Ein Sturz von der Leiter im Garten, plötzliches Ausrutschen im Bad oder ein tiefer Schnitt mit dem Brotmesser – schon eine kleine Unachtsamkeit kann üble Folgen haben. Das trifft auch für Radfahrer und viele Freizeitsportler zu, egal ob selbstverschuldet oder weil andere nicht aufmerksam sind: Verletzungen passieren trotzdem.
Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts haben rund zehn Prozent der Erwachsenen in Deutschland innerhalb von zwölf Monaten mindestens eine Unfallverletzung erlitten, die ärztlich versorgt werden musste. Und mehr als ein Drittel der Unfälle ereignet sich zu Hause. Bei Frauen und älteren Menschen liegt der Anteil der „häuslichen Unfälle“ sogar noch höher. Gründe, auch im privaten Umfeld versichert zu sein, gibt es also nicht gerade wenige. Wenn es um einen guten oder ausreichenden Versicherungsschutz geht, sollte man aber aufpassen, raten Verbraucherschützer.
Mindestens 750.000 Euro bei Vollinvalidität
Für die Stiftung Warentest hat vor allem eine Frage höchste Relevanz: Was zahlt eine Versicherung, wenn es zum Schlimmsten kommt? Diese sogenannte „Invaliditätssumme“ wird aktuell von den Testern mit 750.000 Euro angesetzt. Von Versicherungen, die in solchen, besonders tragischen und schweren Fällen, weniger zahlen, wird grundsätzlich abgeraten. Zum Vergleich: 2021 war die Stiftung Warentest noch von einem Betrag von 500.000 Euro ausgegangen.
Doch die Preise für Hilfsmittel, Pflegeleistungen oder auch behindertengerechte Umbauten seien stark gestiegen. Das müsse berücksichtigt werden, wenn nach einem schweren Unfall dringend Geld benötigt wird. Versicherungen, die bei sogenannter Vollinvalidität heute weniger als 750.000 Euro zahlen, seien nicht ratsam, so Testleiter Michael Nischalke im Gespräch mit BR24. Tritt der Versicherungsfall ein, sei der ausgezahlte Betrag nicht zweckgebunden, sondern stehe „völlig frei zu Verfügung“. Das Geld kann also zum Beispiel auch bei geringer Rente zur Deckung von Lebenshaltungskosten genutzt werden.
Von Freeclimbing bis Zeckenbiss und Schönheits-OP
Welche Versicherung im Einzelfall die geeignetste ist, hängt sehr von den versicherten Leistungen ab. So sind etwa nicht automatisch bei jedem Tarif sogenannte „gefährliche Sportarten“ mitversichert. Nach Angaben der Stiftung Warentest können Boxen, Karate, Freeclimbing oder auch Ski- und Motorradfahren ausgeschlossen sein. Die Regelungen der Anbieter würden sich stark unterscheiden. Für alle, die gefährliche Hobbys betreiben, sei deshalb ein genauer Vertragscheck unerlässlich.
Ein tieferer Blick in die Versicherungsleistungen offenbart, dass auch Risiken wie „Zeckenbiss“ oder „Vergiftungen“ Teil der Versicherung sein können. Wer gerne Pilze sammelt, für den könnte also auch das Risiko „Vergiftungen“ Bedeutung haben, so Michael Nischalke gegenüber BR24: „Dann achte ich darauf, dass das bei meiner Police abgesichert ist.“ Das sei zwar sehr speziell, aber für bestimmte Versicherungsnehmer durchaus ein guter Grund, zu sagen: „Ja, das ist mir wichtig!“
Auf den ersten Blick überraschend: Auch „kosmetische Operationen“ tauchen auf. Dies bezieht sich aber auf Behandlungen, die deutlich sichtbare Unfallfolgen korrigieren sollen, beispielsweise ausgeschlagene Zähne oder Narben im Gesicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtiger
Grundsätzlich raten Verbraucherschützer, bei der Risikoabwägung die Prioritäten nicht aus dem Auge zu verlieren. Nicht jeder benötige eine private Unfallversicherung: „Klare Antwort, nein!“, so Testleiter Michael Nischalke im BR24-Gespräch. Die Absicherung des Arbeitseinkommens sei durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung viel besser möglich. Dazu rät auch die Verbraucherzentrale: In mehr als 90 Prozent aller Fälle würden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig – und nicht nach einem Unfall.

