Die Verkehrsminister der Länder fordern mehr Geld vom Bund für den Schienenpersonennahverkehr und drohen mit einer Klage. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom März, wonach die Trassenpreise – die sogenannte Schienenmaut – im Nahverkehr nicht mehr gedeckelt werden dürfen. Sie werden damit dem Fern- und dem Güterverkehr gleichgestellt. Der Schienennahverkehr wird damit für die Länder um mehrere hundert Millionen Euro teurer.
Bundesnetzagentur hebt Mautpreise
Die Bundesnetzagentur hatte die Preise für die Schienennutzung im Nahverkehr deutlich erhöht. Für die Länder bedeutet das zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Am Donnerstag trafen sich die Verkehrsminister der Länder zu einer digitalen Sitzung. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) ist aktuell Vorsitzender der Fachministerkonferenz. Er sagte nach dem Treffen: „Die massiven Trassenpreissteigerungen sind so nicht akzeptabel.“
Sollte sich der Bund weiter weigern, die Mehrkosten auszugleichen, seien die Länder gezwungen, zu klagen. Ohne weitere Mittel und angesichts der schon bestehenden riesigen Finanzierungslücken könnten abbestellte Züge im Regionalverkehr die Folge sein, so Bernreiter. Die SPD-Verkehrsministerin aus dem Saarland, Petra Berg, sagte: „Ein Deutschlandticket in der Tasche, aber kein Zug am Gleis wäre ein Offenbarungseid.“
Verkehrsexperte: Ohne Einigung könnten Züge wegfallen
Johannes Klühspies, Professor für Verkehrsträgermanagement an der Technischen Hochschule Deggendorf, spricht von einer massiven Umverteilung bei der Finanzierung der Bahninfrastruktur – vor allem zu Lasten der Länder: „Was nicht so oft erzählt wird, ist, dass der Fernverkehr dadurch billiger werden könnte.“ Wenn der Regionalverkehr stärker belastet wird, heißt das im Gegenzug weniger Kosten für den Fern- und den Güterverkehr. Wer nun für die geschätzten 400 Millionen Euro Mehrkosten im Personennahverkehr aufkomme, sei eine politische Frage, so Klühspies. Wenn die Länder die Kosten nicht stemmen könnten, drohten Züge abbestellt und Takte ausgedünnt zu werden.
Zwei Modelle stehen sich gegenüber
Was die Finanzierung der Infrastruktur angeht, verweist Klühspies auf andere Systeme in anderen Ländern. In Österreich beispielsweise würden die Kunden nur einen Teil der Betriebskosten der Bahn übernehmen. Im sogenannten „Grenzkostenmodell“ sei die Aufteilung so, dass der Staat die gesamte Infrastruktur finanziere – der Kunde zahle nur die Nutzung eines einzelnen Zuges, so Klühspies. Dem gegenüber stehe das in Deutschland praktizierte Vollkostenmodell: Die Bahnnutzer kommen für die gesamten Kosten auf, die der Zugverkehr verursacht.

