Die volle Fördersumme in Höhe von 6.000 Euro bekommen Haushalte, die weniger als 45.000 Euro Jahreseinkommen brutto erwirtschaften, in denen außerdem mindestens zwei Kinder unter 18 Jahren leben und die sich einen vollelektrischen Neuwagen anschaffen.
Wichtig ist auch: Das Auto muss wirklich eine Erstzulassung bekommen. Hatte es ein Tageskennzeichen oder eine Autohauszulassung, gilt es nicht mehr als förderfähig. Die Finanzierung kann über Direktzahlung, Kredit oder Leasing laufen. Eine genauere Übersicht und weitere Antworten gibt es auch hier (externer Link).
Welche Unterlagen benötige ich, um die Förderung zu beantragen?
Zunächst mal muss das neue Auto bestellt und zugelassen sein. Vom Tag der Zulassung an haben die Eigentümer zwölf Monate Zeit, um ihren Förderbonus zu beantragen. Das können sie entweder über das Autohaus erledigen oder selbst tun – der Antrag läuft digital.
Dokumente, die dafür bereitliegen müssen:
- Die Zugangsdaten für das Bund-ID-Konto. Das wird mithilfe des neuen Personalausweises eingerichtet.
- Um den Personalausweis auslesen zu können, benötigt man außerdem die „Ausweis-App 2“.
- Die Anmeldung funktioniert auch über das Elster-Steuerzertifikat, gilt aber als nicht so sicher.
- Die zwei jüngsten Jahressteuerbescheide
- Falls notwendig den Kindergeldnachweis
- Die 17-stellige Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) inklusive Prüfnummer, die auf den Fahrzeugpapieren zu finden ist.
Wer Unterstützung beim Antrag benötigt, aber weder ein Autohaus noch Bekannte dazu bevollmächtigen kann oder will, der kann seine Fragen auch per Mail an [email protected] stellen oder die eigens eingerichtete Hilfs-Hotline anrufen: 06196/9081009
Können Selbstständige auch die Förderung beantragen?
Wichtig ist, dass das Auto rein privat genutzt wird. Selbstständige dürfen das Fahrzeug also nicht ihrem Betriebsvermögen zuordnen.
Hinzu kommt, dass gerade Selbstständige oft schwankende Jahreseinkünfte haben. Zwei Einkommensteuerbescheide sind daher die absolute Grundvoraussetzung. (Heißt auch: Wer keinen hat, kann keine Förderung beantragen.)
Sollten in einem Steuerbescheid mehr als 90.000 Euro ausgewiesen sein, im zweiten aber erheblich weniger, ist das noch kein Ausschlusskriterium. Die zwei Jahreseinkommen werden miteinander addiert und durch Zwei geteilt, sodass das Durchschnittseinkommen für die Bewilligung gilt.
Was genau wird als „Haushalt“ gewertet?
Ein Haushalt meint immer: Zwei Menschen leben nicht nur zusammen, sondern wirtschaften auch gemeinsam. Dabei ist es nicht relevant, ob beispielsweise zwei eingetragene Lebenspartner gemeinsam oder getrennt steuerlich veranlagt sind. Sie leben zusammen und gelten somit als Haushalt. Allerdings müssen sie das beim Antrag schriftlich bestätigen.
Wohngemeinschaften hingegen gelten eindeutig nicht als Haushalt, weil hier kein gemeinschaftliches Wirtschaften stattfindet. Auch das muss allerdings von allen Seiten schriftlich bestätigt und beim Antrag eingereicht werden.
Kann ein Haushalt auch zwei Autos kaufen und fördern lassen?
Ja, jede Privatperson, die in einem Haushalt lebt, kann sich ein Auto zulegen und fördern lassen.
Bis zu welchem Jahr ist die Förderung geplant?
Der Antrag kann innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum gestellt werden. Der Fördertopf, auf den dabei zugegriffen wird, hat ein Volumen von drei Milliarden Euro. Das Bundesumweltministerium rechnet damit, 800.000 Autos fördern zu können. Laut einem Sprecher müsse sich „für die nächsten zwei Jahre niemand Sorgen machen“, ob noch genügend Geld vorhanden ist. Man habe aus dem abrupten Ende des Umweltbonus 2023 gelernt (externer Link), heißt es, und falls nötig, werde man rechtzeitig nachsteuern.
Wie viele Autos sind bereits jetzt förderfähig?
Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurden seit Januar 2026 etwa 50.000 „förderfähige“ Neuwagen zugelassen. Dazu gehören nicht nur reine Stromer, sondern auch Plug-in-Hybride. Wie viele das in Bayern sind, lässt sich nicht so einfach beantworten. Aber die Zahlen des KBA zeigen, dass sich immer mehr Menschen für E-Autos interessieren. Von Januar bis einschließlich April wurden im Freistaat etwas über 46.500 neue E-Autos zugelassen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch gut 32.000.

