer multinationaler Konzerne entwickelt hat. Dafür hat Trautvetter globale Unternehmensdaten ausgewertet. „Die Top 10 der überprofitablen Unternehmen sind für fast eine Billion Euro Übergewinne jedes Jahr zuständig.“ Als Beispiel nennt er Google, Meta, Amazon und Microsoft. Das Kernproblem sei, dass sich vor allem die Digitalwelt auf nur wenige Unternehmen konzentriere und damit ein fairer Wettbewerb kaum möglich sei.
Das rechtliche Problem: Wie viel Gewinn ist zu viel?
Damit haben die OECD und Trautvetter zumindest einen Lösungsvorschlag für die größte Hürde: Wo ist die Grenze zu „zu viel Gewinn“? Laut OECD-Kriterien gelten Unternehmen mit mehr als 20 Milliarden Euro Umsatz und Gewinnmargen von über zehn Prozent als besonders profitabel. Kritiker argumentieren, dass einige Unternehmen schlichtweg durch ein gutes Produkt viel Geld erwirtschaften.
David Hummel, Professor für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, verweist darauf, dass das Steuerrecht grundsätzlich nicht zwischen guten und schlechten Gewinnen unterscheidet: „Man muss Kriterien entwickeln, anhand derer man die Übergewinne von den normalen Gewinnen abgrenzen kann“. Eine Übergewinnsteuer sei grundsätzlich rechtlich denkbar, allerdings sei es „unheimlich schwer“, eine trennscharfe und verfassungsfeste Regelung zu formulieren.
Als Beispiel verweist Hummel auf die Pharmaindustrie während der Corona-Pandemie: Impfstoffhersteller erzielten hohe Gewinne, gingen zuvor aber auch hohe finanzielle Risiken in Forschung und Entwicklung ein. Genau hier sieht David Hummel ein Problem bei der Wahrung des Gleichheitssatzes im Steuerrecht: Warum sollten solche Gewinne anders behandelt werden als die eines Unternehmens, das mit einer anderen erfolgreichen Technologie oder Innovation hohe Erträge erzielt?
Das wirtschaftliche Problem: Schreckt eine Übergewinnsteuer ab?
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) warnt vor einem „fatalen Signal an Unternehmen und Investoren“ und befürchtet, dass Investitionen ausbleiben könnten. Auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach zuletzt von zusätzlichen Belastungen für deutsche Raffinerien.
Außerdem hat Deutschland keinen eigenen Mineralölkonzern. Die Raffinerien gehören zum Großteil zu internationalen Unternehmen wie Shell, BP oder TotalEnergies. Deshalb stelle sich die praktische Frage, woran die Steuer überhaupt ansetzen solle, so en2x. „Unsere Mitgliedsunternehmen im Inland erzielen keine Gewinne aus der Ölförderung“, betont der Verband. Gewinne fielen entlang einer internationalen Wertschöpfungskette an.
Das politische Problem: Die EU erteilt Deutschland eine Absage
Bereits 2022 führte die Europäische Union einen zeitlich befristeten Solidaritätsbeitrag für Unternehmen aus dem Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriesektor ein. Besteuert wurden Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre lagen. Nach Angaben der Europäischen Kommission setzten 16 der 27 Mitgliedstaaten die Regelung um, weitere Staaten führten eigene nationale Varianten ein. Italien, Spanien und Ungarn erhoben eigene Sonderabgaben auf Krisengewinne im Energiesektor.
Erst vor kurzem wagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) einen Vorstoß in Richtung EU und schrieb einen Brief. Die EU-Kommission reagierte jedoch schnell: Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, hieß es damals. David Hummel sieht in der europäischen Debatte auch ein politisches Motiv. Wer die Frage nach Brüssel verlagere, müsse sich nicht selbst an einer rechtssicheren Definition von Übergewinnen versuchen. „Dann muss die Union diese schwierige Abgrenzung vornehmen und dann ist die nationale Politik für eine mögliche Ungleichbehandlung nicht verantwortlich.“

