Kein Geld, und dann?
Können Pflegebedürftige die hohen Kosten nicht selbst bezahlen, können eigene Kinder zum Unterhalt verpflichtet werden. Allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro. Dabei gilt auch nur das eigene Einkommen. Das heißt: Verdient das eigene Kind gemeinsam mit dem Ehepartner mehr als 100.000 €, ist es nicht zum Unterhalt verpflichtet. Im Fall der Fälle übernimmt das Sozialamt die Kosten für das Pflegeheim.
Bayern unterstützt zusätzlich mit 1.000 € pro Jahr
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach betonte, sie nehme die Sorgen vieler Menschen sehr ernst, sich gute Pflege künftig nicht mehr leisten zu können: „Wir brauchen endlich eine nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung.“
Bayern unterstütze mit dem Förderprogramm „PflegeSoNah“ seit dem Jahr 2020 Investitionen in Pflegeeinrichtungen und entlaste so die Pflegebedürftigen bei den Eigenanteilen. Außerdem habe Bayern das Landespflegegeld von 1.000 Euro im Jahr, über das Pflegebedürftige frei verfügen können.
Staat soll Ausbildungskosten für Personal übernehmen
Damit Pflegebedürftige zukünftig weniger zahlen müssen, fordern sowohl Gesundheitsministerin Gerlach als auch Thomas Hackenberg vom vdek zumindest die Ausbildungskosten für Pflegepersonal aus Bundesmitteln zu zahlen. „Es kann nicht sein, dass die Beitragszahler weiterhin mit der Finanzierung versicherungsfremder Ausgaben belastet sind“, so Gerlach. Laut Hackenberg vom vdek würde das die Pflegebedürftigen um rund 100 Euro pro Monat entlasten.
Zusätzlich fordert der vdek, dass der Staat sämtliche Umbau oder Ausbaukosten von Heimen übernimmt. Der vdek rechnet, dass Pflegebedürftige dann durchschnittlich 423 Euro pro Monat weniger zahlen müssten.