Die Spargelernte ist gerade vorbei, die Erdbeeren werden noch gepflückt und im Herbst ist es dann die Weinlese, bei der viele Saisonarbeiter gebraucht werden. Allein in Bayern waren laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 gut 40.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigt (externer Link). Ginge es nach dem Präsidenten des Bauernverbands, Joachim Rukwied, würde diesen Saisonkräften nun nicht der volle Mindestlohn zustehen, sondern nur 80 Prozent davon. Dabei wäre so eine Ausnahme nicht ohne weiteres umzusetzen. Es bräuchte eine entsprechende Änderung im Mindestlohngesetz.
Mehr Mindestlohn – Gefahr für die Landwirtschaft?
Dass der Bauernpräsident dennoch so einen Vorschlag macht, hängt vermutlich damit zusammen, dass die Mindestlohn-Kommission sehr bald entscheiden will, ob und wenn ja wie stark sie die Lohnuntergrenze anhebt. Im Gespräch sind 15 Euro pro Stunde. Käme das, würde das im kommenden Jahr viele Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe vor Probleme stellen, warnt der Bauernverbandspräsident. Man stehe im europäischen Wettbewerb und die Konkurrenten hätten deutlich geringere Kosten, so Rukwied. Daher müsse die Politik jetzt handeln. Ansonsten sei zu befürchten, dass viele Gemüse- oder Obstbauern aufgeben.
Bayerischer Bauernverband mit Rukwied einer Meinung
Die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Landwirtschaft stehe auf dem Spiel, heißt es auch aus dem Bayerischen Bauernverband, BBV. Joachim Rukwieds Forderung, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen, sei ganz im Sinne der Bayerischen Landwirtschaft.
Und der BBV ergänzt: Deutschland habe schon jetzt einen der höchsten Mindestlöhne in Europa. In vielen Staaten Südeuropas liege er zwischen sechs und acht Euro, in Bulgarien, Ungarn oder Lettland sogar nur um die vier Euro. Bei einem Mindestlohn von 15 Euro wäre die hiesige Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr gegeben.
Ausnahmen vom Mindestlohn sind möglich
Für Rukwieds Forderung gibt es schon Beispiele aus der Praxis: In bestimmten, klar definierten Fällen gibt es bereits Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn. Die sind auch im Mindestlohngesetz festgeschrieben. Beispielsweise sind Auszubildende ausgenommen, ebenso wie verpflichtende Praktika im Rahmen der schulischen, hochschulischen oder beruflichen Ausbildung und freiwillige Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten.
Um Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, muss ihnen in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung von ihren Arbeitgebern ebenfalls kein Mindestlohn gezahlt werden. Und auch wer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung teilnimmt, bekommt ihn nicht zwingend. Für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt die Lohnuntergrenze ebenfalls nicht.
Agrarminister lässt Ausnahmen prüfen
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich inzwischen offen für die Forderung von Rukwied. „Meine Fachleute prüfen, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, Ausnahmen vom Mindestlohn möglich zu machen“, sagte Rainer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (externer Link, möglicherweise BezahlInhalt). „Gerade lohnintensive landwirtschaftliche Betriebe stellen die Erhöhungen des Mindestlohns vor finanzielle Herausforderungen“, so der Minister.
Werden die Preise für Obst und Gemüse steigen?
Laut Bayerischem Bauernverband machten bereits jetzt die Lohnkosten bei Frischgemüse in Deutschland rund 60 Prozent der Erzeugungskosten aus. Da könnte eine starke Erhöhung des Mindestlohns zu Buche schlagen.
Interessant ist hier ein Blick auf den sogenannten Selbstversorgungsgrad: Der gibt an, zu welchem Anteil der Bedarf zum Beispiel an Obst oder Gemüse durch die eigene landwirtschaftliche Produktion gedeckt wird.
Beim Obst lag der Selbstversorgungsgrad 2023 in Deutschland bei 20 Prozent und beim Gemüse bei 38 Prozent. Im internationalen Vergleich ist das eher wenig. Ein hoher Selbstversorgungsgrad ist grundsätzlich wünschenswert, da er die regionale Versorgung stärkt, die Abhängigkeit von Importen reduziert und die Umweltbelastung durch lange Transportwege verringert.
Viele Saisonarbeitskräfte in Bayern
In Bayern waren im Jahr 2023 insgesamt 220.800 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt, davon knapp ein Fünftel als Saisonarbeiter. Das sind Arbeitskräfte, die, wie zum Beispiel Erntehelfer, nur für einen vorübergehenden Zeitraum beschäftigt sind, also eine Saison. Das meint maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Seit dem 1. Januar 2025 haben alle Arbeitskräfte in Deutschland Anspruch auf den Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Branchen, bislang gibt es keine Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter, und sie haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch.
💬 BR24-User „potain123“ betonte in den Kommentarspalten, dass auch die Sicht der Saisonarbeitskräfte wichtig sei. Das Team von „Dein Argument“ hat ergänzt:
Ironisch antwortet der stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Harald Schaum, der unter anderem für die Landwirtschaftsbranche zuständig ist, auf die jüngste Äußerung des Bauernverbandspräsidenten Joachim Rukwied: „Also wenn die Saisonarbeitskräfte dann auch nur noch 80 Prozent des Gesamtvolumens arbeiten müssen, bin ich mit dem Vorschlag einverstanden.“ In der IG BAU gibt es auch die Initiative Faire Landarbeit, für die Schaum auch spricht: „Der Name sagt es ja schon, Mindestlohn. Unter diese äußerste untere Grenze sollte das Entgelt nicht fallen, damit die Menschen einigermaßen davon leben können. Wieder soll bei den Arbeitskräften, die oftmals an der Armutsgrenze leben, gespart werden. Da sagen wir ganz klar nein, daran wird nicht gerüttelt.“
Ohnehin gebe es heute schon Ausnahmeregelungen für Arbeitgeber in der Landwirtschaft. So sei eine kurzfristige Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei. Bei der Krankenversicherung werde mit dem Abschluss einer Gruppenkrankenversicherung gespart. Diese habe längst nicht so viele Leistungen wie eine gesetzliche Krankenkasse. Das Einkommensteuergesetz ermögliche darüber hinaus unter bestimmten Bedingungen eine Pauschalbesteuerung von fünf Prozent des Arbeitslohns, was den Arbeitgebern Bürokratie erspare. Schließlich könnten Betriebe die täglichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung direkt vom Lohn abziehen. „Und das wird weidlich ausgenutzt. In unseren Monitorberichten sind das oftmals bis zu 50 Prozent des Lohns“, sagt Schaum. 💬
Auch der DGB stellt sich gegen die Forderung
Den Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte erteilt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt: “Wir brauchen keinen Mindestlohn zweiter Klasse. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine allgemeine flächendeckende Lohnuntergrenze, die für alle gelten muss.“
Bis Ende Juni will die Mindestlohnkommission bekannt geben, wie viel die unterste Lohngrenze künftig betragen wird, in der Diskussion sind 15 Euro. „Ich hoffe darauf. Für die extrem harte Arbeit auf den Feldern, in den Weinbergen, auf den Höfen und anderen Orts ist das nicht mehr als recht und billig“, so Harald Schaum von der IG BAU abschließend.