Deutschland muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun: Die Bundesregierung muss ein Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor der Verunreinigung mit Nitrat aus der Landwirtschaft erstellen. Dieses soll der Düngeverordnung zugrunde gelegt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hatte damit Erfolg. (Az. 10 C 1.25)
Nitrat gelangt vor allem über das Düngen ins Grundwasser. Eine zu hohe Nitratkonzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen, da zu viel Nitrat im Körper in potenziell gesundheitsschädliche Stoffe umgewandelt werden kann. Im ersten Schritt muss das Landwirtschaftsministerium nun das Aktionsprogramm erstellen. Im zweiten Schritt soll dieses in die Beratungen für einen Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung einbezogen werden, wie das Gericht ausführte.
Nitrat-Grenzwert vielerorts überschritten
Die Bundesrichter gaben dem Bundeslandwirtschaftsministerium auf, bei der Erstellung des Programms die Rechtsauffassung des Senats zu beachten: Das zu erstellende Aktionsprogramm müsse „insbesondere geeignet sein, den Nitrat-Eintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack.
Dieser Grenzwert wird in Deutschland vielfach überschritten. Laut Umweltbundesamt wurde im Zeitraum 2020 bis 2022 die 50-Milligramm-Grenze an rund 26 Prozent der Messestellen im Einzugsgebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung überschritten. Auch in Bayern gibt es immer wieder Diskussionen und Gerichtsprozesse wegen der Nitratbelastung im Grundwasser.