Seit Wochen kämpfen Kundinnen und Kunden der ADAC-Kreditkarte mit Problemen zu. Wie berichtet, haben sich deshalb mehrere Betroffene auch an den Bayerischen Rundfunk gewandt. Sie beklagen, dass ihre Kreditkarten mit Summen belastet würden, die sie nicht autorisiert hätten – zum Teil geht es um mehrere Tausend Euro. Das ruft nun auch Verbraucherschützer auf den Plan.
Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale gegen die Solaris SE
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Klage gegen die Solaris Bank eingereicht, die die ADAC-Kreditkarte im Auftrag ausgibt. Sie will damit erreichen, dass Banken wie Solaris keine Kosten von Kunden zurückfordern dürfen, mit der Begründung, diese hätten grob fahrlässig gehandelt, während die Bank diesen Vorwurf nicht belegt. Wenn eine Bank behaupte, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, dann müsse sie dies auch beweisen, so die Verbraucherschützer.
In dem Fall geht es um einen Verbraucher, der mehrere Zahlungen in Spanien in Höhe von insgesamt rund 4.000 Euro mit seiner ADAC-Kreditkarte reklamiert. Seinen Angaben nach hat er diese Zahlungen nicht autorisiert, wie die Verbraucherschützer erklären. Deshalb muss er dafür eigentlich auch nicht haften, außer man kann ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Doch diesen Nachweis hat die Solaris den Verbraucherschützern nach nicht erbracht. In ihrer Klage geht es um grundsätzliches Verhalten des Zahlungsdienstleisters Solaris SE und nicht um den Einzelfall.
Mehrere zivilrechtliche Klagen wegen ADAC-Kreditkarten anhängig
Auch der BR hat bereits vor Wochen über einen ähnlichen Fall berichtet. Auch hier wurde die Kreditkarte im Ausland viermal hintereinander unautorisiert mit je 1.000 Dollar belastet. Und auch hier kann die Kundin nicht nachvollziehen, wie es dazu kam. Sie und andere beklagen zudem den schlechten Kundenservice bei der Solaris Bank. Auch bei der Verbraucherzentrale Bayern gibt es wegen solcher Fälle immer noch Beschwerden, wie deren Jurist Sascha Straub dem BR bestätigt.
Neben den Betroffenen hat sich Sebastian Koch an den BR gewandt. Er ist Anwalt bei der Kanzlei Saleo und vertritt eigenen Angaben zufolge bereits mehre Betroffene. Auch er beklagt, dass die ADAC-Partnerbank Solaris – sofern sie antworte – pauschal die Verantwortung bei den betroffenen Mandanten sieht. Sie lehne mit einem nichtssagenden Standardschreiben die Erstattungsforderungen ab, ohne näher auf den Sachverhalt einzugehen.
Ein angefordertes Transaktionsprotokoll zu den Verfügungen oder zur Neuregistrierung eines anderen Geräts werde nicht vorgelegt, so dass der von Solaris zu beweisende Vorwurf einer angeblich grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kunden gar nicht bewertet oder geprüft werden könne. Dabei hätten seine Mandanten unisono erklärt, keinerlei Erklärung für den Missbrauch zu haben und insbesondere keine auffälligen E-Mails, Anrufe oder SMS erhalten zu haben. Das hatten auch die Betroffenen berichtet, die sich an den BR wandten.
Anwalt Koch hat mittlerweile 20 Klagen eingereicht. Dazu kommen noch einige Schlichtungsverfahren gegen die Solaris bei der Deutschen Bundesbank. Vom ADAC werde ein stärkeres Einwirken auf seinen Partner Solaris SE erwartet, so Koch.
Solaris weist Vorwürfe bei ADAC-Kreditkarte zurück
Ein Sprecher der Bank erklärte auf Anfrage, er könne zur Klage der Verbraucherschutzzentrale keinen Kommentar geben, da diese ihm bis jetzt nicht vorliege. Zu laufenden Rechtsstreitigkeiten äußere man sich grundsätzlich nicht, fügte er hinzu. Man sei kein Opfer eines Hackerangriffs geworden, das könne man eindeutig ausschließen.
Fakt sei, alle ihnen vorliegenden Verdachtsfälle ließen sich auf Phishing- und Social-Engineering-Angriffe zurückführen. Er sprach von einer erhöhten Zahl von Betrugsfällen, die sich gezielt an ADAC-Kunden über gefälschte Webseiten, betrügerische Google Ads und Phishing-Mails richteten mit dem Ziel, Kundendaten abzufischen.
ADAC sieht seinen Partner in der Verantwortung
So ganz glücklich kann man auch beim ADAC mit dieser Entwicklung nicht sein. Auf den Kreditkarten steht schließlich der Name des Automobilclubs und die meisten der Kunden dürften genau deshalb diese Angebote nutzen. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: „Der ADAC erwartet ebenso wie die Verbraucherzentrale, dass unser Bankpartner Solaris rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Nachweispflichten einhält und umsetzt.“
Inwieweit das erfolgt sei, könne man aus Gründen des Bankgeheimnisses nicht beurteilen. Sollten Versäumnisse bei der Nachweispflicht vorliegen, erwarte der ADAC, dass diese zeitnah beseitigt werden. Aktuell gibt es dem Club nach 700.000 Verträge mit rund einer Million ADAC-Kreditkarten.