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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Ein Jahr Genderverbot in Bayern: Befriedung oder Ausgrenzung?
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Ein Jahr Genderverbot in Bayern: Befriedung oder Ausgrenzung?

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 31. März 2025 06:49
Von Michael Farber
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6 min. Lesezeit
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Den bayerischen Ministerpräsidenten scheint das Thema noch immer umzutreiben: „Den Gender-Zwang aus ideologischen Gründen lehnen wir ab“, schrieb Markus Söder am 16. Januar auf seinen Social-Media-Kanälen. Weitere „Nein zum Gendern“-Posts des CSU-Chefs gab es am 22. Januar, 8. Februar und 13. Februar. Das Thema fehlte auch nicht beim Politischen Aschermittwoch Anfang März: „Mir ist es A zu anstrengend und B zu doof“, rief Söder unter Jubel des Publikums in Passau.

Inhaltsübersicht
Das „Genderverbot“Schulen: „Keine besonderen Auswirkungen“„Manche Lehrer gendern, manche nicht“Hochschulen: Studierende entscheiden selbstVerwaltung: München bleibt beim GendernKeine Disziplinarverfahren

Am Dienstag jährt sich Bayerns Verbot von Gendersprache für Schulen, Hochschulen und Behörden erstmals. Die Entscheidung der Staatsregierung sorgte damals für Wirbel, rechtlich geändert hat sich dabei wenig. Zum ersten Jahrestag gehen die Meinungen zu den Auswirkungen trotzdem weit auseinander.

Das „Genderverbot“

Seit 1. April 2024 legt die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) fest, dass mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt unzulässig sind: Schreibweisen wie Mitarbeiter*innen, Bürger:innen, Lehrer_innen, Kund·innen.

Im Grunde war dies keine Verschärfung, sondern eine Klarstellung: Schon zuvor legte die AGO fest, dass die bayerische Staatsverwaltung im dienstlichen Schriftverkehr „die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung“ anwenden muss. Die Verwendung von Wortbinnenzeichen sehen die Regeln bisher nicht vor.

Schulen: „Keine besonderen Auswirkungen“

An den Schulen haben sich laut Kultusministerium im Zuge des Genderverbots „keine besonderen Auswirkungen“ gezeigt. Denn das Ministerium hatte die amtlichen Rechtschreibregeln schon vor Jahren zur „verbindlichen Grundlage des Unterrichts an allen Schulen“ erklärt. So habe sich „an den allermeisten Schulen nichts wesentlich verändert“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbands, Michael Schwägerl. Auch der Korrekturaufwand für Deutschlehrkräfte habe sich nicht erhöht, „da sie bereits zuvor Abweichungen von den amtlichen Rechtschreibregeln markieren mussten, ohne dass dies in die Bewertung einfließt“.

In diesem Punkt haben einzelne Bundesländer strengere Regeln: In Sachsen und Sachsen-Anhalt liegt es im Ermessen der Lehrkräfte, ob sie für Wortbinnenzeichen Punkte abziehen. In Hessen gelten Gender-Sonderzeichen als Fehler.

Das Genderverbot aus der AGO betrifft nur staatliche Schulen. Dort sind laut Kultusministerium „beispielsweise in der Kommunikation mit Eltern oder in Veröffentlichungen der Schule, wie etwa in Jahresberichten oder auf der Schulhomepage, mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen nicht zulässig“. Kommunalen und privaten Schulen empfahl das Ministerium, „entsprechend zu verfahren“. Die Stadt München stellt es ihren Schulen frei, zu gendern.

„Manche Lehrer gendern, manche nicht“

Auch laut Landesschülerrat hat sich „nichts Wesentliches an den bayerischen Schulen geändert“. Landesschülersprecher Richard Freis schildert: „Manche Lehrer gendern, manche nicht. Das spiegelt auch ein bisschen die Meinung der Schüler.“ Grundsätzlich sei der Landesschülerrat gegen das Genderverbot, weil es dem „demokratischen Diskurs nicht weiterhilft“.

Die Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Martina Borgendale, beklagt, das Verbot habe Unsicherheit ausgelöst, die „auch weiterhin vorhanden ist“. Obwohl Genderschreibweisen nicht als Fehler gewertet werden, sieht die GEW das Anstreichen als Ausgrenzung von Menschen, die mit dem Genderstern sichtbar gemacht werden sollten. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte vor einem Jahr andersherum argumentiert: Es gelte, „Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft“ offenzuhalten. Ideologisch aufgeladene Sprache habe eine „stark exkludierende Wirkung“.

Hochschulen: Studierende entscheiden selbst

Laut Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hat sich der Trubel um das Gendern mit den „klaren Beschlüssen“ der Staatsregierung „komplett gelegt“. Es sei sichergestellt worden, „dass niemand das Gefühl hat, dass er zu einem Sprachgebrauch gezwungen ist (…), der nicht der amtlichen deutschen Rechtschreibung entspricht“, sagte Blume Ende Januar dem BR. An den Hochschulen sei „Befriedung eingetreten“.

Auf den Hochschulalltag der Studierenden hat das Verbot laut Landesstudierendenrat kaum Auswirkungen: „Während die offizielle Kommunikation der Hochschulverwaltungen und Lehrenden laut Vorgabe auf Gendersprache verzichten soll, entscheiden Studierende weiterhin selbst, wie sie kommunizieren.“ Kritikpunkt der Studierendenvertreter: Bislang sei ungeklärt, wie Personen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, in der offiziellen Kommunikation respektvoll angesprochen werden sollen. „Diese Diskriminierung erachten wir nach wie vor als untragbar.“

Mehrere Hochschulen betonen, das Verbot betreffe nur den behördlichen Schriftverkehr. „Forschung und Lehre sind weiterhin in der Sprachwahl frei“, schreibt die Universität Würzburg. Laut Uni Passau gilt diese Freiheit beispielsweise für Skripte, Hausarbeiten, Darstellungen von Forschungsergebnissen und Lehrinhalten.

Verwaltung: München bleibt beim Gendern

Für die Verwaltung zieht das Innenministerium ein positives Fazit: „Aus unserer Sicht hat sich die Regelung bewährt und die zugehörige Diskussion zumindest für den Bereich der schriftlichen Kommunikation der Staatsverwaltung bis dato entsprechend befriedet.“

Die AGO betrifft allerdings nur Behörden des Freistaats. Die Stadt München beruft sich auf die kommunale Selbstverwaltung und bleibt dabei, „sprachlich Frauen, Männer und alle Menschen weiterer Geschlechter in unserer Gesellschaft zu berücksichtigen, zu benennen und korrekt anzusprechen“.

Keine Disziplinarverfahren

Staatskanzleichef Herrmann hatte vor einem Jahr mit Blick auf das Genderverbot betont: Falls sich ein Beamter darüber hinwegsetze, werde es Konsequenzen haben. Welche, blieb offen. Nach einem Jahr heißt es beim Innenministerium: „Eventuelle Verstöße oder deren Ahndung erheben wir nicht.“ Die Landesanwaltschaft – Disziplinarbehörde für die überwiegende Zahl der Beamten des Freistaats – teilt mit, dass „diesbezüglich keine Disziplinarverfahren geführt wurden bzw. aktuell geführt werden“.

 

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Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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