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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Reaktor Garching darf mit hochangereichertem Uran weiterlaufen
Wissen

Reaktor Garching darf mit hochangereichertem Uran weiterlaufen

Michael Farber
Von Michael Farber
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3 min. Lesezeit
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Der Bund Naturschutz ist mit seinem Versuch, hochangereichertes Uran im Garchinger Forschungsreaktor künftig zu verhindern, gescheitert: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat seine Klage abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Inhaltsübersicht
Reaktor derzeit in „Wartungspause“Wiederinbetriebnahme für 2025 geplantStreit um BetriebsgenehmigungTU München: Umstellung 2030 machbarWissenschaftliche Experimente und industrielle ProduktionBeschwerde gegen Entscheidung möglich

Reaktor derzeit in „Wartungspause“

Der wissenschaftliche Direktor der Neutronenquelle, Christian Pfleiderer, ist zufrieden: „Damit kann diese für Wissenschaft und Medizin weltweit einzigartige Anlage weiter betrieben werden.“ Seit März 2020 steht der Forschungsreaktor aus mehreren Gründen – Corona, diversen Reparaturen und Problemen mit der Lieferung neuer Brennstäbe – still. Derzeit ist von einer „Wartungspause“ die Rede: Der Zentralkanal im Reaktorbecken müsse ersetzt werden.

Wiederinbetriebnahme für 2025 geplant

Im nächsten Jahr will die Technische Universität München (TUM) den Betrieb aber wieder starten und kann das nach jetzigem Stand nun auch wie geplant mit HEU tun. Was aus Sicht des BN dagegen spricht, hatten die Vertreter im Verfahren am Montag ausgeführt: Hochangereichertes Uran sei waffentauglich und auch sonst hochgefährlich. Es sei internationaler Konsens, dass Forschungsreaktoren nicht mehr damit betrieben werden sollten. Im dichtbesiedelten Gebiet im Münchner Norden sollte es erst recht nicht eingesetzt werden, so der BN weiter.

Streit um Betriebsgenehmigung

Die Umweltschützer hatten vor Gericht vor allem damit argumentiert, dass die Verwendung des HEU im Garchinger Reaktor längst illegal sei. Denn nach der Betriebsgenehmigung von 2003 hätte die Umstellung auf niedriger angereichertes Uran bereits bis Ende 2010 erfolgen müssen, sagten sie. In der Auflage hieß es laut TU München aber auch, dass das geschehen müsse, „sobald der neue Brennstoff entwickelt, qualifiziert und industriell verfügbar ist“. Dies sei bislang „technisch und wissenschaftlich nicht der Fall“.

TU München: Umstellung 2030 machbar

2030 könnte die Umstellung aber mittlerweile wohl machbar sein, erklärte eine TUM-Sprecherin am Rande des Prozesses. Denn laut TUM wurde inzwischen ein entsprechendes Verfahren entwickelt. Kürzlich habe man mit der französischen Firma „Framatome“ bereits ein Vertrag zur Industrialisierung der Herstellung des neuen Brennstoffs unterzeichnet. Im Jahr 2025 soll ein Genehmigungsantrag für die Umrüstung eingelegt werden.

Wissenschaftliche Experimente und industrielle Produktion

Im Garchinger Forschungsreaktor werden normalerweise wissenschaftliche Experimente – etwa im Bereich Quantentechnologie oder Archäologie – durchgeführt. Daneben produzieren Kunden aus der Industrie zum Beispiel Radioisotope und Radiopharmaka für die Krebsdiagnostik und -behandlung. Die TUM verweist aber etwa auch darauf, dass Forschende des späteren Corona-Impfstoffherstellers „Biontech“ in der Garchinger Neutronenquelle mRNA-Partikel untersucht hätten.

Beschwerde gegen Entscheidung möglich

Auch wenn eine Revision gegen die VGH-Entscheidung zum hochangereicherten Uran nicht zugelassen wurde, könnte der juristische Streit noch weitergehen: Der BN könnte Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Angesichts der Komplexität des Verfahrens sei damit aber erst in den kommenden Monaten zu rechnen, teilte der VGH mit.

 

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Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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