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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Reiche Streuobst-Ernte: Wohin mit den Frühäpfeln?
Wissen

Reiche Streuobst-Ernte: Wohin mit den Frühäpfeln?

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 13. Juli 2024 19:51
Von Michael Farber
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6 min. Lesezeit
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Sie haben eine fast durchsichtige Schale, ein weißes Fruchtfleisch und werden schnell mehlig. Deswegen ist eine reiche Frühapfelernte oft mehr Fluch als Segen. Da in einigen Regionen Bayerns die Frühapfelbäume heuer besonders voll hängen, drängt sich die Frage auf: Wohin mit den Klaräpfeln?

Inhaltsübersicht
Gut für ApfelkuchenWo kann ich mein Obst verkaufen?Verkaufen oder gegen Spende abgeben?Für die ganz große Ernte: Ein Stand auf dem WochenmarktSind Klaräpfel ein Fall fürs Finanzamt?Die einfache Variante: Ernten lassenLeiter lieber wegstellen

Gut für Apfelkuchen

Frühäpfel eignen sich gut für die ersten Apfelkuchen, um Apfelringe zu trocknen und für Apfelmus, das man frisch isst. Kocht man Klarapfelmus ein, schmeckt es nach ein paar Wochen nur noch sauer und fad.

Nora Falke aus Neu-Ulm hat einen alten schiefen Klarapfelbaum, der immer noch reich trägt. Klaräpfel sind die klassischen Frühäpfel. In manchen Regionen heißt die Sorte auch „Jakobi“- oder „Jörgapfel“. „Jakobi“, weil die Äpfel am Namenstag des Heiligen Jakob am 25. Juli schon reif sind. Nora Falke macht Apfelkuchen und Apfelmus, verfüttert die Äpfel auch an ihre zwei Pferde, doch selbst die werden der Menge nicht Herr. „In jedem Fall ist es mehr als man in einem Haushalt verarbeiten kann“, deswegen ist sie schon vor ein paar Jahren auf die Idee gekommen, die Äpfel vor ihrer Haustüre auf einem Tisch anzubieten.

Wo kann ich mein Obst verkaufen?

Privatpersonen dürfen ihr Obst auf dem Grundstück verkaufen, auf dem es gewachsen ist. Wollen sie einen Verkaufstisch auf dem Gehweg oder an einer anderen öffentlichen Fläche aufstellen, müssen sie im Rathaus in der Abteilung für Straßen- und Verkehrsrecht nachfragen. Denn der Verkaufsstand darf zum Beispiel Rollstuhlfahrer und Passanten mit Kinderwagen nicht einschränken.

Verkaufen oder gegen Spende abgeben?

„Abzugeben gegen Spende“ – ein Schild mit dieser Aufschrift wird keine Spitzenumsätze bringen. Man ist damit jedoch auf der sicheren Seite. Nach Auskunft des Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege darf man auf Spendenbasis ohne weiteres Obst und Gemüse anbieten.

Würde man das Obst direkt im Garten verkaufen, muss es „gesund, sauber, unversehrt, frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit und frei von Fremdgeruch/oder Fremdgeschmack“ sein. Das schreibt die Lebensmittelhygieneverordnung vor. Alle weiteren Vorschriften der Verordnung greifen beim Ab-Hof-Verkauf an Endkunden nicht. Will man die Klaräpfel an Wiederverkäufer oder eine Wirtschaft vermarkten, gelten die strengeren Regeln.

Für die ganz große Ernte: Ein Stand auf dem Wochenmarkt

Wer richtig viele Äpfel hat, kann seine Ernte auf dem Wochenmarkt verkaufen. Das erfordert allerdings eine gewisse Vorplanung. Auf dem Neu-Ulmer Wochenmarkt zum Beispiel sind auch nicht-gewerbliche Verkäufer zugelassen, hier kann ein Hobbygärtner Ware anbieten. Der Apfelverkäufer kann sogar von auswärts kommen.

Auf dem Deggendorfer Wochenmarkt dagegen dürfen nur gewerbliche Verkäufer einen Stand aufbauen. Und um auf dem Deggendorfer Bauernmarkt verkaufen zu dürfen, muss man Landwirt sein. Es ist also regional unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Wer auf dem Wochenmarkt verkaufen will, muss es davor beim Ordnungsamt anmelden und braucht eine geeichte Waage. In Neu-Ulm kostet die Marktgebühr 2,70 Euro pro laufendem Meter Standlänge.

Sind Klaräpfel ein Fall fürs Finanzamt?

Die Gefahr, dass beim Verkauf von Frühäpfeln auch das Finanzamt auf den Plan tritt, ist sehr gering. Dem bayerischen Finanzministerium zufolge geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei einem Obstbaubetrieb mit einer Anbaufläche bis zu 3.400 Quadratmeter kein steuerrechtlich relevanter Gewinn anfällt. Bei einer Anbaufläche, die größer ist als 3.400 und kleiner als 13.700 Quadratmeter setzt das Finanzamt einen pauschalen Gewinn in Höhe von 1.000 Euro an. Wird der Gewinn pauschal nach der Anbaufläche ermittelt, müssen die Einnahmen aus dem Obstverkauf nicht dokumentiert werden, so die Information aus dem Ministerium.

Die einfache Variante: Ernten lassen

Wer keinen Geschäftssinn hat und so wenig Arbeit wie möglich mit den Frühäpfeln haben will, kann andere ernten lassen. Bei Obstbäumen, die zum Beispiel auf einer Streuobstwiese in der offenen Landschaft stehen, kann man ein gelbes Band um den Stamm binden. Das signalisiert: Dieser Baum darf abgeerntet werden, die Besitzer wollen das Obst nicht selbst. Steht der Klarapfelbaum im Garten hinter dem Haus, sieht das gelbe Band höchstens die Nachbarin. Will man ihn zum Abernten freigeben, kann man ans Gartentor zum Beispiel ein Schild hängen mit der Aufschrift: „Klaräpfel zum selber ernten, Garten offen am Freitag von 9 bis 11 Uhr“.

Leiter lieber wegstellen

Zur Sicherheit sollten die Gartenbesitzer dann jedoch alle Leitern wegräumen und darauf achten, dass keine Gefahrenquelle vorhanden ist, die mit einem zumutbaren Aufwand zu beseitigen wäre. Zum Beispiel eine ungesicherte Baugrube. Dann sind sie nach Auskunft des Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege nicht haftbar, falls sich eine fremde Person bei der Apfelernte verletzt. Die Interessenten können eine eigene Leiter oder einen Apfelpflücker mitbringen.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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