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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Verbraucherschützer klagen gegen „Mogelpackung“ von Milka
Wirtschaft

Verbraucherschützer klagen gegen „Mogelpackung“ von Milka

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 1. September 2025 13:49
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Schokoladentafeln von Milka enthalten inzwischen 90 statt bisher 100 Gramm Schokolade – nun ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte eine Klage gegen den Hersteller Mondelez beim Landgericht Bremen ein, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Der Vorwurf: unlauterer Wettbewerb – aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich bei der neuen Tafel um eine „Mogelpackung“.

Inhaltsübersicht
Milka-Schokoladentafel nun einen Millimeter dünnerVerbraucherzentrale fordert monatelangen HinweisMondelez widerspricht

Milka-Schokoladentafel nun einen Millimeter dünner

Im Juli hatte Milka bereits den Negativpreis „Goldener Windbeutel“ von der Verbraucherorganisation Foodwatch zugesprochen bekommen. Bei einer Online-Abstimmung wählten 34 Prozent der mehr als 58.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Milka-Alpenmilch-Schokolade zur „dreistesten Werbelüge des Jahres“, wie Foodwatch mitgeteilt hatte.

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat“, meint Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale. „Doch sie werden getäuscht, weil etliche Sorten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis enthalten.“ 

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist der Unterschied zwischen den Schokoladentafeln nur im direkten Vergleich zu erkennen. Während die Verpackung und das Design den Angaben zufolge identisch sind, ist die Tafel selbst um rund einen Millimeter dünner geworden. 

Verbraucherzentrale fordert monatelangen Hinweis

Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, kritisiert die Verbraucherzentrale. Sie stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei aber leicht zu übersehen und werde häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt. Vor Gericht wollen sie nun einen deutlichen Hinweis auf der Packung erwirken. 

„Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus. Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen“, betont Valet. Er fordert von der Bundesregierung verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten. Hersteller sollten seiner Ansicht nach dazu verpflichtet werden, für mindestens sechs Monate einen Warnhinweis anzubringen. Die Packungsgröße müsse außerdem mit dem Inhalt kleiner werden. 

„Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke immer wieder schamlos aus“, sagte Valet. In den vergangenen Jahren seien viele Hundert Beschwerden zu den Tricksereien des Lebensmittelkonzerns eingegangen. Die Hamburger Verbraucherschützer führen eine Liste mit „Mogelpackungen“ – mehr als Tausend Artikel stehen schon drauf. 

Mondelez widerspricht

Der Hersteller Mondelez Deutschland sieht das anders. Transparenz für die Verbraucher habe oberste Priorität, betonte eine Sprecherin des Unternehmens. „Deshalb geben wir das neue Gewicht jeder Tafel deutlich auf der Produktverpackung an.“ Das Unternehmen habe die Kunden zudem in den sozialen Medien über die Änderungen informiert, eine Übersicht mit allen Tafeln, Sorten und Gewichten sei jederzeit auf der Milka-Website zu finden. 

Die Erhöhung der Preise für die Kunden sei immer das letzte Mittel, teilte der Hersteller mit. Doch die Kosten für die Lieferkette und die Zutaten seien zuletzt stark gestiegen. „So haben sich beispielsweise die Kakaopreise in den letzten zwölf Monaten fast verdreifacht und ein Rekordniveau erreicht.“ Um wettbewerbsfähig zu bleiben und keine Kompromisse beim Geschmack und der Qualität eingehen zu müssen, habe der Hersteller das Gewicht der Milka-Tafel im Standard- und im Großformat angepasst. Milka-Schokolade ist weder Fairtrade- noch Bio-zertifiziert.

Wie das Verfahren am Landgericht Bremen ausgeht, ist noch offen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat nun die Firma Mondelez Deutschland Gelegenheit, auf die Klage zu reagieren. Im Anschluss wird die Kammer entscheiden, wie es weitergehen soll. Denkbar ist auch eine mündliche Verhandlung vor Gericht.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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