Der Eklat rund um die Berlinale ist kaum abgeflaut, schon steht Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erneut im Fokus – und nicht selten in der Kritik. Der Grund: Weimer hat drei mutmaßlich linke Buchhandlungen wegen Extremismusverdachts vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen.
Die Buchhandlungen „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „The Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen wurden von der Liste der Preisträger gestrichen, auf die die von Weimers Behörde eingesetzte Jury sich geeinigt hatte. Dafür hat Weimers Behörde den Verfassungsschutz konsultiert, den deutschen Inlandsgeheimdienst. Ein nicht nur politisch, sondern auch rechtlich bedenklicher Vorgang, sagen Experten.
Weimer: Keine Fördergelder für Feinde des Staats
Wolfram Weimer ist jedoch überzeugt, alles richtig gemacht zu haben: „Wenn wir mit staatlichen Mitteln Preise verteilen, Fördergelder verteilen, dann geht das nicht an Feinde des Staats, dann geht das nicht an Extremisten“, so der Kulturstaatsminister am Mittwochnachmittag im Kulturausschuss des Bundestags, und weiter: „Bei der Betrachtung der Buchhandelspreiskandidaten hat die Verfassungsprüfung bei Dreien Einwände gehabt und dann haben wir natürlich unseren Einspruch erhoben.“
Konkrete Vorwürfe unklar
Keine Förderung also für die drei Buchhandlungen. Und zwar weil dem deutschen Inlandsgeheimdienst – wie es heißt – „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über sie vorliegen. Das klingt schwerwiegend, sei aber vor allem eines: nichtssagend, meint der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers.
„Das Wort ‚verfassungsschutzrelevant‘ scheint sowas zu bedeuten wie ‚Informationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz befugt ist, zu erheben‘, aber das hat erstmal gar nichts zu sagen. Man kann eigentlich nur darauf verweisen, dass die betroffenen Buchhandlungen einen Auskunftsanspruch haben, den sie jetzt am besten mal wahrnehmen, damit man erfährt, was da rauskommt.“
Was für Weimer ein „klares Kriterium“ ist, eine Art Extremismus-TÜV, stiftet also tatsächlich große Unklarheit. Weder wissen die betroffenen Buchhandlungen, was ihnen vorgeworfen wird, noch weiß es die Öffentlichkeit und noch nicht einmal die Behörde des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat eine Ahnung. Die Informationen unterlägen schließlich dem „Geheimschutz“, teilt Weimers Behörde auf Anfrage mit.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit
„Hier sehen wir recht staatliche Grundsätze und auch Grundrechte sehr, sehr massiv betroffen“, sagt der Jurist Jannik Jaschinski von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Personen und Institutionen berät, die Gegenstand des sogenannten Haber-Verfahrens wurden. Eine Art Service, den der Verfassungsschutz allen Bundesministerien anbietet, die wissen wollen, ob Institutionen oder Personen, die bei ihnen eine Förderung beantragen, verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.
Früher sei dieser Service vor allem vom Innenministerium selbst in Anspruch genommen worden, so Jaschinski. Seit Antritt der neuen Bundesregierung würden aber auch andere Ministerien das Angebot nutzen. Das Bildungsministerium von Karin Prien etwa. Und nun eben auch: das BKM unter Wolfram Weimer.
Diese Ausweitung sei rechtlich allerdings problematisch, meint Jaschinski: „Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 gesagt, dass so eine Datenweitergabe verhältnismäßig sein muss, gerade weil der Verfassungsschutz so sehr im Dunkeln agiert. Das heißt: Wir haben schon bei Straftaten und bei deren Prävention hohe Hürden. Bei Buchhandlungspreisen ist die Verhältnismäßigkeit sicher nicht gewahrt, sonst nähern wir uns dem Punkt, dass der Verfassungsschutz im Grunde bei jeder staatlichen Entscheidung den Daumen hoch oder runtergibt.“
Kritik von Buchhandel und Verlagen
Um es klar zu sagen: Rechtlich problematisch ist die Informationsweitergabe durch den Verfassungsschutz, nicht die Anfrage durch das BKM. Die politische Kritik an Weimer ist nichtsdestotrotz sehr laut. Sie reicht von der Schriftstellervereinigung PEN [externer Link] bis zum Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der „erhebliche Zweifel“ am Vorgehen des BKM anmeldet [externer Link]. Oder in den Worten des Hanser-Verlegers Jo Lendle: „Kulturpreise sind kein Ort der Terrorabwehr“. [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]
Wolfram Weimer muss sich die Frage gefallen lassen, warum er es überhaupt für nötig gehalten hat, die Preisentscheidung einer von seiner Behörde eingesetzten, unabhängigen Jury ihrerseits nochmal überprüfen zu lassen und noch dazu durch den Verfassungsschutz. Das Misstrauen, das er offenbar der Kulturszene entgegenbringt – ist genau das Misstrauen, das ihm von vielen ihrer Akteure entgegenschlägt.

