Kommt mit einer möglichen Wehrpflicht auch der Zivildienst zurück? Diese Frage wird derzeit wieder intensiver diskutiert. Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland ein neuer Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit setzt.
Sollten sich jedoch nicht genügend Freiwillige melden und der Bundestag eine sogenannte „Bedarfswehrpflicht“ beschließen, müsste wegen des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung auch wieder ein Wehrersatzdienst, also ein Zivildienst, bereitstehen. Auch in Bayern befassen sich Wohlfahrtsverbände mit dieser Debatte. Während die Politik über mögliche Szenarien diskutiert, setzen Caritas und Diakonie unterschiedliche Schwerpunkte.
Caritas: Freiwilliges Engagement statt Pflicht
Die Bayerische Caritas lehnt eine allgemeine Dienstpflicht ab. Stattdessen fordert sie einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst mit verbindlicher Beratung für alle jungen Menschen. „Damit mehr junge Menschen zu sozialen Diensten für die Gesellschaft oder zum Wehrdienst finden, braucht es keine Rückkehr zur alten Wehrpflicht und auch keine allgemeine Dienstpflicht für alle. Unsere Erfahrungen in ganz Bayern zeigen, dass junge Menschen bereit sind, sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Wichtig dafür sind gute Beratung und sinnvolle Tätigkeiten“, betont Andreas Magg, Direktor der Caritas Bayern.
Konkret fordert die Caritas einen gesetzlichen Anspruch auf einen anerkannten Freiwilligendienst, etwa im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, im Zivil- und Katastrophenschutz oder bei der Bundeswehr. Vor dem Schulabschluss sollen alle jungen Menschen verpflichtend über diese Möglichkeiten informiert werden.
Außerdem spricht sich die Caritas für vergleichbare Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung der verschiedenen Dienste aus. Nach Ansicht der Caritas würden davon nicht nur die Freiwilligen profitieren. Auch soziale Einrichtungen könnten langfristig junge Menschen für soziale Berufe gewinnen.
Diakonie: Ein neuer Zivildienst braucht Zeit
Grundsätzlich begrüßt auch die Diakonie Bayern jedes soziale Engagement. Gleichzeitig warnt sie davor, den organisatorischen Aufwand eines neuen Zivildienstes zu unterschätzen. Bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 waren allein bei der Diakonie Bayern rund 2.000 Zivildienstleistende im Einsatz.
Ein vergleichbares System lasse sich nicht innerhalb weniger Monate wieder aufbauen, sagt Daniel Wagner, Pressesprecher der Diakonie Bayern: „Einen Zivildienst wieder aufzubauen, so oder in einer ähnlichen Form, das geht nicht von heute auf morgen. Wir hatten zu Hochzeiten in Bayern allein bei der Diakonie 2.000 Zivildienstleistende. Das sind junge Menschen, die ein Recht und einen Anspruch haben, fachlich begleitet zu werden.“
Ein neuer Zivildienst sei deshalb nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Es brauche ausreichend Einsatzstellen, qualifiziertes Personal für die Anleitung und eine Finanzierung, die mit den Leistungen im Wehrdienst vergleichbar sei.
Bundesfreiwilligendienst seit 2011
Nach der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde auch der Zivildienst eingestellt. Als Ersatz führte der Bund den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ein. Allein in Bayern leisten derzeit rund 3.000 Menschen einen Bundesfreiwilligendienst, unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen. Bundesweit engagieren sich zusammen mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr jedes Jahr rund 100.000 Menschen in Freiwilligendiensten.
Junge Menschen sehen den Zivildienst überwiegend positiv
In einer BR-Umfrage äußerten sich viele junge Menschen zurückhaltend zur Wehrpflicht. Ein sozialer Dienst stößt dagegen häufig auf mehr Zustimmung. „Das Thema Wehrpflicht finde ich kritisch, aber den Zivildienst finde ich eigentlich sinnvoll. Ich würde auf jeden Fall den Zivildienst machen. Zum Bund würde ich nur im allergrößten Notfall gehen“, sagt etwa der 18-jährige Raphael.
Für die 16-jährige Magdalena gehört zur Debatte auch die Frage der Gleichberechtigung: „Ich finde Feminismus wirklich wichtig. Wenn man sich daran hält, dann sollten Frauen eigentlich auch mit einbezogen werden, nicht nur Männer. Ich finde, Zivildienst könnte auch eine gute Erfahrung sein, für jeden.“
Künftig auch für Frauen?
Tatsächlich sieht Artikel 12a des Grundgesetzes eine Wehrpflicht bislang ausschließlich für Männer vor. Sollte sie künftig auch für Frauen gelten, wäre dafür eine Änderung des Grundgesetzes mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Ob dieser Schritt politisch gewollt ist, bleibt derzeit offen.

