Darf es in einem zunächst werbefreien Produkt ohne Zustimmung doch Werbe-Einspieler geben? Die Verbraucherzentrale Sachsen findet: Nein, Amazon Prime Video habe gegen Wettbewerbsregeln verstoßen. Denn Kunden, die weiterhin werbefrei bleiben wollten, mussten ab Februar 2024 sehr kurzfristig 2,99 Euro Abogebühr draufzahlen. Rund 220.000 Menschen fordern per Sammelklage diese ihrer Meinung nach zu viel gezahlten Abogebühren zurück. Am Bayerischen Obersten Landesgericht in München wird nun darüber verhandelt.
Gericht sieht „erhebliche Probleme“
Ganz so eindeutig wie die Verbraucherzentrale sieht das Gericht die Sache nicht. Gerichtssprecher Tobias Dallmayer sagte BR24, der Senat habe „deutlich gemacht, dass die Klage, gerichtet auf Schadensersatz, doch nennenswerte Hürden hat“. Dallmayer meinte damit vor allem die Frage, ob die Klage sowohl zulässig als auch gut genug begründet ist. Bei beidem stellten sich „erhebliche Probleme, die es intensiv zu beleuchten gilt“. Die Richter bezweifelten vor allem, ob in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereits im Vorhinein ein Versprechen zur Werbefreiheit gegeben worden ist.
Verbraucherzentrale erwägt Gang zum BGH
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen war man von der Auffassung des Gerichts enttäuscht. Der Oberjustiziar Michael Hummel sagte im BR-Interview, sollte das Oberste Bayerische Landesgericht tatsächlich die Klage abweisen, werde man „mit Sicherheit in Revision zum Bundesgerichtshof gehen“.
Nach Hummels Auffassung sei es schlicht unzulässig, einen laufenden Vertrag ohne Zustimmung des Kunden zu ändern. Amazon hätte seiner Meinung nach der Kundschaft die Wahl lassen müssen. Hätten die nicht aktiv den Werbe-Einspielern zugestimmt, hätte der Vertrag beendet werden müssen.
Amazon: „Haben unsere Kunden informiert“
Auch Amazon selbst war zum Verhandlungsauftakt vor Ort vertreten. Eine Sprecherin teilte im Nachgang schriftlich mit, man habe die Kundschaft über die Aktualisierung der Werbung bei Prime Video „transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht informiert“. Man biete zudem eine werbefreie Option an, „für Kunden, die diese Erfahrung bevorzugen“.
Der Service Amazon Prime Video ist schon immer Teil der „Amazon Prime“-Mitgliedschaft, die monatlich Kosten verursacht. Aktuell sind es 8,99 Euro. Bestimmte Serien und Filme sind in diesem Abo aber nicht enthalten, obwohl sie auch auf Amazon Prime Video angeboten werden. Die müssen dazugekauft werden. Seit Anfang Februar 2024 ist dieses Abo nicht mehr werbefrei. Kunden, die werbefrei bleiben möchten, können das für 2,99 Euro zusätzlich pro Monat dazubuchen.
Sammelregister ist noch geöffnet
Per Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen Amazon-Prime-Kundschaft dazu aufgerufen, für sich zu prüfen:
- Besaßen sie vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo?
- Haben sie die damals kurzfristig angekündigten Zusatzkosten in Höhe von 2,99 € angenommen und seitdem gezahlt, um das Abo weiterhin werbefrei nutzen zu können?
- Haben sie auf die Zusatzzahlung verzichtet und die alten Bedingungen weiter genutzt, dabei aber plötzlich Werbung eingespielt bekommen?
Falls ja, müssten die Kundinnen und Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen ihr Geld zurückbekommen. Dabei handelt es sich mittlerweile um rund 80 Euro. Das Klageregister (externer Link) schließt in drei Wochen, am 9. Juni.
Kostenpflichtige Werbefreiheit beschäftigt Justiz schon länger
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit der kostenpflichtigen Werbefreiheit bei Amazon befassen muss. Das Landgericht München I hatte in einem ersten Verfahren im September 2025 den Verbraucherzentralen Recht gegeben. Die Verbraucherschützer hatten dabei allerdings Unterlassungsklage eingereicht. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, dürfen die 2,99 Euro für Werbefreiheit nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Das aktuelle Verfahren, bei dem auf Schadenersatz geklagt wird, könnte am 17. Juli 2026 beendet sein. Für dieses Datum hat der Senat die Urteilsverkündung in Aussicht gestellt.

