Warum muss man bei Eis und Schnee Winterreifen aufziehen?
Winterreifen werden aus einer weicheren Gummimischung gefertigt und verfügen über größere Spurrillen als Sommerreifen. Dadurch können sich Schnee und Schneematsch nicht festsetzen. Unabhängig von Schnee und Eis verfügen Winterreifen über bessere Bremseigenschaften als Sommerreifen, sobald die Temperatur einige Tage unter plus sieben Grad Celsius liegt. Wichtig: Damit der Winterreifen auf rutschiger Straße greift, braucht er genügend Profil – mindestens 1,6 Millimeter.
Wie sieht es mit Ganzjahresreifen aus?
Ganzjahres- oder Allwetterreifen sind ein Kompromiss aus Sommer- und Winterreifen. Auch sie müssen das „Alpine“-Symbol aufweisen. Wer viel und auch mal schnell fährt, sollte lieber einen doppelten Reifensatz vorhalten. Für Gelegenheits- und Stadtfahrer in schneearmen Lagen sind Allwetterreifen durchaus eine Option.
Welche Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die Winterreifen-Verordnung?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit seinem sommerbereiften Auto fährt, dem droht bei Kontrollen auf deutschen Straßen ein Bußgeld von 88,50 Euro. Bleibt ein Auto mit Sommerreifen auf der Straße liegen und behindert andere, steigt das Bußgeld auf 108,50 Euro. Werden mit Sommerbereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 128,50 Euro fällig, bei einem Unfall sogar 148,50 Euro – unabhängig von den sonstigen Umständen des Unfalls. In allen Fällen gibt es auch einen Punkt in Flensburg. Ähnliche Strafen gibt es im Übrigen auch, wenn man grundsätzlich mit abgefahrenen Reifen fährt.
Was gilt im Falle eines Unfalls?
Mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen einen Unfall bauen? Das kann teuer werden, denn das kann zu einer Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen. Der Versicherer wird unter Umständen nicht den kompletten Schaden übernehmen. Es droht ein verminderter Versicherungsschutz.
„Ist das Fahrzeug nicht winterfest auf den Straßen unterwegs, kann es im Schadenfall teuer werden. Denn sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung grob fahrlässig herbeigeführt wurde“, sagt Bianca Boss, Vorständin vom Bund der Versicherten (BdV).
Wie sieht es mit der Winterreifenpflicht im Ausland aus?
Andere Länder, andere Sitten. Wer glaubt, dass er, wenn er den Vorgaben in Deutschland Genüge tut, damit auch im Ausland gewappnet ist, der irrt. Ob in Österreich, Frankreich oder der Schweiz – die Regelungen und Bußgelder legt jedes Land für sich fest. Der ADAC hat die unterschiedlichen Winterreifen-Vorschriften zusammengefasst (externer Link). Übrigens: In Österreich, unseren direkten Nachbarn, kann es richtig teuer werden: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen. Deswegen sollte man sich vor einer Reise in den Winterurlaub genau informieren.