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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Alle 34 Reformbeschlüsse: Das ändert sich jetzt
Wirtschaft

Alle 34 Reformbeschlüsse: Das ändert sich jetzt

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 2. Juli 2026 14:47
Von Christin Freitag
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9 min. Lesezeit
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20.

Abweichende Regelungen Tarifparteien und KI-Mitbestimmung: Wir werden die Tarifvertragsparteien bitten, in einem Dialog miteinander bis Mitte Oktober 2026 der Bundesregierung konkrete Regelungsbereiche vorzuschlagen, in denen abweichende Regelungen von geltenden Gesetzen, z.B. im Bereich des Arbeitsrechts (etwa im Bereich der Sachgrundbefristung oder des Arbeitsschutzes) oder des Unternehmensrechts (z.B. Berichts- oder Sorgfaltspflichten), durch Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien getroffen werden können.

Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung von KI in der betrieblichen Praxis und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Rahmen der digitalen Transformation wollen wir dafür Sorge tragen, dass Software und deren Updates sowie Aktualisierungen technischer Einrichtungen vereinfacht und schneller im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats eingeführt werden können. Daher werden wir die Sozialpartner bitten, dabei auch Vorschläge zu erarbeiten, wie hier die Zusammenarbeit durch entsprechende Regelungen etwa im Betriebsverfassungsrecht erleichtert und beschleunigt werden kann.

21.

Die Möglichkeit, durch die Vorhaltung sogenannter „Vorrats-SE“ das deutsche Mitbestimmungsrecht zu umgehen, wird beendet. Bei den Beratungen zur Einführung einer neuen unionsweiten 28. Gesellschaftsform (28. Regime) setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass der Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiert werden darf.

22.

Die kommunalen Jobcenter werden zur Nutzung von IT-Schnittstellen und zum Datenaustausch verpflichtet.

23.

In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit werden wir die sogenannte Westbalkan-Regelung ab dem 01.01.2027 wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen.

24.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken treten zum 01.01.2027 in Kraft.

Bürokratierückbau

25.

Abschaffung Berichts- und Dokumentationspflichten: Wir werden ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden, durch das gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Aufrechterhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr) oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter geltend bestimmt werden. Das Gesetz sieht hierfür eine entsprechende Verordnungsermächtigung vor.

Für künftige Gesetzgebung sollen neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“).

Die Ressorts werden alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden wir hierbei nicht absenken.

26.

Abschaffung Bestellungspflicht betriebliche Beauftragte: Bei Erhalt des Schutzniveaus werden weitere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, abgeschafft. Die Einhaltung der materiellen Vorgaben wird stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt, begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen.

27.

Ausweitung der Genehmigungsfiktion: Im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes wird die Genehmigungsfiktion als Regelfall etabliert. Anträge gelten vier Monate nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Ausnahmen sind in den jeweiligen Fachgesetzen jeweils gesondert zu begründen. Soweit sinnvoll, wird die Genehmigungsfiktion mit einer Vollständigkeitsfiktion zugunsten der Antragsteller kombiniert, insbes. bei Verlängerungsanträgen. Parallel bitten wir die Länder, ihre Verwaltungsverfahrensgesetze ebenfalls zu überarbeiten. Ein vollständiges Inkrafttreten wird zum 31.12.2027 angestrebt.

28.

Wir wollen den Steuerzahler von unnötigem Aufwand entlasten und die Abgabe der Steuererklärung vereinfachen. Dazu sind die Finanzminister des Bundes und der Länder im intensiven Austausch und erarbeiten gemeinsame Vorschläge. Die Bundesregierung wird auf dieser Basis bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Steuervereinfachung, zur Verbesserung des Optionsmodells sowie zur Beschleunigung in einem Steuervereinfachungsgesetz bündeln. In einem ersten Schritt wird die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen. Zudem soll zur Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen sowie zur besseren Fehlervermeidung und Missbrauchsbekämpfung die steuerliche Identifikationsnummer künftig ohne Einschränkung durch Sozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden können. Die für diese Nutzung erforderliche gesetzliche Änderung werden wir bis zum 1.1.2027 umsetzen.

29.

Wir werden die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) 1:1 umsetzen. Gesetzlich wird im Herbst 2026 der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR beschränkt, die Sorgfaltspflichten risikobasiert ausgestaltet und die Informations- und Prüfpflichten insbesondere gegenüber kleineren und mittelbaren Zulieferern an mit angemessenem Aufwand verfügbaren Informationen orientiert.

Das menschenrechtliche Schutzniveau wird dabei insbesondere durch die Neuauflage eines ambitionierten, unternehmensfreundlich ausgestalteten Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte 2026-2031 gesichert. Der Vollzug erfolgt im Geschäftsbereich des BMAS.

30.

Risikoorientierte Aufsicht: Wir werden Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern durch eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten entlasten. Dazu führen wir auch eine umfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die Bundesverwaltung (Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen) ein. Im Gegenzug werden Verstöße stärker als bisher sanktioniert (Gewerberecht, Steuerstrafrecht).

31.

Es gilt, die Digitalisierungsrendite bei allen Behörden zu heben. Insofern besteht auch bei grds. allen Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung das Ziel einer konsequenten 8%-Personaleinsparung. Bei der 8% Personaleinsparung wird es nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen geben z.B. für kritische Infrastruktur und Sicherheitsbehörden. Allerdings soll auch in diesen Bereichen bei der Verwaltung (Overhead) eingespart werden, in den Vollzug soll nicht eingegriffen werden.

Für die mittelbare Bundesverwaltung gilt diese Maßgabe, sofern der Bund Einfluss auf den Haushalt der Behörde/Institution hat oder Haushaltsmittel stellt. Die Personalreduzierungen sollten mit Modernisierungsanstrengungen in der Bundesverwaltung verbunden werden, zum Beispiel Zentralisierung von Aufgaben, Flexibilisierung des Laufbahnrechts für Bundesbeamte sowie Prüfung der Einführung eines ziel- und wirkungsorientierten Haushaltswesens. Alle Behörden, bei denen ein direkter Durchgriff des Bundes möglich ist, prüfen im Wege der Aufgabenkritik, inwiefern sie shared services nutzen können (bspw. im Personalmanagement) und inwiefern Zusammenlegungen und Abschaffungen von Geschäftsbereichsbehörden möglich sind.

32.

Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.

33.

Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen: Auf behördliche Genehmigungen vor Errichtung und bei sicherheitsrelevanten Änderungen von überwachungsbedürftigen Anlagen wird verzichtet. Die jährliche Einsparung für die Wirtschaft beläuft sich auf ca. 4,6 Mio. Euro.

Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen in Vorschriften 3 und 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wird die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 konsequent weiterverfolgt und insbesondere die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel überarbeitet und vereinfacht. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen jährliche Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von rd. 720 Mio. Euro jährlich.

Verbesserter Datenaustausch zwischen Bund, Unfallversicherungsträgern (UVT) und Ländern: Datenzusammenarbeit und Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und den UVT werden verbessert.

Stärkung der Kontrollen seitens der Kontrollbehörden (inkl. Schwerpunktaktionen): Das BMAS setzt sich insbesondere für regelmäßige, trägerübergreifende Kontrollen im Arbeitsschutz ein.

34.

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird das Schriftformerfordernis bei Befristungen zum 01.01.2027 aufgehoben.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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