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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Lebensgefahr: Was tun, wenn man ins Eis eingebrochen ist?
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Lebensgefahr: Was tun, wenn man ins Eis eingebrochen ist?

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 7. Januar 2025 09:56
Von Michael Farber
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4 min. Lesezeit
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Wegen Bruchgefahr: Fließgewässer nicht betreten

Fließgewässer, die zugefroren sind, sollte man niemals betreten, denn die Tragfähigkeit des Eises schwankt strömungsbedingt und ist deshalb nicht richtig einzuschätzen. Auch Eisschichten, die an offenes Wasser grenzen, sind fast immer zu dünn. Hier besteht akute Einbruchgefahr. Hinweisschilder, die vor Gefahren warnen, sollten wirklich ernst genommen werden, warnt die Wasserwacht.

Inhaltsübersicht
Wegen Bruchgefahr: Fließgewässer nicht betretenRegeln auf dem EisWas tun – wenn Sie einbrechen:Für Zeugen eines solchen Unfalls gilt:Lebensgefahr UnterkühlungEisregeln zum Eigenschutz

Regeln auf dem Eis

Grundsätzlich gilt: Niemals allein eine Eisfläche betreten. Es sollte immer eine zweite Person am Ufer sein, die im Notfall Hilfe rufen kann.

Wenn das Eis knackt und Wasser an die Oberfläche tritt: Sofort mit dem Bauch flach aufs Eis legen, um das Gewicht zu verteilen. Möglichst langsam und gleichmäßig ans Ufer robben, ruckartige Bewegungen können das Eis zum Brechen bringen.

Was tun – wenn Sie einbrechen:

  • Auch wenn es schwerfällt: Nerven bewahren.
  • Rufen Sie laut um Hilfe und machen Sie auf sich aufmerksam.
  • Zappeln Sie nicht wild herum, da der Körper bei Bewegung schneller auskühlt.
  • Kommen Sie keinesfalls unter das Eis. Sie verlieren schnell die Orientierung.
  • Versuchen Sie, sich am Rand der Bruchstelle festzuhalten und – wenn möglich – auf dickeres Eis hochzuziehen.
  • Bricht das Eis weiter beim Versuch, darauf zu klettern, arbeiten Sie sich langsam Richtung Ufer vor, indem Sie mit Ellenbogen oder Fäusten die Eisfläche zerschlagen – bis zum Ufer oder bis Sie aufs Eis klettern können.

Quelle: Wasserwacht-Bayern

Für Zeugen eines solchen Unfalls gilt:

  • Holen Sie sofort Hilfe über die Notrufnummern 112.
  • Beruhigen Sie die eingebrochene Person.
  • Sichern Sie die eingebrochene Person ab – mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseilen oder ähnlichen Gegenständen, die zur Verfügung stehen.
  • Gehen Sie nur ins eisige Wasser, wenn Sie selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert sind.

Quelle: Wasserwacht-Bayern

Wichtig: Bei niedrigen Temperaturen kann der Eingebrochene schnell das Bewusstsein verlieren und ertrinken. Schnell und besonnen zu handeln, ist deshalb wichtig.

Lebensgefahr Unterkühlung

Wenn es gelingt, den Verunglückten an Land zu ziehen, ist es wichtig, ihn unbedingt vor Kälte zu schützen und möglichst wenig zu bewegen. Ist er bewusstlos, muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden, hat er einen Herz-Kreislauf-Stillstand, muss umgehend mit der Wiederbelebung begonnen werden. Auch deshalb empfiehlt die Wasserwacht-Bayern Erste-Hilfe-Kenntnisse immer wieder aufzufrischen.

Eisregeln zum Eigenschutz

  • Gehen Sie nicht an den ersten kalten Tagen oder wenn Tauwetter eingesetzt hat aufs Eis.
  • Gehen Sie nie allein aufs Eis.
  • Achten Sie auf Warnungen in Radio und Zeitung. Betreten Sie nur freigegebene Eisflächen.
  • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt, ob das Eis schon trägt.
  • Kindern müssen die drohenden Gefahren erklärt werden.
  • Betreten Sie einen See erst, wenn das Eis 15 Zentimeter dick ist.
  • Verlassen Sie das Eis sofort, wenn es knistert und knackt!
  • Wenn Sie einzubrechen drohen, legen Sie sich flach aufs Eis und bewegen Sie sich vorsichtig auf dem gleichen Weg zurück Richtung Ufer.

Quellen: Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutscher Feuerwehrverband

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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