Wie stark sind die Gaspreise für Haushalte gestiegen?
Auf Verbraucherseite spüren den Preisdruck vor allem Neukunden. Wer derzeit einen neuen Gasvertrag abschließt, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen als viele Bestandskunden. Nach Berechnungen von Finanztip (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) kosteten günstige Gastarife mit Preisgarantie im Februar rund acht Cent je Kilowattstunde, Ende Oktober bereits rund 14 Cent. Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch entspricht das rechnerisch Mehrkosten von etwa 1.200 Euro im Jahr.
Wann müssen auch Bestandskunden mehr für Gas bezahlen?
Diese Rechnung lässt sich allerdings nicht auf alle Haushalte übertragen. Viele Gasversorger kaufen ihren Bedarf ganz oder teilweise schon ein bis drei Jahre im Voraus zu festen Preisen ein. Daher schlagen die gestiegenen Großhandelspreise nicht sofort auf die Tarife ihrer Bestandskunden durch.
Energie Schwaben etwa erklärt auf BR24-Anfrage, einen Großteil seines Gases frühzeitig einzukaufen und damit kurzfristige Preisschwankungen nach eigenen Angaben weitgehend abfedern zu können. Zum 1. Oktober hat das Augsburger Unternehmen seine Bestandskundentarife zwar moderat erhöht. Für die kommende Heizperiode rechnet der Versorger aber nicht mit größeren Preissprüngen. Bleiben die Großhandelspreise dauerhaft hoch, können allerdings auch Bestandskunden bei späteren Preisanpassungen oder Vertragsverlängerungen stärker belastet werden.
Lohnt es sich, den Gasanbieter zu wechseln?
Wer noch einen günstigen Gasvertrag mit Preisgarantie hat, sollte ihn nicht vorschnell aufgeben. Denn neue Tarife sind aktuell häufig deutlich teurer als Bestandstarife. Wer dagegen viel für Gas bezahlt oder bald seine Preisgarantie verliert, sollte die Angebote vergleichen – auch mit denen des örtlichen Grundversorgers.
Entscheidend sind neben dem Preis pro Kilowattstunde auch der jährliche Grundpreis, die Vertragslaufzeit und der Umfang einer möglichen Preisgarantie. Denn diese schützt nicht zwangsläufig vor allen Preiserhöhungen. Auch Steuern und staatliche Abgaben können ausgenommen sein – hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte. Wenn der Versorger eine Preiserhöhung ankündigt, haben Kundinnen und Kunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
Wie werden sich die Gaspreise entwickeln?
Eine Entspannung der Preise ist vorerst nicht in Sicht. Für Gaslieferungen von Dezember bis März werden derzeit rund 95 Euro je Megawattstunde verlangt. Sinkende Preise erwartet EWI-Forscher Diers daher erst ab Sommer 2027.
Eine Waffenruhe im Nahen Osten oder ein milder Winter könnten für Entlastung sorgen, weitere Lieferengpässe und große Kälte die Preise dagegen noch stärker steigen lassen. Eine akute Gasmangellage sieht die Bundesnetzagentur derzeit aber nicht, die Versorgung sei durch die LNG-Terminals gewährleistet. Die Krise ist derzeit also vor allem eine Preiskrise.

