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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Rechte von Tieren: Keine „Sache“, aber…
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Rechte von Tieren: Keine „Sache“, aber…

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 19. August 2025 08:51
Von Michael Farber
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5 min. Lesezeit
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Inhaltsübersicht
Sind Tiere „Sachen“?Tiere im „Zwischenstatus“Tiere können nicht klagenWie wird es zukünftig?

Ob bei den getöteten Pavianen im Nürnberger Tiergarten oder bei aufgedeckten Tierschutzverstößen in Mastbetrieben: Immer wieder berichtet auch BR24 über Anzeigen wegen der Verletzung von Tierrechten. Dabei ist der rechtliche Status von Tieren in Deutschland komplex.

Sind Tiere „Sachen“?

Ein Aspekt, der auch in den Kommentarspalten unter BR24-Beiträgen diskutiert wird. So bemängelt BR24-User „Sevilla“: „Tiere sollten nicht als Sache gehandelt werden. Solange sich das nicht ändert, wird es immer wieder solche Zustände geben.“

Dass Tiere vor dem Gesetz als „Sache“ gelten, ist in Deutschland seit 1990 nicht mehr der Fall. Das formuliert Paragraf 90a im Bürgerlichen Gesetzbuch deutlich: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel das Tierschutzgesetz Tieren bestimmte Rechte und Schutz einräumt. Dieses gilt zwar prinzipiell für alle Tiere, aber auch dort gibt es eine Klassifizierung, die zu unterschiedlichen Rechten führt. Wirbeltiere werden zum Beispiel in bestimmten Abschnitten gesondert genannt.

Gerade im Strafrecht hingegen bleibt oftmals das Tier als „Sache“ bestehen. Beispielhaft gilt die unerlaubte Mitnahme eines Tieres als Diebstahl und nicht als Entführung. Die Verletzung eines Tieres kann zwar auch nach dem Tierschutzgesetz verfolgt werden, wird im Strafrecht aber als Sachbeschädigung verfolgt.

Tiere im „Zwischenstatus“

Der Deutsche Tierschutzbund stellt gegenüber BR24 klar: „Es ist unbefriedigend, dass Tiere laut BGB ‚keine Sachen‘ sind, aber weitgehend noch wie solche behandelt werden. Im Grundsatz soll das Tierschutzrecht die Tiere um Ihrer selbst willen schützen, in seiner ganzen Handhabung regelt es aber vor allem Erlaubnisse für Tierhalter beziehungsweise Tiernutzer, mit Tieren nach menschlichen Interessen umzugehen.“

Felix Aiwanger forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht zum rechtlichen Status und der Repräsentation von Tieren. Er sieht Tiere derzeit in einem „Zwischenstatus“. Der Jurist stellt fest, dass Tiere technisch gesehen im Recht weiter oftmals als Sachen behandelt würden. Es sei aber eine Entwicklung festzustellen, in der höherer Schutz gewährt wird: etwa im Familienrecht. Bei einer Scheidung würde auch das Interesse des Tieres herangezogen, wenn es darum geht, welcher Ehepartner das Tier erhalte.

Die ambivalente Stellung des Tiers im Recht, einerseits Lebewesen, andererseits Sache, sieht Aiwanger nicht als formal-rechtlich problematisch. Ethisch hingegen bestehe schon ein Widerspruch. Er verweist auch auf die Wechselwirkung zwischen Gesetz und Gesellschaft. So könne eine klare Stellung des Tieres als Lebewesen im Recht auch die Stellung in der Gesellschaft beeinflussen und umgekehrt.

Tiere können nicht klagen

Auch wenn das Tierschutzgesetz Tiere als Wesen mit eigenen, schützenswerten Interessen sieht, hakt es bei der Umsetzung des bestehenden Rechts. Denn ein Tier kann selbst nicht als Kläger auftreten. Dementsprechend müssen auch dokumentierte Tierschutzverstöße, wie teils in Schlachtbetrieben, erst einmal durch ein Ermittlungsverfahren zu einem Gerichtsverfahren führen. Eine Klage kann nicht eingereicht werden.

Der Deutsche Tierschutzbund bemängelt ebenfalls, dass bei Tierschutzverstößen das Anstrengen von Klagen schwer ist und fordert deshalb ein Klagerecht für Verbände. „Dieses würde seriösen Tierschutzverbänden das Recht einräumen, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen.“

Für Aiwanger sei dies ein naheliegendes Mittel, um die bestehenden Gesetze durchzusetzen. Er sieht im jetzigen System nicht nur Schwächen, sondern auch Interessenkonflikte. Vor Behörden und Gerichten hätte in einem Verfahren nur die Gegenseite einen Vertreter und Behörden seien oft politischem Druck ausgesetzt, wirtschaftliche Interessen höher zu gewichten als Tierschutz.

Wie wird es zukünftig?

Aiwanger erwartet, dass Tiere in Zukunft als rechtliche Personen angesehen werden könnten, allerdings noch nicht unbedingt in naher Zukunft.

Der Deutsche Tierschutzbund wünscht sich eine eigene Rechtsnatur für Tiere, zum Beispiel als „nichtmenschliche Lebewesen“. „Wären Tiere eigene Rechtssubjekte mit vollem Grundrechtsschutz, könnte man kein Tier mehr handeln oder besitzen. Es wäre vermutlich nicht im Sinne des Tierschutzes, wenn Tiere damit aus dem aktuellen Rechtsrahmen komplett herausfallen würden. Wichtig wäre aber, die Unterscheidung zu ‚Sachen‘ klarer zu ziehen, dass Tiere im Gegensatz zu diesen, eigene Interessen und emotionale Bedürfnisse haben.“

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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