Ein Moskauer Gericht hat den deutschen Bildhauer Jacques Tilly in Abwesenheit zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er habe sich der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht, urteilte Richter Konstantin Otschirow in dem umstrittenen Strafverfahren. Außerdem soll Tilly eine Geldstrafe von umgerechnet rund 2.000 Euro zahlen und erhielt ein vierjähriges Arbeitsverbot. Hintergrund sind die von Tilly gebauten Karnevalswagen, die Kremlchef Wladimir Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine kritisierten.
„Verunglimpfung russischer Staatsorgane“
In dem seit Monaten laufenden Prozess war immer wieder die Rede von einer Beleidigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin gewesen. Dieser Vorwurf fiel am Tag des Urteils nicht mehr konkret. Der Straftatbestand, nach dem Tilly verurteilt wurde, verbietet eine Verunglimpfung der russischen Staatsorgane. Dazu zählt neben den Streitkräften eben auch Kremlchef Putin.
Besonders um eine Arbeit Tillys ging es in dem Moskauer Prozess. Beschrieben wurde in der Verhandlung mehrfach in aller Ausführlichkeit sein Karnevalswagen aus dem Jahr 2024 mit Figuren von Putin in Uniform und Patriarch Kirill beim homosexuellen Oralverkehr.
Tilly muss keine Auslieferung befürchten
Tilly hatte mehrfach erklärt, dass er nicht von der russischen Justiz über das Verfahren informiert worden sei. Allerdings beobachten Diplomaten der deutschen Botschaft in Moskau den Prozess mit seiner Kenntnis. Der Künstler hatte mehrfach Karnevalswagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug mit Karikaturen von Putin gebaut.
Eine Auslieferung von Deutschland nach Russland muss Tilly zwar nicht befürchten. Probleme kann er im Fall einer Verurteilung aber bei Reisen in Länder bekommen, die von Moskau gesuchte Straftäter an Russland ausliefern. Moskau könnte ihn etwa zur Fahndung bei Interpol ausschreiben.
Urteil als „zusätzliche Motivation“
Tilly bezeichnete das Urteil im Fernsehsender „phoenix“ als zusätzliche Motivation. „Im Grunde genommen betrifft mich das Urteil, solange das Grundgesetz hier in Deutschland gültig ist und ich nicht in Länder reise, wo es wirklich gefährlich werden kann, eigentlich nicht.“ Ganz im Gegenteil sei das Urteil auch „eine kleine zusätzliche Motivation“, denn man sehe „Satire tut weh, meine Arbeit wirkt“, so Tilly bei „phoenix“.
Man müsse das Urteil hinnehmen und akzeptieren, dass es so ausgesprochen sei. „Innerlich akzeptiere ich es natürlich nicht, weil Russland nun mal kein Rechtsstaat ist und weil das Ganze eine Farce ist“, so der Bildhauer. Er werde seine Arbeit genauso wie vorher fortführen und auch in derselben Weise leben wie vorher.

