Welche Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die Winterreifen-Verordnung?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit seinem sommerbereiften Auto fährt, dem droht bei Kontrollen auf deutschen Straßen ein Bußgeld von 60 Euro. Bleibt ein Auto mit Sommerreifen auf der Straße liegen und behindert andere, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Werden mit Sommerbereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 100 Euro fällig, bei einem Unfall sogar 120 Euro – unabhängig von den sonstigen Umständen des Unfalls. In allen Fällen gibt es auch einen Punkt in Flensburg. Ähnliche Strafen gibt es im Übrigen auch, wenn man grundsätzlich mit abgefahrenen Reifen fährt.
Was gilt im Falle eines Unfalls?
Mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen einen Unfall bauen? Das kann teuer werden, denn das kann zu einer Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen. Der Versicherer wird unter Umständen nicht den kompletten Schaden übernehmen. Es droht ein verminderter Versicherungsschutz. „Ist das Fahrzeug nicht winterfest auf den Straßen unterwegs, kann es im Schadenfall teuer werden. Denn sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung grob fahrlässig herbeigeführt wurde“, sagt Bianca Boss, Vorständin vom Bund der Versicherten (BdV).
Wie sieht es mit der Winterreifenpflicht im Ausland aus?
Andere Länder, andere Sitten. Wer glaubt, dass er, wenn er den Vorgaben in Deutschland Genüge tut, damit auch im Ausland gewappnet ist, der irrt. Ob in Österreich, Frankreich oder der Schweiz – die Regelungen und Bußgelder legt jedes Land für sich fest. Der ADAC hat die unterschiedlichen Winterreifen-Vorschriften zusammengefasst. Übrigens: In Österreich, unseren direkten Nachbarn, kann es richtig teuer werden: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen. Deswegen sollte man sich vor einer Reise in den Winterurlaub genau informieren.