Bereits im Januar haben die Krankenkassen für alle mehr als 70 Millionen Kassenpatienten eine elektronische Patientenakte eingerichtet, danach begann Schritt für Schritt ihr Einsatz in Arztpraxen und Krankenhäusern. Von nun an sind Praxen und Kliniken verpflichtet, Daten über Diagnosen oder Medikamente in die ePA einzustellen. Wenn sie das nicht tun, drohen Abzüge bei der Vergütung.
Was ändert sich für Patientinnen und Patienten?
Wer in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus geht, wird von den neuen Pflichten bei der ePA erst einmal nichts oder kaum etwas spüren. Es sind die Praxen und Kliniken, die verpflichtet sind, wichtige Behandlungsdaten abzuspeichern. Es geht also um Veränderungen in der Kommunikation zwischen verschiedenen Stellen, an denen Kranke behandelt werden. Patienten sind nicht direkt betroffen.
Längerfristig werde sich aber auch für Patienten einiges ändern, erwartet der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Roland Engehausen. Wenn sich die verschiedenen Beteiligten im Gesundheitswesen besser austauschen, sei eine effizientere und bessere Behandlung der Patienten möglich. Und es könnten beispielsweise gefährliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten besser erkannt werden.
Was geschieht, wenn Praxen oder Kliniken der ePA-Pflicht nicht nachkommen?
Wenn medizinische Einrichtungen der Pflicht nicht nachkommen, die ePA zu befüllen, müssen sie mit Kürzungen beim Honorar rechnen. Arztpraxen drohe theoretisch ab sofort eine Kürzung der Honorare um ein Prozent, berichtet die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB).
Man setze bei der Umsetzung der neuen ePA-Pflicht aber nicht auf Drohungen, sondern auf Argumente, erklärt die KVB. Bei den Kliniken greifen finanzielle Sanktionen erst ab April 2026. Weil die IT-Strukturen in den Krankenhäusern komplizierter sind als in Praxen, hat der Gesetzgeber ihnen eine längere Frist eingeräumt. Sollte der eigene Arzt sich der ePA konsequent verweigern, bleibt den Patientinnen und Patienten im Zweifel nur die Suche nach einer neuen Praxis.
Kann die ePA auch an technischen Voraussetzungen scheitern?
Einige Praxen werden der ePA-Pflicht aus einem praktischen Grund nicht nachkommen können: Sie sind nicht an die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, die ist Voraussetzung für die Nutzung der Patientenakte.
Von den Hausarztpraxen verweigern nach Daten der Kassenärztlichen Vereinigung nur drei Prozent den Anschluss, bei Fachärzten sind es sechs Prozent, bei Psychotherapeuten 15 Prozent. Sie wollen aus verschiedenen Gründen keinen TI-Anschluss und nehmen in Kauf, dass ihnen 2,5 Prozent vom Honorar abgezogen werden. Von den Zahnarztpraxen sei weniger als ein Prozent nicht an die TI angeschlossen, berichtet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB).
Was ändert sich technisch?
Technisch ändert sich wenig. Die Hersteller der Software, mit denen die verschiedenen Praxen und Kliniken arbeiten, mussten zwar ihre Programme so anpassen, dass die ePA nutzbar wird. Aber die in den vergangenen Jahren entwickelten Abläufe bleiben im Wesentlichen gleich.
Was, wenn ich mich von der ePA abgemeldet habe?
Das Recht, die elektronische Patientenakte zu verweigern, bleibt von den Änderungen zum 1. Oktober unberührt. Wer die ePA ablehnt, kann das weiterhin tun. Auch die Möglichkeit, einzelne Daten zu sperren, bleibt weiter bestehen.
Was muss ich tun, wenn ich selbst meine ePA aktiv nutzen will?
Wer nachsehen möchte, was in seiner ePA gespeichert ist, oder wer selbst Informationen einstellen möchte, muss sich dafür online freischalten lassen. Der Zugang läuft über die jeweilige Krankenkasse und wird von Versicherten immer wieder als recht aufwändig empfunden. Die ePA-Betreibergesellschaft gematik argumentiert, wenn höchstmögliche Datensicherheit gewährleistet sein soll, seien vergleichsweise hohe Zugangshürden unvermeidlich.
Ist die Sicherheit der ePA garantiert?
Die ePA-Betreibergesellschaft gematik betont, es werde laufend an der Sicherheit der Abläufe rund um die Patientenakte gearbeitet. Die Bundesregierung ergänzt, alle Sicherheits-Standards seien in Absprache mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt worden. Auch die Bayerische Krankenhausgesellschaft erklärt, sie gehe davon aus, „dass die ePA in der Grundlogik sicher ist“. Laut der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns seien in letzter Zeit keine nennenswerten Sicherheitsvorfälle mehr bekannt geworden.