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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Ferienbauernhöfe: Landwirte müssen Coronahilfen zurückzahlen
Wirtschaft

Ferienbauernhöfe: Landwirte müssen Coronahilfen zurückzahlen

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 19. August 2024 06:55
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Als Landwirt Alois Schmid zum ersten Mal davon hörte, dass er die staatlichen Coronahilfen, die er im Mai 2020 erhalten hatte, zurückzahlen soll, hatte er das für einen Scherz gehalten. Dann aber hatten immer mehr Berufskollegen berichtet, dass ihnen dasselbe passiert sei. Ein Gefühl, „als ob es dir den Boden unter den Füßen wegzieht“, sagt der Landwirt heute.

Inhaltsübersicht
Landwirte hatten Soforthilfe schnell ausgegebenVerein Blauer Gockel: Ferienbauernhöfe sind auf Vermietung angewiesenWirtschaftsministerium: Situation im Frühjahr 2020 „völlig unkalkulierbar“Corona-Überbrückungshilfen: Weitere Rückzahlungen drohen

In Huglfing im Landkreis Weilheim-Schongau betreibt er einen Bio-Grünlandbetrieb, hält 45 Kühe, Ponys, Schafe und weitere Tiere. Bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie im März 2020 musste der Landwirt, der auf seinem Hof in der Nähe von Murnau auch 14 Zimmer und Ferienwohnungen betreibt, den Gastbetrieb zusperren. „Wir hatten alles hergerichtet, mit getrennten Eingängen, aber wir durften nicht aufmachen„, so Schmid. Dabei lebt der Familienbetrieb zu zwei Dritteln von der Vermietung und nur zu einem Drittel von der Landwirtschaft. Das bedeutete für ihn Umsatzverluste in Höhe von mehreren Zehntausend Euro.

Landwirte hatten Soforthilfe schnell ausgegeben

Also hatte er im Frühjahr 2020 wie 260.000 weitere Unternehmen in Bayern die Soforthilfe beantragt. Auch Landwirt Alois Schmid bekam seine 9.000 Euro zügig ausgezahlt – und investierte sie sofort. „Mit dem Geld haben wir eine Ferienwohnung renoviert“, sagt der Bio-Landwirt. Dass es je zu einer Rückzahlung kommen könnte, hätte er nicht für möglich gehalten. Ende 2022 aber wurde er per E-Mail dazu aufgefordert, dass er seine Ein- und Ausgaben überprüfen lassen müsse. Dabei kam heraus, dass sein „Liquiditätsengpass“ geringer ausgefallen sei als erwartet.

Wie ihm geht es vielen Landwirten in Bayern. Wie viele genau ihre Soforthilfe zurückzahlen mussten, lässt sich schwer sagen. Auf BR-Anfrage teilt das zuständige Wirtschaftsministerium von Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit, eine Auswertung auf Branchenebene sei nicht möglich.

Verein Blauer Gockel: Ferienbauernhöfe sind auf Vermietung angewiesen

Gerda Walser vertritt mit dem Verein Blauer Gockel e.V. 1.400 Ferienbauernhöfe in Bayern. Sie betont: Die Landwirte seien auf die Corona-Hilfsgelder angewiesen gewesen: „Unsere bäuerlichen Betriebe vermieten an Gäste, weil sie dieses Geld brauchen, dieses zweite Standbein, weil sie allein von der Landwirtschaft nicht mehr leben können.“ Hinzu kämen weitere laufende Kosten wie Strom und Versicherungen.

Jetzt sollen in Bayern laut Wirtschaftsministerium bisher rund 120.000 Empfänger (das entspricht in etwa der Hälfte) die Soforthilfe wieder zurückzahlen – das ist mehr als im deutschlandweiten Durchschnitt. Einige von ihnen haben mittlerweile bereits gegen die Rückzahlung geklagt oder einen Erlass beantragt. Wurden die Hilfen im Freistaat im Frühjahr 2020 womöglich zu großzügig verteilt?

Wirtschaftsministerium: Situation im Frühjahr 2020 „völlig unkalkulierbar“

Auf BR-Anfrage verweist das Wirtschaftsministerium auf die damals „völlig unkalkulierbare Situation“ und teilt mit, dass sich daher „zum Teil deutliche Abweichungen zu den bei Antragstellung prognostizierten Werten“ ergeben hätten, weshalb „nun eine Rückzahlungspflicht vorliegt“.

Corona-Überbrückungshilfen: Weitere Rückzahlungen drohen

Im Verein Blauer Gockel e.V. sorgt das für Unverständnis. Vorsitzende Gerda Walser berichtet dem BR von Betrieben, die einen Kredit aufnehmen mussten, um die Förderung zurückzahlen zu können und sagt: „Das war alles in allem nicht ganz fair.“

Auch Alois Schmid von Gut Grasleiten hat das Geld mittlerweile wieder zurückgezahlt. Existenzbedrohend war das für ihn nicht. Jedoch: Er hat neben der Soforthilfe auch Überbrückungshilfe erhalten. Höhe: 60.000 Euro. Auch hier forderte der Freistaat eine sogenannte Schlussrechnung an. Doch die ist so komplex, dass der Freistaat die Abgabefrist immer wieder verlängert hatte.

Nun läuft sie noch bis September. Ihm bereite das Bauchschmerzen, denn wenn er auch diese Hilfen noch zurückzahlen müsse, dann „sieht es schlecht aus“, so der Landwirt. Dabei wird er sich aber noch gedulden müssen: Bis Ende 2025 will das Wirtschaftsministerium die Rückzahlung der Hilfsgelder abgewickelt haben.

Anmerkung der Redaktion: Zunächst war von „Hugling im Landkreis Weilheim-Schongau“ die Rede. Gemeint ist aber „Huglfing“. Wir haben den Schreibfehler ausgebessert. Vielen Dank an einen User für den Hinweis.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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