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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Live um 16 Uhr: Was der Koalitionsvertrag für das Konto bedeutet
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Live um 16 Uhr: Was der Koalitionsvertrag für das Konto bedeutet

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 10. April 2025 13:48
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht ein umfangreiches Programm für die kommende Legislaturperiode vor. Was aber enthält der Vertrag ganz konkret für Verbraucher? Mit welchen Auswirkungen auf den Geldbeutel? Vieles ist noch nicht konkret ausgeführt – einiges aber schon.

Inhaltsübersicht
Energie soll für Verbraucher wieder günstiger werdenFörderung für Dienstwagen, E-Autos und PendlerpauschaleNiedrigere Umsatzsteuer in WirtshäusernKoalition plant steuerfreie Zuschläge für ÜberstundenGesetzlicher Mindestlohn: Koalition ist für Erhöhung

Energie soll für Verbraucher wieder günstiger werden

Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Energiepreisen. Für die Wirtschaft ist das seit Jahren ein erheblicher Standortnachteil, für die Bürger eine finanzielle Belastung, die gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen ein Problem darstellt. Die Koalitionäre wollen deshalb an mehreren Stellschrauben drehen.

Auf der einen Seite soll in den kommenden Monaten überprüft werden, wie man den nötigen Netzausbau effizienter und vor allem kostengünstiger bewältigen kann. Auf der anderen Seite haben sich die Verhandlungspartner darauf geeinigt, die Stromsteuer auf das europäische Minimum zu kürzen und Umlagen wie Netzentgelte einzugrenzen. Das Ziel ist eine Entlastung von „mindestens fünf Cent“ je Kilowattstunde. Je nach Verbrauch könnte zum Beispiel eine vierköpfige Familie dadurch im Jahr rund 180 Euro sparen.

Außerdem will man Einnahmen aus dem CO₂-Preis für Energieträger an Privatverbraucher und Unternehmen zurückgeben. Dieses Versprechen hatte auch schon die Vorgängerregierung gemacht, konnte es aber nicht halten. Das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition soll – anders als im Wahlkampf von der Union gefordert – nicht komplett abgeschafft, sondern durch eine neue Regelung ersetzt werden, die „technologieoffener, flexibler und einfacher“ sein soll.

Förderung für Dienstwagen, E-Autos und Pendlerpauschale

Für Pendler soll es zum Jahreswechsel eine konkrete Entlastung geben, was gerade in einem Flächenland wie Bayern viele Berufstätige betrifft. Die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer soll von aktuell 30 auf dann 38 Cent steigen.

Grundsätzlich will man die angeschlagene Automobilbranche als nationale Schlüsselindustrie fördern. Dabei verweist man ausdrücklich auf „Technologieoffenheit“ und lehnt gesetzlich festgeschriebene Quoten zum Beispiel für Elektroautos ab. Andererseits will man die Elektromobilität durchaus fördern, insbesondere über Kaufanreize. So soll die Befreiung für E-Autos von der Kfz-Steuer bis 2035 verlängert werden. Außerdem sind Sonderabschreibungen beim Kauf von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen vorgesehen. Bei Dienstwagen soll die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von 70.000 auf 100.000 Euro steigen.

Niedrigere Umsatzsteuer in Wirtshäusern

Eine gute Nachricht enthält der Koalitionsvertrag für Wirte. Die Mehrwertsteuer auf Speisen im Lokal soll ab dem kommenden Jahr „dauerhaft“ von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Damit erfüllt die kommende Bundesregierung eine Forderung der Gastronomie, für die der Branchenverband „Dehoga“ lautstark getrommelt hatte.

Entsprechend zufrieden zeigte sich Verbandspräsident Guido Zöllick. Er sprach von einer „Entscheidung für die heimischen Gastgeber“. Offen ist allerdings, ob diese Steuersenkung tatsächlich bei den Gästen ankommen wird. Denn dafür müssten die Wirte den reduzierten Steuersatz auch über niedrigere Essenspreise an die Kundschaft weitergeben.

Koalition plant steuerfreie Zuschläge für Überstunden

Ein Wahlkampfthema war auch die steuerliche Behandlung von Überstunden. Dieses Thema findet sich ebenfalls im Koalitionsvertrag. Allerdings geht es dabei nicht um eine grundsätzliche Steuerfreiheit von Überstunden. Lediglich tarifliche Zuschläge für zusätzlich geleistete Arbeit sollen nicht besteuert werden.

Konkret heißt es in dem Papier: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.“

Gesetzlicher Mindestlohn: Koalition ist für Erhöhung

Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro pro Stunde. Unter den Koalitionären hatte vor allem die SPD im Wahlkampf eine deutliche Erhöhung versprochen. Diese soll nun auch kommen. Ab dem kommenden Jahr peilen die künftigen Regierungsparteien einen Mindestlohn von 15 Euro an.

Die Koalitionäre betonen jedoch, dass letzten Endes nicht die Bundespolitik über die Höhe des Mindestlohnes entscheide, sondern eine unabhängige Kommission, in der Wirtschaftsexperten sowie Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vertreten sind. An diesem Modell will man auch festhalten.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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