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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Cum-Cum-Aktiendeals – Druck auf Finanzbehörden steigt
Wirtschaft

Cum-Cum-Aktiendeals – Druck auf Finanzbehörden steigt

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 20. März 2025 08:49
Von Christin Freitag
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6 min. Lesezeit
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Knapp zehn Milliarden Euro hat Bayern im vergangenen Jahr in den Länderfinanzausgleich gezahlt. Fast die dreifache Summe – 28,5 Milliarden Euro – sind dem deutschen Staat von 2000 bis 2020 durch Cum-Cum-Aktiengeschäfte verloren gegangen. Das schätzt Christoph Spengel von der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim. Obwohl es nach Urteilen des Bundesfinanzhofs und von Finanzgerichten möglich wäre, hat sich der Fiskus bis heute nur einen Bruchteil dieses Geldes zurückgeholt. Bei Cum-Ex, dem nach Spengels Worten „kleinen Bruder“ von Cum-Cum, lässt sich eine genauere Summe angeben. Hier hat der Wissenschaftler anhand von Transaktionsdaten einen Schaden für den Fiskus in Höhe von 7,2 Milliarden Euro errechnet. Und: Die juristische Aufarbeitung ist beim Cum-Ex-Aktiendeals deutlich weiter als bei Cum-Cum.

Inhaltsübersicht
Ex-Staatsanwältin Brorhilker: „Kann mich sehr darüber aufregen!“Hessen: Eine Milliarde aus unberechtigten Steuererstattungen zurückgezahltNRW verhängt „Vernichtungssperre“ für Cum-Cum-Unterlagen

Ex-Staatsanwältin Brorhilker: „Kann mich sehr darüber aufregen!“

„Da kann ich mich sehr darüber aufregen, weil ich finde, es gibt überhaupt keinen Grund, dass die illegalen Steuergelder nicht zurückgeholt werden“, sagt Anne Brorhilker von „Finanzwende“ im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Jahrelang hat die Juristin bei der bundesweit federführenden Staatsanwaltschaft Köln zu Cum-Ex- und Cum-Cum-Fällen ermittelt. 2024 verließ Brorhilker die Behörde und leitet jetzt bei der gemeinnützigen Gesellschaft „Finanzwende“ den Bereich Finanzkriminalität. Der Kampf um die Steuermilliarden gehört inzwischen zu ihren Schwerpunkten.

In der vergangenen Woche hat Brorhilker eine Online-Petition gestartet („Cum-Cum-Milliarden: Zeit ist Steuergeld“), weil sie befürchtet, dass Banken und Unternehmen schon bald Dokumente vernichten könnten, „die ihre Verwicklung in illegale Cum-Cum-Geschäfte beweisen“. Seien die Unterlagen weg, seien auch die Steuermilliarden „unwiederbringlich verloren“. Hintergrund ist das im vergangenen Jahr verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz.

Während sich die Beteiligten bei Cum-Ex-Aktiendeals eine auf Dividenden fällige und nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Staat erstatten lassen, sieht das Prinzip bei Cum-Cum – stark vereinfacht dargestellt – so aus: Wertpapiere ausländischer Aktionäre werden kurzzeitig über den Dividendenstichtag an Geschäftspartner in Deutschland verliehen. Diese können sich dann die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Den Erlös teilen sich die Akteure, der Staat geht leer aus.

Hessen: Eine Milliarde aus unberechtigten Steuererstattungen zurückgezahlt

Der BR hat zur Frage der Rückholung von Geldern abermals mehrere Länder-Finanzministerien befragt. Demnach hat Hessen rund eine Milliarde Euro gesichert. Die „umfangreichen und komplexen Prüfungen in den weiteren bislang identifizierten Cum-Cum-Verdachtsfällen“ liefen weiter. Stand jetzt geht es nach um zwei Milliarden Euro, die durch Cum-Cum-Deals verloren gegangen sind. Das hessische Finanzministerium kooperiert nach eigenen Angaben eng mit der Staatsanwaltschaft Köln, die aktuell gegen 1.700 Beschuldigte in Cum-Cum- und Cum-Ex-Fällen ermittelt.

Auch in Bayern haben die Behörden Gelder zurückgefordert. Eine Summe nennt das Landesamt für Steuern nicht, „da anderenfalls Rückschlüsse zu Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden können“. Im Juli vergangenen Jahres hatte das Bayerische Finanzministerium in einer parlamentarischen Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Tim Pargent das „potenzielle Gesamt-Steuerausfallrisiko“ durch Cum-Cum-Deals noch mit fast 222 Millionen Euro beziffert. Davon seien fast 34 Millionen Euro zurückgeflossen.

In Baden-Württemberg sind es 479 Millionen Euro, die größtenteils auch schon zurückgezahlt worden seien. Sie stammen vor allem aus Cum-Cum-Deals zwischen 2007 und 2015, schreibt ein Sprecher des Finanzministeriums. Weitere Ermittlungen und Maßnahmen laufen.

Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen gibt sich zugeknöpft – „aufgrund noch laufender Verfahren“. Das Bundesland hat seinen Kurs in der Sache verschärft: Eine elfköpfige Cum-Cum-Ermittlungskommission ist gegründet, zudem werde ein eigenes Sachgebiet im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF) mit zusätzlichem Personal eingerichtet.

NRW verhängt „Vernichtungssperre“ für Cum-Cum-Unterlagen

Ende August 2024 verschickte die Oberfinanzdirektion Münster (OFD) zudem einen internen Vermerk an die zuständigen Finanzbehörden. Das achtseitige Papier („Weitere Vorgehensweise Cum-Cum-Geschäfte“) liegt dem BR vor. Darin geht es um mögliche Ansätze für Ermittlungen: Es könne sich bei Cum-Cum-Gestaltungen um Steuerhinterziehung handeln, „wenn gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden“.

Bedeutet im Umkehrschluss: Sollten Steuerpflichtige in ihren Erklärungen Cum-Cum-Transaktionen nicht offengelegt haben, könnte der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen. Um solche Fälle noch ermitteln zu können, hat die OFD eine „Vernichtungssperre“ für bestimmte „Altakten“ verhängt. Die Behörden sollen Cum-Cum-Fälle zudem priorisieren.

Obwohl Christoph Spengel von der Universität Mannheim dieses Vorgehen begrüßt, fordert er „mehr Ressourcen, um diese Fälle vor Gericht zu bringen“. Spengel wird seine Sicht der Dinge heute im Rechtsausschuss des NRW-Landtags darlegen. Dort ist eine Anhörung mit dem Titel „Effizientere Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften“ angesetzt.

Nach Ansicht von Anne Brorhilker muss die kommende Bundesregierung das Thema zur Chefsache machen. Ihr Vorschlag: „Beim Bundeszentralamt für Steuern ist die Bundesbetriebsprüfung angesiedelt. Das sind mehrere hundert Personen, und die sollten den Länder-Betriebsprüfungen zur Seite gestellt werden, damit die systematisch Cum-Cum aufgreifen können.“ Anders als die Länder habe der Bund die Ressourcen: „Und die sollten wirklich auf die Straße gebracht werden.“

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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