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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Wirecard-Prozess: Richter zweifelt von Erffas Glaubwürdigkeit an
Wirtschaft

Wirecard-Prozess: Richter zweifelt von Erffas Glaubwürdigkeit an

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Fast zweieinhalb Tage hat der Angeklagte Stephan von Erffa im Wirecard-Prozess seine Unschuld beteuert. Kurz bevor Richter Markus Födisch die Prozessbeteiligten am Mittag in die Sommerpause schickt, stellt er dem ehemaligen Chefbuchhalter des Zahlungsabwicklers einige wenige Fragen, die die Glaubwürdigkeit des Angeklagten erschüttern. Es geht um die Aufstellung von vorläufigen Geschäftszahlen, die der börsennotierte Konzern Wirecard jedes Quartal vorlegen musste. Zuständig dafür: Stephan von Erffa, der Chefbuchhalter.

Inhaltsübersicht
Geschäftszahlen veröffentlicht ohne DatenTelegram-Chats als Grundlage für Geschäftszahlen?Chefbuchhalter bestreitet VorwürfeVerhaftung „ein Schock“

Seit 2015 dabei von Jahr zu Jahr wichtiger für das Konzernergebnis: der Beitrag der im Ausland sitzenden sogenannten Drittpartner. Laut einer Liste der Staatsanwaltschaft München, die Födisch auf eine Leinwand im Gerichtssaal projizieren lässt, hat Wirecard regelmäßig Geschäftszahlen veröffentlicht, obwohl von Erffa keine E-Mails mit entsprechenden Daten von diesen Drittpartnern vorgelegen hatten. So hat Wirecard am 20.1.2015 ein vorläufiges Jahresergebnis veröffentlicht. Die E-Mail mit den entsprechenden Zahlen des Drittpartners Al Alam aus Dubai ging im Postfach bei von Erffa aber erst am 1.2.2015 ein.

Geschäftszahlen veröffentlicht ohne Daten

Dieses Muster zeigt sich in der von Richter Födisch präsentierten Liste zufolge fast durchgängig. „Nach Aktenlage hatten sie die Daten nicht“, hält Richter Födisch dem Angeklagten vor. Ohne diese wichtigen Geschäftszahlen der Drittpartner sei es gar nicht möglich gewesen, die vorläufigen Quartalsberichte zu erstellen. „Das ist der zentrale Punkt, verstehen Sie?“, so Födisch zu dem Angeklagten. Aufgefallen ist Richter Markus Födisch dabei auch: In seiner Aussage habe von Erffa nur dann, wenn ausnahmsweise tatsächlich Daten vorgelegen hatten, darauf Bezug genommen. Auch das mache seine Ausführungen wenig glaubhaft: „Sie tragen taktisch vor, was Ihnen nutzt“, sagte Födisch.

Telegram-Chats als Grundlage für Geschäftszahlen?

Die Erklärung des Chefbuchhalters und seines Bruders, der ihn vor Gericht vertritt: Die Geschäftszahlen wären sehr wohl vorhanden gewesen, allerdings oft nur als Screenshots, direkt vom Computerbildschirm abfotografiert, übermittelt durch den Messenger-Dienst Telegram. Übermittelt habe diese der Mitangeklagte Oliver Bellenhaus, Ex-Statthalter von Wirecard in Dubai.

Auch diese Erklärung bringt jedoch kein Licht ins Dunkel. Denn die Telegram-Nachrichten und Screenshots sind nach der Erinnerung von Erffas nirgendwo dokumentiert.

Vor diesem Hintergrund fragte Födisch den Angeklagten: „Stellen Sie sich mal vor, Sie machen da einen Fehler? Welche Riesenfolgen das hat?“ Außer ihm gebe es niemanden, der die Daten bestätigen könne. Dabei hatte Stephan von Erffa zuvor ausgeführt, wie sehr er immer auf Korrektheit geachtet habe. So ließ er Reisekostenabrechnungen eines Aufsichtsrates nicht durchgehen, weil dieser pro gefahrenen Kilometer mit seinem Ferrari statt 30 Cent einen Euro abrechnen wollte.

Chefbuchhalter bestreitet Vorwürfe

Die Geschäfte von Wirecard mit den sogenannten Drittpartnern stehen im Zentrum des Prozesses in dem unterirdischen Gerichtssaal des Landgerichts München auf dem Gelände der JVA Stadelheim. Laut Staatsanwaltschaft waren die stetig steigenden Gewinne der Drittpartner, die auf Treuhandkonten landen sollten, erfunden. Der ehemalige Wirecard-Vorstandsvorsitzende Markus Braun und sein Mitangeklagter Stephan von Erffa bestreiten das. Der dritte Angeklagte, Oliver Bellenhaus, hat wiederholt eingeräumt, dass die Geschäfte erfunden worden seien, um in den Bilanzen von Wirecard hohe Gewinne aufscheinen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft allen drei Angeklagten unter anderem bandenmäßigen Betrug vor.

Das Gericht hatte dem ehemaligen Chefbuchhalter Stephan von Erffa vor der Abgabe der persönlichen Erklärung eine Haftstrafe von sechs bis acht Jahren in Aussicht gestellt – falls er umfassend gesteht. Davon konnte in den vergangenen drei Prozesstagen keine Rede sein. Vielmehr griff von Erffa die Staatsanwaltschaft an, diese habe einseitig ermittelt.

Verhaftung „ein Schock“

Und immer wieder bezichtigte er Oliver Bellenhaus, der als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft gilt, der Lüge. Seine vorgetragene Erklärung heute schloss der ehemalige Chefbuchhalter mit einem Rückblick auf die Hausdurchsuchung durch sechs Polizeibeamte Ende Juni 2020 bei sich zu Hause. Die hätten ihn während der Durchsuchung festgenommen. Ein Schock für ihn, erinnerte sich von Erffa. Er habe sich nicht einmal von seinen Kindern verabschieden können.

Nach der Sommerpause haben die Verteidiger der Mitangeklagten Oliver Bellenhaus und Markus Braun Gelegenheit, von Erffa Fragen zu stellen. Den Anfang wird allerdings Richter Markus Födisch machen. Und der riet zum Abschluss des Verhandlungstages allen Prozessbeteiligten, sie sollten die Sommerpause vor allem zur Erholung nutzen. Womöglich war das aber auch als Denkanstoß gemeint.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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