Sommer, Sonne, Meer – der Urlaub steht vor der Tür, die Vorfreude ist groß. Doch was, wenn kurz vorher etwas dazwischenkommt? Sagt der Kunde kurz vor Reiseantritt die Reise ab, bleibt er auf hohen Stornokosten sitzen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann vor diesen Kosten schützen – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung – und wann greift sie?
Die Versicherung übernimmt die Stornokosten der Reise, also das, was Sie, wenn Sie die Reise stornieren, vom Veranstalter nicht zurückbekommen würden. Aber nur, wenn Sie eine gebuchte Reise aus wichtigen persönlichen Gründen nicht antreten können. Dazu zählen etwa:
- Unfall oder schwere Krankheit (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Grippe)
- Todesfall im engen Familienkreis
- Jobverlust
- größere Schäden am eigenen Zuhause (z.B. Brand)
Entscheidend ist: Das Ereignis muss unerwartet eintreten und so schwer wiegen, dass die Reise unzumutbar wird. Laut Stiftung Warentest kostet eine Reiserücktrittsversicherung für eine 3.000-Euro-Reise etwas mehr als 100 Euro. Vergleichen lohnt sich.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die instabile Lage im Nahen Osten sorgt aktuell für Unsicherheit. Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung greift in solchen Fällen in der Regel nicht, da äußere Krisen wie Krieg, Terror oder Pandemien meist ausgeschlossen sind.
Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts reicht oft nicht aus. Sie gilt rechtlich häufig als „höhere Gewalt“. Angst allein ist ebenfalls kein Rücktrittsgrund. Wer nur ein ungutes Gefühl hat und deshalb storniert, muss meist selbst zahlen.
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung kann sich lohnen, wenn die geplante Reise sehr teuer ist oder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass man sie vielleicht nicht antreten kann. Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders sinnvoll:
- für Familien mit Kindern
- für ältere Reisende oder Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko
- wenn die Reise lange im Voraus gebucht wird
- bei teuren Reisen
Weniger sinnvoll ist sie bei günstigen Kurztrips, bei denen ein möglicher Verlust überschaubar bleibt. Wenn Sie sich entscheiden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, empfehlen Verbraucherschützer:
- Möglichst ohne Selbstbeteiligung abschließen
- Versicherung nicht direkt beim Reiseportal buchen
- Auf versicherte Gründe und Ausschlüsse achten
- Fristen einhalten: bei Buchung oder spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
- Darauf achten, dass auch Mitreisende versichert sind
Reiseabbruchversicherung: Was, wenn man zurück nach Hause muss?
Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur vor Reisebeginn. Sobald Sie unterwegs sind, greift sie nicht mehr. Hier kommt die Reiseabbruchversicherung ins Spiel: Sie zahlt, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund unerwarteter Ereignisse vorzeitig beenden müssen. Wichtig ist: Die Reise muss aus persönlichen Gründen abgebrochen werden – etwa wegen Krankheit, Unfall oder eines Notfalls in der Familie.
Übernommen werden zum Beispiel zusätzliche Rückreisekosten oder nicht genutzte Reiseleistungen. Verbraucherschützer empfehlen oft, die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung zu kombinieren. Da die Versicherer sehr unterschiedliche Konditionen anbieten, sollte man unbedingt die Tarife vergleichen.
Oft teuer und nur eingeschränkt sinnvoll: Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung ist vergleichsweise kostspielig und greift meist nur unter engen Voraussetzungen. Wer über einen Abschluss nachdenkt, sollte genau prüfen, welche Schäden abgedeckt sind und bis zu welcher Höhe gezahlt wird. Viele Fachleute halten diese Policen für verzichtbar: Denn bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck haften in der Regel die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter. Sinnvoll kann eine zusätzliche Absicherung vor allem dann sein, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks die Haftungsgrenze von etwa 1.300 Euro übersteigt.
Die wichtigste Reiseversicherung: Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Reiseversicherung. Denn selbst innerhalb der EU übernehmen gesetzliche Kassen nicht alle Kosten. Über die Europäische Krankenversicherungskarte wird nur das erstattet, was auch Einheimische erhalten. Zusatzkosten – etwa für private Behandlungen, höhere Eigenanteile oder einen medizinisch sinnvollen Rücktransport – müssen Reisende oft selbst zahlen.
Eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken und übernimmt in der Regel Behandlungs- sowie Rücktransportkosten, die schnell sehr hoch ausfallen können. Verbraucherschützer empfehlen sie daher grundsätzlich – auch für Reisen innerhalb Europas.

